Uwe Schempp und Maraike Lehnhoff (Foto: BürgerStiftung Region Ahrensburg)

Die BürgerStiftung lädt am 28.03.2024 zum Vortragsabend „Die Wechselfälle des Lebens – wie man in jungen Jahren vorsorgen kann“ ein.

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Referenten des Vortrags sind Maraike Lehnhoff und Uwe Schempp, Maraike Lehnhoff ist Fachanwältin für Erbrecht und Notarin in Ahrensburg. Uwe Schempp ist Steuerberater und Geschäftsführer einer Kanzlei in Hamburg. Wir haben den Informationsabend zum Anlass genommen, vorab ein Interview zu führen.

Fragen an Maraike Lehnhoff und Uwe Schempp

Für welche „Wechselfälle“ ist nach Ihrer Erfahrung Vorsorge besonders wichtig?

  • Ganz wesentlich ist die Vorsorge für Familien oder auch Alleinstehende mit minderjährigen Kindern, bei denen plötzlich eine schwere Erkrankung oder gar der Tod eines Elternteils eintritt.
  • Im Falle der Erkrankung eines Elternteils ist bestenfalls sicherzustellen, dass der gesunde Elternteil handlungsfähig bleibt und alle notwendigen Entscheidungen treffen kann.
    Dabei ist zum einem zu denken, an Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten des erkrankten Elternteils, wenn dieser nicht selbst entscheiden kann. Aber auch an wirtschaftliche Thematiken, wie eine Umfinanzierung, wenn die Raten für den Immobilienkredit in der bisherigen Höhe aufgrund des Ausfalls des erkrankten Elternteils nicht mehr leistbar ist.
  • Im Falle des Todes eines Elternteils stellen sich neben der Trauer vor allem Probleme aus dem Bereich der Erbengemeinschaft und der Tatsache das für minderjährige Erben in vielen Fällen nicht einfach so der Überlebende entscheiden kann.
    Man hat stattdessen sehr häufig das Familiengericht an Bord, das Entscheidungen des überlebenden Elternteils als dann Alleinsorgeberechtigtem genehmigen muss. Es ist daher in fast allen Fällen der bessere Weg, dass sich die Ehegatten zunächst als Alleinerben einsetzen.
  • Abhängig vom Vermögen (Familienwohnheim, vermietete Immobilien, Firmen, Kapital) und der Verteilung auf die Ehegatten ist eine Vermögensaufstellung und die rechtzeitige Gestaltung bzw. testamentarische Regelung wichtig.
  • Für Alleinerziehende stellt sich eine besondere Problematik, da in der Regel der andere Elternteil nicht erben soll. Hier gilt es den Nachlass für das Kind sinnvoll verwalten zu lassen.

Aus steuerlicher Sicht:

  • Setzen sich die Ehegatten als Alleinerben ein, ist zunächst die Handlungsfähigkeit gesichert. Damit gehen dann aber wiederum erbschaftsteuerliche Nachteile einher, die es durch geschickte Gestaltung zu umgehen gilt.
  • Als Ausnahme von obigen Grundsätzen: Sind im Nachlass z.B. vermietete Immobilien kann sich auch die Erbschaft der Kinder mal anbieten, weil diese noch keine weiteren Einkünfte erzielen und daher zunächst weniger Einkommensteuer auf die Erträge zu zahlen haben. Dies aber nur, wenn der Gesamtnachlass ein gewisses Volumen hat, sodass die Versorgung des Hinterbliebenen Ehegatten auch für die Zeit nach der Ausbildung der Kinder unproblematisch sichergestellt ist. Der Regelfall sieht sicherlich anders aus.
  • Bei einer vorsorglichen Absicherung der Familie durch Risiko-, Kapital- oder Lebensversicherungen sollten die ertrag- bzw. erbschaftsteuerlichen Auswirkungen ebenfalls vorab bedacht werden.
  • Eine Liquiditätsplanung unter der Berücksichtigung von möglichen Steuerlasten noch zu Lebzeiten ist empfehlenswert.

Die Wechselfälle des Lebens – wie man vorsorgen kann“ findet am 28.03.2024, 18 Uhr in der Stormarnschule, Waldstraße 14 in Ahrensburg statt. Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt. Die Teilnahme ist nach bestätigter Anmeldung kostenfrei; Spenden für die gemeinnützigen Aktivitäten der BürgerStiftung sind erbeten.

Anmeldungen bis 28.03.2024, 12 Uhr über die Website der BürgerStiftung: https://www.buergerstiftung-region-ahrensburg.de/service/

Text: BürgerStiftung Region Ahrensburg / Redaktion

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