Viele der illegal gehandelten Welpen befinden sich in einem noch nicht abgabefähigen Alter, d.h. sie sind jünger als 8 Wochen und wurden zu früh von ihrer Mutter und den Geschwistern getrennt. Sie leiden nahezu ausnahmslos an Krankheiten, die nicht nur für andere Hunde, sondern – wie einige Darmparasiten – auch für den Menschen ansteckend sein können.
Aufgrund der mangelhaften Zuchtauswahl der Elterntiere fallen schwerwiegende Erbkrankheiten auf, die z.T. aufwendige Operationen oder Behandlungen erforderlich machen und die Tiere ihr Leben lang begleiten. Außerdem zeigen sich bereits in jugendlichem Alter Verhaltensauffälligkeiten, z.B. gesteigerte Aggression oder Überängstlichkeit, welche aufgrund der ungenügenden Sozialisation der Welpen auftreten.
Der bei aus dem Ausland verbrachten Welpen unabdingbare Tollwutschutz, der erst bei einem mindestens 15 Wochen alten Welpen vorliegen kann, ist nicht vorhanden. Die Zuchthündinnen leben unter tierschutzwidrigen und gesundheitlich miserablen Umständen.
Wenn illegale Welpentransporte gestoppt werden oder neue Halter überfordert sind, nehmen Tierheime in Schleswig-Holstein diese kranken oder verhaltensauffälligen Hunde auf. Dies verursacht hohe Kosten für das jeweilige Tierheim und eine zusätzliche Belastung für die ohnehin anfälligen jungen Hunde.
Um nicht auf diese Betrügereien hereinzufallen und sich nicht an ein Tier zu binden, das entweder nur eine sehr kurze Lebensdauer oder lebenslang mit gesundheitlichen Problemen bzw. Verhaltensauffälligkeiten zu kämpfen hat, sollte ein Welpenkauf nur erfolgen, wenn man zuvor das – erkennbar zum Welpen zugehörige – Muttertier und ggf. die Geschwister gesehen hat. Bei einem seriösen Züchter darf man die Welpen und die Umstände der Aufzucht schon vor der Mitnahme kennenlernen. Es muss in einem gepflegten Umfeld erkennbar sein, dass dort überhaupt Hunde gehalten werden. Keinesfalls sollte man sich – auch unter Corona-Bedingungen – auf Treffpunkte außerhalb des Haltungsumfeldes vom Muttertier einlassen.
Bei Hunden aus einem anderen EU-Land muss ein EU-Heimtierausweis vorhanden sein, aus dem u.a. die Chip-Nr. und die Tollwutimpfung, die erst im Alter von mindestens 12 Wochen erfolgen kann, hervorgehen. Außerdem muss eine Erlaubnis vom zuständigen Veterinäramt für das Verbringen oder Vermitteln von Hunden aus dem Ausland vorliegen. Auch gewerbsmäßige Züchter und Händler benötigen eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes.
Beim geringsten Zweifel sollte auf den Kauf lieber verzichtet oder zumindest ein tierärztliches Gesundheitszeugnis eingefordert werden. Mitleid mit den Welpen ist in diesem Fall ein schlechter Berater, die vermeintliche Tierrettung heizt den illegalen Markt umso mehr an.
Der Landestierschutzbeirat rät grundsätzlich und ganz besonders vor Weihnachten, die Qual der Zuchthündinnen und der Welpen nicht durch den Kauf eines illegal angebotenen Welpen zu fördern.
Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung / Redaktion, Foto: Free-Photos auf Pixabay