Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Wie bereits aus anderen Teilen Deutschlands berichtet, spielen mutierte Varianten des Sars-CoV-2 Virus eine Rolle bei der Verbreitung des Virus. Sofern der Verdacht auf das Vorliegen einer neuen Variante besteht, wird eine weitere Diagnostik der jeweiligen Proben veranlasst. Diese findet im nationalen Konsiliarlabor für Corona-Viren an der Charité in Berlin statt.

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Aktuell befinden sich mehrere Proben aus Schleswig-Holstein in der näheren Abklärung. Einzelne Nachweise sowie Hinweise auf eine hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der neuen Variante wurden bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass die neue Virusvariante / Mutation auch in Schleswig-Holstein angekommen ist.

Bei den mutierten Virusvarianten wird eine erhöhte Ansteckungsgefahr vermutet

Das RKI weist darauf hin, dass es bisher „bei begrenzter Datenlage jedoch keine Hinweise auf schwerere Krankheitsverläufe oder eine verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe im Zusammenhang mit dieser neuen Variante“ gäbe. In diesem Zusammenhang erinnert das Ministerium erneut an die Beachtung der AHAL-Regelungen – gleiches gilt für die Vermeidung von Kontakten. Es ist zu bedenken, dass bei insgesamt hohen oder steigenden Infektionszahlen auch eine höhere Zahl an schweren Erkrankungen zu erwarten ist.

Die Gesundheitsämter und die Fachöffentlichkeit in Schleswig-Holstein wurden darüber informiert, dass in bestimmten Situationen gezielte Testungen sinnvoll sind, z.B. bei auffälligen Infektionsgeschehen mit einer hohen Übertragungsrate. In diesen Fällen erfolgt einerseits eine weitergehende Untersuchung und andererseits werden die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung des Erregers ergriffen.

Aktuell werden Untersuchungen zur Sequenzierung im Konsiliarlabor für Corona-Viren veranlasst. Zu den Aufgaben der Nationalen Referenzzentren und Konsiliarlabore in Deutschland gehören spezifische Laborleistungen, insbesondere in Ausbruchssituationen sowie die Weiter- oder Neuentwicklung diagnostischer Verfahren. Spezialuntersuchungen finden daher grundsätzlich vorrangig in diesen Einrichtungen statt. Ergänzend bereiten einzelne Labore in Schleswig-Holstein eine weitergehende Virusdiagnostik vor bzw. haben bereits gezielte Voruntersuchungen etabliert.

Die behördlichen Maßnahmen erfolgen nach den üblichen Kriterien

Das Gesundheitsamt vor Ort bewertet die Situation und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen. Bei Auftreten einer neuen Variante können Maßnahmen über das etablierte Vorgehen hinaus erforderlich sein. In bestimmten Situationen sollen gezielte Testungen erfolgen und eine Ganzgenom-Sequenzierung veranlasst werden, dazu gehören u.a.:

  • Reiseanamnese z.B. UK, Südafrika sowie weitere Länder, in denen vermehrt neue Variante festgestellt wurden
  • Auffällige Infektionsgeschehen mit hoher Übertragungsrate

Verschärfung der Quarantäne-Verordnung des Landes?

Das Gesundheitsministerium prüft derzeit als eine Konsequenz zudem, ob die Quarantäne-Verordnung des Landes weiter verschärft werden kann, um mögliche Eintragung der neuen Virus-Variante nach Schleswig-Holstein weiter zu begrenzen.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion / Foto: Thomas Eisenkrätzer

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