Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt
Ein Kranich aus dem Kreis Stormarn betroffen
Mit dem erstmaligen Nachweis der Geflügelpest im Kreis Stormarn sind nun in allen Kreisen und einer kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln erfolgt. Die Gesamtzahl der Nachweise liegt aufgrund der letzten Befunde bei rund 280. Damit liegen beim aktuellen Ausbruch im Vergleich zum Geflügelpestgeschehen 2016/17 bereits mehr als doppelt so viele Nachweise bei Wildvögeln vor.
Die Zahl der entlang der Westküste vom schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz erfassten verendeten Wildvögel hat sich zudem weiter auf knapp 11.000 erhöht. Aufgefundene Kadaver werden sicher entsorgt, um den Infektionsdruck für andere Wildvögel zu reduzieren.
„Mit der Ausbreitung der Geflügelpest ins Binnenland sind auch verstärkt Vogelarten betroffen, die nicht an spezielle Lebensräume gebunden sind. Ich appelliere daher an die Geflügelhalter, ihre Tiere durch die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen weiterhin bestmöglich zu schützen“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.
Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte trotz des hohen Infektionsdrucks im Land die Zahl der Ausbrüche bisher auf fünf Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 2.500 Stück Geflügel begrenzt werden.
Seit Beginn des Geschehens Ende Oktober sind in bereits zehn Bundesländern Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln erfolgt. Europaweit sind derzeit dreizehn europäische Staaten von Fällen der Geflügelpest bei Haus- oder Wildvögeln betroffen.
Hinweise für die Bürger/innen
Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.
Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung / Redaktion, Foto: Katharina2013 auf Pixabay