Wer durch die Straßen Ahrensburgs flaniert oder am Rande der Stadt Erholung sucht,
stellt fest, dass es sich bei dieser Überschrift nicht einfach um die Schöpfung eines
Werbetexters handelt. Zu jeder Jahreszeit grünt und blüht es in der Stadt.
Die gerne als Schutz vor neugierigen Blicken an Grundstücksgrenzen stehenden Hecken
wachsen jedoch nicht nur in die Höhe, sondern auch in die Breite.
Oftmals befinden sich Hecken, Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen am Rande
öffentlicher Wege oder Straßen und können zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmer
werden.
Besonders für Radfahrer und Fußgänger werden Hecken zum Hindernis, wenn diese weit
in den Rad- oder Fußweg hineinwachsen. Begegnungsverkehr ist nicht mehr möglich und
man ist als Fußgänger mitunter gezwungen, auf den Radweg oder sogar die Fahrbahn
auszuweichen.
Für Menschen mit Handicap, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder
auch für Eltern mit Kinderwagen werden solche zugewachsenen Wege praktisch
unbenutzbar.
Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung die Grundstückseigentümer, Pflanzen,
Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Bereich
wachsen, regelmäßig zurückzuschneiden.
Hinweise für den Rückschnitt
Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Pflanzen dürfen in den Luftraum über Geh- und
Radwegen, das sogenannte Lichtraumprofil, bis zur Höhe von 2,50m nicht hineinragen.
Über Straßen, Wegen und Plätzen gilt sogar, dass bis zur Höhe von 4,50m kein Bewuchs
in das Lichtraumprofil hineinragen darf.
Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenlaternen dürfen ebenfalls nicht
einwachsen. Sie müssen ständig freigeschnitten werden, so dass sie gut erkennbar sind
und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Die Erkennbarkeit von Straßenschildern
kann im Ernstfall lebenswichtig sein, z.B. wenn Rettungsfahrzeuge ihren Weg finden
müssen.
Nachbargrundstücke
An die Stadtverwaltung werden häufig auch Beschwerden über mangelnden
Pflanzenrückschnitt gerichtet, die nach dem Privatrecht (Nachbarschaftsrecht) zu
beurteilen sind.
Im Rahmen einer guten Nachbarschaft: Denken Sie auch daran an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn Ihre Pflanzen rechtzeitig zurück zu schneiden
Heckenrückschnitt
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