Die Großhansdorfer Gemeindevertretung hat in Ihrer letzten Sitzung am 18.
Dezember 2018 sowohl eine neue Friedhofsgebührensatzung als auch eine
Neufassung der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof verabschiedet.
Die Neukalkulation der Friedhofsgebühren war erforderlich, da die aktuelle
Kalkulationsperiode, die nach dem Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein bis
zu 3 Jahre umfassen darf, Ende 2018 ausläuft.
Der Waldfriedhof ist eine kostenrechnende Einrichtung der Gemeinde Großhansdorf
und unterliegt so dem Kostendeckungsgebot. Mit der neuen Gebührenberechnung
wird nun ein Kostendeckungsgrad von 99,77 % erreicht.
Neu ist der explizite Ausweis einer Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle Grabarten.
In der bisherigen Gebührensatzung erfolgte dies nur für die Erd-, Urnen- und
Baumwahlgräber, teilweise in unterschiedlicher Höhe. Für die übrigen Grabarten war
ein Anteil für die Friedhofsunterhaltung in den Grabnutzungsgebühren enthalten.
Nunmehr wird eine einheitliche Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle Grabarten
gesondert ermittelt und ausgewiesen. Maßstab für die Friedhofsunterhaltungsgebühr
ist die Laufzeit der Gräber. Desweiteren wurden Pflegegebühren exakt ermittelt, den
einzelnen Typen der Pflegegräber genau zugeordnet und anhand der Fallzahlen
hochgerechnet.
„Die Großhansdorfer müssen sich daher und aufgrund der prognostizierten
Kostensteigerungen in der Friedhofsunterhaltung und -pflege auf höhere Gebühren
ab 2019 einstellen“, so Bürgermeister Janhinnerk Voß. Für die bekannten Wahl- und
Reihengräber z. B. sind Steigerungen von rund 300 € vorgesehen.
Die Neufassung der Friedhofssatzung hat eine neue, zeitgemäße Struktur erhalten.
So wird das Angebot der Grabarten um ein Rasenerdwahlgrab erweitert, um den
entsprechenden Bedarf zu decken. Weiterhin geplant ist die Einrichtung eines neuen
Quartiers, dessen Gestaltungsvorschriften großzügiger geregelt sind.
Neue Gebühren für den Waldfriedhof Großhansdorf
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