Dr. M. Eckstein und RA Stefan Dehns

Fachanwalt zeigt, was man tun muss und was man besser nicht tun sollte 

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Bei der Überlegung zur Gestaltung des Nachlasses stellt sich für jeden zuerst die Frage: Wer soll bedacht werden: Familie, Freunde – vielleicht auch eine gemeinnützige Organisation? Schwieriger ist dann der Umgang mit der Frage nach dem „Wie“ der Umsetzung. Die BürgerStiftung Region Ahrensburg informiert mit „Erbrecht und Testament“, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie man diese so nutzen kann, dass der Nachlass nach den eigenen Wünschen „an der richtigen Stelle“ ankommt.

Das klingt ganz einfach, ist im Detail aber sehr kompliziert. Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen, wer Erbe wird und wie die Erbschaft bei mehreren Erben auseinandergesetzt werden muss. Außerdem gibt es noch Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte, die Ansprüche an den oder die Erben stellen können. Hat der Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt oder einigen Kindern außerordentliche Ausbildungen oder Ausstattungen zukommen lassen, können Ansprüche der Miterben oder der Pflichtteilsberechtigten entstehen. Viele dieser gesetzlichen Regelungen sind durch Testament oder Erbvertrag abänderbar. Außerdem kann man noch Testamentsvollstrecker einsetzen und durch Vor- und Nacherbschaft die Erbschaft sichern und verteilen.

Referent des Vortrages ist Rechtsanwalt und Notar Stefan Dehns. Er erläutert Grundbegriffe des Erbrechts, die gesetzliche Erbfolge und Gestaltungsmöglichkeiten im Testament. Auch auf steuerliche Fragen und sinnvolle Formulierungen geht er ein. Für ergänzende Fragen steht er gerne zur Verfügung. Die Veranstaltung wendet sich an Bürgerinnen und Bürger, die sich mit diesen Fragen konkret befassen. Stefan Dehns ist Rechtsanwalt in Bargteheide. Privat lebt er in Ahrensburg.

„Die Resonanz auf unseren jährlichen Erbrechtstag hat das große Interesse gezeigt“ so Dr. Michael Eckstein, Vorsitzender der BürgerStiftung, „Mit dem Informationsabend „Erbrecht und Testament““ wollen wir den interessierten Menschen konkrete Hinweise vermitteln, wie sie am besten vorgehen können. Ich freue mich, dass Frau Dr. Rump sich bereit erklärt hat, ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen hier weiter zu geben.“

Erbrecht und Testament“ findet am 06.03.2019, 19 Uhr im Stadthaus, Am Markt 4, Bargteheide statt. Eine bestätigte Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnahme ist frei. Eine bestätigte Anmeldung ist erforderlich. Anmeldungen sind bis 28.02.2019 möglich auf der Website der BürgerStiftung mit dem Link: https://www.buergerstiftung-region-ahrensburg.de/service/

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