Die 18. Sitzung der Gemeindevertretung Elmenhorst findet am Montag, 12.04.2021, 19:30 Uhr im Mehrzweckgebäude Elmenhorst, Schulstraße 3 a, 23869 Elmenhorst statt.
T a g e s o r d n u n g:
Aufgrund der Corona-Beschränkungen wird die maximale Anzahl der Einwohnerinnen/Einwohner auf 15 begrenzt
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Verpflichtung eines Gemeindevertreters
3. Protokoll der Sitzung vom 03.12.2020 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Wahl eines Mitglieds für den Amtsausschuss
6. Bebauungsplan Nr. 3, 7. Änderung – als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Gebiet: westlich der Bundesstraße / L 82, südlich der Jersbeker Straße, östlich der Straße Am Sportplatz und nördlich der Sportplätze Hier:
1). Beschluss über Stellungnahmen
2.) 1. erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 4a Abs. 3 BauGB als eingeschränktes Verfahren, bezogen auf die Änderungen
3.) Beschluss über die Stellungnahmen
4.) 2. erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 4a Abs. 3 BauGB als eingeschränktes Verfahren, bezogen auf die Änderungen
5.) Satzungsbeschluss
7. Neuerrichtung Feurwehrgerätehaus Elmenhorst Beschluss zur Umsetzung
8. Änderung der Hauptsatzung
9. Spielplatz Erlenweg – Umgestaltungskonzept, Beschluss zur Umsetzung bei Förderfähigkeit
10. Dirtbahn für die Gemeinde Elmenhorst, hier: weiteres Vorgehen
11. Altersgerechtes Wohnen in der Gemeinde Elmenhorst, Hier: weiteres Vorgehen
12. Anfragen und Mitteilungen
13. Einwohnerfragezeit
(nicht öffentlich)
14. Protokoll der Sitzung vom 03.12.2020 – nicht öffentlicher Teil –
15. Auftragserteilungen
15.1. Anschaffung von Abbiegeassistenten für Feuerwehrfahrzeuge
15.2. Anschaffung von 5 Defibrillatoren, Förderungsmöglichkeiten
15.3. B-Plan Nr. 3 – 7. Änderung, Hier: Auftragserteilung für den wasserwirtschaftlichen Beitrag
15.4. Reparatur Solaranlage MZH, Nachträgliche Genehmigung zur Auftragserteilung
16. Bauanträge
17. Grundstücksangelegenheiten
18. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.