Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Aufgrund der Inzidenzwerte im Kreis Stormarn, die drei Tage hintereinander über dem Wert von 100 Infektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen liegen, hat das Land Schleswig-Holstein nach Rücksprache mit dem Kreis Stormarn entschieden, ab Montag den Betrieb der Schulen und Kitas weiterhin auf Basis des Erlasses des Landes zur Überschreitung des Inzidenzwertes 100 zu regeln. Konkret bedeutet dies ab Montag (26.04.2021):

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Für Krippen, Kitas und Horte gilt ein Betretungsverbot, eine Notbetreuung ist zulässig. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden.

An den allgemeinbildenden Schulen gilt:

  • Jahrgänge 1 bis 6: Distanzlernen und Notbetreuung
  • Jahrgänge 7 bis 13: Distanzlernen
  • Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
  • Die Angebote der Notbetreuung sind folgenden Kindern vorbehalten:
  1. mit besonderem Schutzbedarf grundsätzlich nach Feststellung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
  2. von Mitarbeitenden aus kritischer Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen
  3. von berufstätigen Alleinerziehenden, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen
  4. mit einem täglich hohen Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder mit heilpädagogischen Förderbedarf.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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