Atommüll (Foto: Dirk Rabea, Pixabay)

Zum heute von der Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, vorgestellten Zwischenbericht Teilgebiete erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer:

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„Mit dem Zwischenbericht wird die Möglichkeit eines Endlagers in Deutschland transparent nachvollziehbar. Indem es über die letzten Jahre nach Auskunft der BGE gelungen ist, flächendeckend geologische Daten zu erhalten und auszuwerten, konnte mit den nun identifizierten Ausschlussgebieten bereits eine klare Ausgrenzung von nicht weiter in Betracht kommenden Standorten gefunden werden. Die Anzahl von 90 nun weiter zu untersuchenden Teilgebieten, die einer Fläche von 54 Prozent des Bundesgebietes entsprechen und über das gesamte Bundesgebiet mit Ausnahme des Saarlandes verteilt liegen, verspricht zudem eine große Auswahl und damit auch Wahrscheinlichkeit, einen geeigneten Standort nach Maßgabe des Standortauswahlgesetztes zu finden – und zwar in allen gesetzlich benannten geologischen Formationen (Ton, Salz, Kristallin). Dies ist für die historische Endlager-Aufgabe eine wertvolle Ausgangsgrundlage.“

„Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts kann nun eine breite öffentliche Beteiligung beginnen. Auch die bayerische Landesregierung ist aufgefordert, sich an dem unter ihrer Mitwirkung gesetzlich geeinigten Endlagersuchverfahren konstruktiv zu beteiligen, statt es immer wieder gesetzeswidrig in Frage zu stellen. Bayern ist weder nach dem Standortauswahlgesetz noch nach dem Zwischenbericht Teilgebiete ein Ausschlussgebiet, sondern verfügt über geologisch geeignete Teilgebiete. Aus einem Teilgebietsbericht kann man sich nicht politisch motiviert herausziehen. Dies muss die bayerische Landesregierung akzeptieren.“

Wie am Beispiel von Siek in erkennen, sei nicht allein das Vorkommen von geeigneten Gesteinen maßgeblich, sondern auch ihre Beschaffenheit. In der Gemeinde Siek befindet sich in 800 Metern Tiefe ein Salzstock, der immer als möglicher Standort gegolten habe; nun sei Siek nicht unter den Teilgebieten, so Scheer.

Das Standortauswahlgesetz sieht als nächsten Schritt eine Fachkonferenz Teilgebiete vor, auf der BürgerInnen, kommunale VertreterInnen der ermittelten Teilgebiete, VertreterInnen gesellschaftlicher Organisationen sowie WissenschaftlerInnen den Zwischenbericht erörtern und Stellungnahmen abgeben können.

Text: Nina Scheer / Redaktion, Foto: Dirk Rabea, Pixabay

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