Die Bekämpfung des Corona-Virus macht auch vor der Tradition des Osterfeuers nicht halt
In normalen Jahren sind Osterfeuer in Schleswig-Holstein jeweils am Ostersamstag erlaubt. 2020 ist aber alles anders. Die Gemeinden setzen die Regelungen des Landes wie folgt um:
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- Öffentliche Osterfeuer sind aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verboten.
- Die Stadt Bargteheide bittet ihre Bürger*innen, freiwillig auf eigene Osterfeuer zu verzichten.
- Das Amt Bargteheide-Land geht einen Schritt weiter: Amtsvorsteher Herbert Sczech: „Das Amt Bargteheide-Land hat entschieden, dass für private Osterfeuer im Amtsgebiet Bargteheide-Land in diesem Jahr keine Genehmigungen erteilt werden. Die öffentlichen Osterfeuer sind aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ohnehin verboten, aber es besteht aus Sicht des Amtes die Gefahr, dass auch das Abbrennen kleinerer Feuer dazu führt, dass die geltenden Kontaktsperren nicht eingehalten werden. Die direkten Kontakte sollen jedoch auf ein Minimum reduziert werden. Das Ordnungsamt Bargteheide-Land wird die Einhaltung des Kontaktverbots, insbesondere am Osterwochenende, auch verstärkt kontrollieren.“
- Die Stadt Ahrensburg interpretiert die Landesverordnung so, dass die großen Osterfeuer auf öffentlichen und privaten Geländen aufgrund der landesweit ergangenen Regelungen untersagt sind. Auf Privatgrundstücken bleiben kleine Feuer erlaubt. Es dürfen nur naturbelassene Hölzer verbrannt werden – und natürlich müsse das Kontaktverbot beachtet werden.
- Die Gemeinde Großhansdorf appeliert an ihre Bürgerinnen und Bürger, auch auf kleine Osterfeuer im eigenen Garten zu verzichten.
Im Ergebnis werden die anderen Gemeinden und Städte in der Region ebenfalls darauf hinwirken, dass alle Osterfeuer unterbleiben – wie übrigens in Hamburg auch.
Text: Stadt Ahrensburg, Stadt Bargteheide, Amt Bargteheide-Land, Gemeinde Großhansdorf, hamburg.de, Redaktion
Foto: Julia Boldt, Pixabay
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