Gemeinde Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 26.07.2022 ist in der Gemeinde Großhansdorf bei einer Wildgans (Graugans) das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 festgestellt worden.

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Anlässlich des aktuellen Nachweises ruft das Veterinäramt des Kreises Stormarn zur Einhaltung der landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen auf. Der Appell, wachsam zu bleiben und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen und – wo nötig zu optimieren, ist an alle Geflügelhalter gerichtet.

Es gilt weiterhin, den Kontakt (direkt und indirekt) von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden und die in der Geflügelpestverordnung sowie die mit Erlass des Landwirtschaftsministeriums vom 23.11.2021 vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen zählen das Füttern von Geflügel an für Wildvögel unzugänglichen Stellen, das Verbot des Tränkens von Geflügel mit Oberflächenwasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Erhöhte Tierverluste sowie Krankheitsanzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, müssen durch einen Tierarzt untersucht werden.

Weiterhin gilt, dass in den Geflügelhaltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive gesondertem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder –wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor dem Betreten der Geflügelhaltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten.

Laut Tierseucheninformationssystem (TSIS) des Friedrich-Loeffler-Instituts ist die Aviäre Influenza (Geflügelpest) im laufenden Kalenderjahr bislang in 457 Fällen (Stand 27.07.2022) festgestellt worden.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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