Geschäftsstelle der IHK in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

IHK: Nach Berufsschulen auch berufliche Bildungsstätten rasch wieder öffnen!

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Die berufliche Bildung kommt in der Diskussion über Schulöffnungen nach Ansicht der IHK Schleswig-Holstein zu kurz. „Es ist an der Zeit, nicht nur Berufsschulen, sondern auch andere Berufsbildungsstätten unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen schrittweise wieder zu öffnen“, sagt Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein. „Dass den Auszubildenden, die im Sommer ihre Prüfungen ablegen, in der Prüfungsvorbereitung jetzt ein Schlussspurt ermöglicht wird, ist dagegen notwendig und richtig“, lobt Kühn.

Im Zuge der Corona-Pandemie haben die IHKs in Schleswig-Holstein alle schriftlichen IHK-Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung bis einschließlich Mai absagen müssen. Nach heutigem Planungsstand werden die Corona-bedingt ausgefallenen schriftlichen IHK-Prüfungen ab Juni nachgeholt; die praktischen Ausbildungsprüfungen werden ab dem 2. Mai abgenommen.

Mit der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen ab der kommenden Woche müsse es nun auch Berufsbildungsstätten möglich sein, angehende Absolventen unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzvorschriften auf die IHK-Prüfungen vorzubereiten.

„Damit das gelingen kann, ist es entscheidend, dass Bildungsträger ihre Vorbereitungslehrgänge rasch zumindest teilweise wieder im Präsenzbetrieb anbieten können“, so die IHK-Präsidentin. Die geltenden Verbote müssten schnellstmöglich aufgehoben werden. Denn auch angehende Industriemeister, Fachwirte oder Bilanzbuchhalter benötigten dringend Prüfungsvorbereitung. Zwar hätten viele Anbieter ihre Präsenzangebote in den vergangenen Wochen durch digitale Lerninhalte ersetzt. Allerdings sei dies nicht in allen Fällen umsetzbar. Kühn: „Wir müssen auch diesen angehenden Fachkräften garantieren, dass sie ihre Prüfungen ablegen können und ihnen damit den Eintritt ins Berufsleben ermöglichen. Beim erhofften Wiederanlaufen der Wirtschaft werden die Unternehmen dringend auf diese qualifizierten Fachkräfte angewiesen sein.“

Bildungsträgern sei es daher auch zu ermöglichen, die Werkstätten für Prüfungen und Vorbereitungskurse zu nutzen. Schließlich müsse Teilnehmenden an Fortbildungen und insbesondere den anstehenden Fortbildungsprüfungen mit einem Wohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins die Anreise wieder erlaubt werden.

Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, foto: Ahrensburg-Portal

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