Essen: Insekten (Foto: HOerwin56 auf Pixabay)

Supermärkte entdecken einen neuen Trend: Proteinriegel, Knabberzeug, Nudeln, Müsli und andere Produkte mit Insekten finden sich zunehmend im Handel

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Die Verbraucherzentralen haben 32 solcher Produkte aus Lebensmittelgeschäften auf Nährwerte, Kennzeichnung und Werbeaussagen überprüft. Das Ergebnis: Die Allergenkennzeichnung ist lückenhaft. Es fehlen Hinweise, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt wurden, zudem sind sie sehr teuer.

Produkte mit Heuschrecken, Mehlwürmern oder anderen Insekten können Keime enthalten, die krank machen. Damit die Snacks sicher sind, müssen die enthaltenen Insekten nach Ansicht der Verbraucherzentrale erhitzt oder mit einem anderen geeigneten Verfahren zum Abtöten von Keimen behandelt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist das bisher nicht. Bei fast 60 Prozent der überprüften Produkte war nicht erkennbar, ob die Insekten bei der Herstellung zur Keimabtötung behandelt wurden. Die Verbraucherzentralen fordern daher von Herstellern, auf der Verpackung der Produkte über das Keimabtötungsverfahren zu informieren und gegebenenfalls auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.

Fehlende Kennzeichnung für Allergiker
„Wer gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere allergisch ist, sollte bei Lebensmitteln mit Insekten genau auf die Kennzeichnung achten und sie im Zweifelsfall nicht essen“, warnt Saskia Vetter, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Wer eine Allergie gegen bestimmte Inhaltsstoffe hat, reagiert häufig auch empfindlich auf andere Allergene. Ein Hinweis auf solche möglichen Kreuzallergien ist bei diesen neuen Lebensmitteln nicht verpflichtend. Bei allen geprüften Insektenprodukten wurde auf eine mögliche allergische Reaktion bei Schalen- und Krustentierallergie hingewiesen. Hinweise für Menschen mit Hausstaubmilben- oder Weichtierallergie fehlen aber in vielen Fällen. Bei einigen Insektensnacks waren die Allergene Gluten und Soja angegeben, was vermutlich auf die Fütterung der Insekten zurückzuführen ist.

Werbeangaben zum Teil fehlerhaft
Undurchsichtig ist auch die Werbung. Auf zwölf der überprüften Snacks fanden die Verbraucherschützer Angaben, die eindeutig verboten sind. So wurden beispielsweise Produkte als „reich an Protein“ angepriesen, obwohl der dafür gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Eiweiß nicht erfüllt war. „In der Werbung wurden auch Vitamine und Mineralstoffe genannt, die nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt waren. Das ist nicht erlaubt“, so Saskia Vetter. „Hersteller müssen sich bei der Kennzeichnung an die Gesetze halten. Die Lebensmittelüberwachung sollte Lebensmittel mit Insekten auf verbotene Angaben kontrollieren und gegen Verstöße der Kennzeichnungspflicht vorgehen.“

Wenig Nutzen für viel Geld
Der ernährungsphysiologische Nutzen der geprüften Insekten-Snacks ist fraglich. Das heißt, das Hinzufügen von Insekten zu diesen Lebensmitteln bringt in diesem Fall keinen Vorteil für die Gesundheit. Zudem sind die Snacks mit durchschnittlich 43 Euro für 100 Gramm sehr teuer.

Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto: HOerwin56 auf Pixabay

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