Dachdecker (Foto: Mario Ohibsky auf Pixabay)

Die Verbraucherzentrale warnt vor Haustürgeschäften mit Dach- oder Terrassenreinigung

 In Schleswig-Holstein versuchen dubiose Anbieter, Handwerksleistungen an der Haustür zu verkaufen. Betroffene beschweren sich über Diebstahl und extrem überzogene Preise.  

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Wenn fremde Handwerker ungefragt an der Haustür klingeln und ihre Dienste anbieten, ist das ein Warnzeichen.

Eine Frau aus Dithmarschen hat kürzlich in einem solchen Fall an ein Handwerker-Team 4.500 Euro für die Reinigung ihrer Terrasse bezahlt. Vor Beginn der Arbeit hatte ihr der Wortführer der vierköpfigen Männergruppe nur einen Quadratmeterpreis genannt. Später drängte er auf Barzahlung.

„Die Betroffene fühlte sich unter Zeitdruck gesetzt und wusste sich nicht anders zu helfen, als den Betrag von der Bank zu holen und direkt zu bezahlen“, schildert Karin Tharra von der Verbraucherberatungsstelle in Heide. Darauf erhielt die Auftraggeberin eine Quittung, auf der nur die Leistungen aufgeführt waren. Der Rechnungsbetrag fehlte und die Anbieteradresse war falsch.

Wucherpreise und Diebstähle nach Handwerkereinsatz

In anderen Fällen versuchten Dachdecker, Hausbesitzern eine Reinigung oder Instandsetzung ihres Daches zu verkaufen. Zu den typischen Angeboten dieser Art gehören auch Pflasterarbeiten und Teppichreinigung.

Nicht in allen Fällen klingeln die dubiosen Anbieter direkt an der Tür. Einige werben auch im Internet, mit Kleinanzeigen in der Zeitung oder mit Flyern für ihre Dienste zu angeblich günstigen Preisen.

Absichern gegen Handwerker-Abzocke

Unseriöse Anbieter versuchen häufig, Neukunden zu überrumpeln, oder setzen auf Lockangebote. So können sich Verbraucher*innen absichern:

  • Bei der Handwerkersuche Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis einholen und Qualifikation des Anbieters prüfen: Hat er Referenzen? Handelt es sich um einen Meister- oder Innungsbetrieb?
  • Zwei bis drei Kostenvoranschläge einholen und vergleichen.
  • Einen Vertrag schließen, in dem die anstehenden Arbeiten, Anforderungen und Preise genau festgehalten sind.
  • Niemals den vollen Preis in bar bezahlen, sondern allenfalls eine Anzahlung leisten.
  • Eine vollständige Rechnung einfordern, in der Lohn-, Fahrt- und Materialkosten sowie die Kontaktdaten und Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Anbieters aufgeführt sind.
  • Nicht nötigen lassen. Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Regelungen und Preise zu akzeptieren. In kritischen Situationen Nachbarn als Zeugen hinzuholen und bei aggressivem Verhalten des Anbieters die Polizei rufen.

Text:  Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.

 

 

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