Am 27.10.2020 wurde ein 44-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz von der Ahrensburger Polizei vorläufig festgenommen, nachdem er an dem Tag gleich zweimal beim Ladendiebstahl ertappt worden war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde bereits am 28.10.2020 im beschleunigten Verfahren gegen ihn verhandelt und er durch das Amtsgericht Lübeck zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Mann hatte am Montag (27.10.) gegen 9.00 Uhr in der Klaus-Groth-Straße in Ahrensburg einen Ladendiebstahl begangen und war nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Kriminalpolizei Ahrensburg zunächst wieder entlassen worden. Davon offenbar unbeeindruckt, führte sein Weg ihn anschließend direkt in einen weiteren Supermarkt in der Großen Straße in Ahrensburg, wo er gegen 12.00 Uhr einen erneuten Diebstahl beging. Daraufhin wurde der Mann vorläufig festgenommen und verblieb im Polizeigewahrsam, weil die Staatsanwaltschaft entschied, Hauptverhandlungshaft und die Verhandlung im beschleunigten Verfahren zu beantragen.
Die Hauptverhandlungshaft in der Justizvollzugsanstalt Lübeck blieb dem Mann erspart, da das Amtsgericht Lübeck bereits am 28.10. die Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren gegen ihn durchführte. Dort wurde er wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil es sich um die erstmalige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe gehandelt hat.
Der 44-jährige zeigte sich von der umgehenden Reaktion der Strafverfolgungsbehörden deutlich beeindruckt. Der Richter verabschiedete ihn mit den Worten, er hoffe, den Angeklagten nicht wiederzusehen. Dies versprach der Mann kleinlaut.
Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal