Teufels Live Musik Club, Hammoorer Weg 26, 22941 Bargteheide
Einlass 20:00 Uhr, Beginn der Show 20:15 Uhr
Corona-Regeln: Eintritt nur für Genesene, Geimpfte, Getestete. Maskenplicht auf dem Gelände und im Innenraum bis man auf dem Platz sitzt. Dazu ist wichtig:
Genesen = Nachweis vom Gesundheitsamt
Geimpft (komplett) = Impfpass oder Impfbescheinigung
Getestet = Testbescheinigung nicht älter als 12 Stunden
Alles in Verbindung mit dem Personalausweis
Einlass mit Verzehrbon von 12€ und verbindlicher Voranmeldung auf der Webseite https://teufels.biz/ unter Kontakt oder per Telefon 0177-5960743
Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung (24.08.2021) die Umsetzung der Förderung von mobilen Luftfilteranlagen in Schulen und Kitas nach dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung im Finanzausschuss des Landtages beschlossen.
Zu den 6,8 Mio. Euro vom Bund gibt das Land 3,5 Mio. Euro und die Träger ebenfalls 3,5 Mio. Euro. Die mobilen Luftfilteranlagen sind für Räume vorgesehen, die nach den Kriterien des Umweltbundesamtes nur schlecht oder nicht belüftet werden können.
Beantragt werden können die Mittel für Geräte, die seit dem 1. Mai 2021 beschafft wurden und die die Anforderungen der Förderfähigkeit nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes erfüllen.
Ministerin Prien warnt aber vor mobilen Luftfilteranlagen
Prien warnte erneut davor, in Luftfilteranlagen ein Allheilmittel der Pandemiebekämpfung zu sehen. „Eines muss klar sein“, betonte Bildungsministerin Karin Prien im Anschluss, „mobile Luftfilter sind im besten Fall ein weiterer Baustein in Kombination mit anderen Hygienemaßnahmen und sie ersetzen auf keinen Fall das regelmäßige Lüften. Falsch eingesetzt können sie sogar schädlich sein.“ Dies hatten zuletzt in der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses auch die geladenen Wissenschaftler sowie die zuständige Expertin aus dem Gesundheitsministerium betont.
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 7.564 (Stand: 24.08.2021, 15.00 Uhr).
Insgesamt sind 7.145 Personen genesen; 111 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 308 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu seitens der Behörden bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 101 (94) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 41,4 (gestern 38,5) Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Heute Morgen, gegen 06.20 Uhr, ereignete sich ein Unfall im Wolkenweher Weg in Bad Oldesloe. Verletzt wurde zum Glück niemand.
Ein 29-jähriger Mann aus Bad Oldesloe befuhr mit einer Zugmaschine samt Gülleanhänger (leer) den Wolkenweher Weg in Bad Oldesloe, als sich aus noch ungeklärter Ursache die Anhängevorrichtung löste. Der nun „führungslose“ Gülleanhänger kam nach einem Zusammenstoß mit einem am rechten Seitenstreifen parkenden Peugeot zum Stehen.
Durch die abgerissenen Zuleitungen zwischen Traktor und Gülleanhänger lief eine sehr geringe Menge an Gülle aus. Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn waren keine weiterführenden Maßnahmen erforderlich.
Der Wolkenweher Weg blieb im Bereich der Unfallstelle für die Bergungsmaßnahmen für knapp vier Stunden voll gesperrt.
Gesundheitsminister Heiner Garg hat heute (24.8.2021) dem Landeskabinett zur Impfkampagne gegen COVID-19 berichtet.
Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)
In Schleswig-Holstein sind aktuell 69,2 % der Menschen mindestens einmal geimpft. Vollständig geimpft sind 63,1 % aller Bürgerinnen und Bürger. Damit steht Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich weiterhin in der Spitzengruppe der Länder.
Das Kabinett hat auf Vorschlag von Minister Garg beschlossen, dass das Land notwendige organisatorische Vorkehrungen trifft, um – falls erforderlich – über den 30.09.2021 hinaus ausreichende Kapazitäten zur Durchführung von Impfungen zur Verfügung stellen zu können. Damit werden die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 28.06. und 02.08. umgesetzt.
Die staatlichen Impfzentren werden am 26.09.2021 geschlossen
Die Impfzentren werden Ende September nach dem jetzigen Planungstand schließen, da die Kapazitäten der Ärztinnen und Ärzte des niedergelassenen Bereiches, der Betriebe und der Kliniken den voraussichtlichen Bedarf decken werden.
Gesundheitsminister Heiner Garg: „Nutzen Sie jetzt noch die Chance, sich in den 28 Impfzentren impfen zu lassen, bevor diese schließen! Buchen Sie einfach Ihren Wunschtermin über www.impfen-sh.de oder schauen Sie spontan von mittwochs bis sonntags ohne Termin ab 13 Uhr in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren vorbei.“
Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner können kurzfristig unter www.impfen-sh.de Termine buchen und wahrnehmen. Dabei gibt es ab heute eine Änderung: Es werden nun nur noch Einzeltermine buchbar sein. Einen Termin für eine zweite Impfung erhalten Bürgerinnen und Bürger dann direkt im Impfzentrum oder vereinbaren diesen beispielsweise mit ihrer Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ihrem Betriebsarzt/ärztin, wenn der Zeitpunkt einer Zweitimpfung in den Oktober fällt. Wer eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson wählt, benötigt keine Zweitimpfung. Das Impfzentrum in Plön wird aus organisatorischen Gründen bereits zum 19.09. schließen, da es zum 1.10. geräumt sein muss. Für alle anderen Zentren wird der 26.09. der letzte Tag sein.
„Die bisherige Pandemie hat gezeigt, dass wir flexibel agieren können müssen. Daher bereiten wir uns darauf vor, auch weiterhin im Auftrag des Landes beispielsweise Unterstützung durch mobile Teams oder auch temporäre mobile Impfstellen einzurichten, wenn es die Situation erfordert“, erläutert Garg. Ferner soll ein Wiederhochfahren von Impfzentren möglich sein, falls notwendig.
Auffrischungsimpfungen starten –für Menschen ab 80 Jahre
Ab sofort kann in Anlehnung an den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz auch eine Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech/ Moderna) in den Impfzentren wahrgenommen werden, vorausgesetzt,
Sie sind 80 Jahre oder älter und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.
oder Sie sind immungeschwächt oder immunsuppremiert – z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie – und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.
oder Sie wurden vollständig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson & Johnson) geimpft und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.
Minister Garg hat zudem einen Vorschlag für die nächste Gesundheitsministerkonferenz kommende Woche eingebracht, mit dem Ziel, zeitnah das Alter der für eine Auffrischimpfung Berechtigen auf 60 Jahre abzusenken. „Nach aktuellem Wissenstand befürworten Fachleute eine dritte Impfung, um einen nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder einen bestehenden noch zu verbessern. Das ist besonders für die vulnerablen Gruppen wichtig, zu der gerade auch ältere Menschen zählen“, begründet Garg. Die Schutzdauer nach vollständiger Impfung scheint nach dem derzeitigen Wissensstand sowohl vom Alter als auch vom Zustand des Immunsystems abhängig zu sein.
Auffrischungsimpfungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen
Im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge wird daher in Schleswig-Holstein auch ab September – in der Regel jedoch mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie – in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine Auffrischungsimpfung für diese besonders vulnerablen Personen angeboten werden.
Aufgrund der in ausreichendem Maße verfügbaren und über die Apotheken beziehbaren Impfstoffe wird die Organisation der Impfungen, anders als im Frühjahr, von den Hausärztinnen und Hausärzten angeboten werden. In besonderen Fällen können diese auch durch mobile Teams unterstützt werden.
Das Gesundheitsministerium hat die Pflegeeinrichtungen im Land bereits Anfang August über die Trägerverbände zu dem Verfahren informiert, damit diese sicherstellen, dass für jede Bewohnerin und jeden Bewohner der Kontakt zu einer Hausärztin oder einem Hausarzt hergestellt werden kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) etabliert flankierend ein Verfahren, in welchem Pflegeeinrichtungen sich im Einzelfall bei notwendiger organisatorischer Verstärkung melden können.
Impfungen später für alle Menschen – aber erst 6 Monate nach der ersten Impfung
Mittelfristig wird damit gerechnet, dass eine Auffrischimpfung auch Personen unabhängig vom Alter oder der Gefährdung angeboten werden wird. Die KVSH weist darauf hin, dass in der Regel vorerst die 6-Monatsfrist seit einer abgeschlossenen Impfung zu beachten ist auch bei den niedergelassenen Arztpraxen. Bei diesem Abstand kann davon ausgegangen werden, dass der Nutzen der Impfung in einem angemessenen Verhältnis zu den regelmäßig auftretenden Impfreaktionen steht.
Organisatorische Vorbereitung der Auffrischungsimpfungen fehlt noch
Derzeit etabliert die Kassenärztliche Bundesvereinigung das Abrechnungssystem für die Auffrischungsimpfung, die auch im niedergelassenen Bereich für die genannten Gruppen im September beginnen sollen. Für wen bereits im September eine Auffrischungsimpfung in Betracht kommt, ist mit der jeweiligen Ärztin oder dem jeweiligen Arzt zu besprechen.
Ärztinnen und Ärzte, die in ihren Praxen die Corona-Schutzimpfungen anbieten finden Sie online unter: https://arztsuche.kvsh.de/
Fragen und Antworten zu Corona Impfungen
Wie kann eine Person die Berechtigung für eine Auffrischimpfung nachweisen?
Die sechs Monate nach einer abgeschlossenen Impfung sowie die Berechtigung aufgrund des Impfstoffes werden in der Regel anhand des Impfpasses nachgewiesen. Und die Berechtigung nach Alter anhand eines Ausweis-Dokuments. Die Berechtigung aufgrund einer Immunschwäche oder Immunsuprimierung sind eigenverantwortlich durch die Person glaubhaft zu machen.
Sind die derzeitigen mRNA-Impfstoffe für eine Auffrischungsimpfung zugelassen?
Ja, eine Auffrischungsimpfung ist im Rahmen der bisher vorhandenen Medikamentenzulassung der mRNA-Impfstoffe möglich, bestätigt das Bundesgesundheitsministerium. Dies ist auch im Einklang mit der Corona-Impfverordnung der Bundesregierung. Eine gesonderte Zulassung für eine Auffrischungsimpfung ist nicht erforderlich. Auch der Anspruch auf Entschädigung bei gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Impfung eingetreten sind, bleibt bei den Auffrischungsimpfungen bestehen, sofern die ärztlichen Sorgfaltspflichten bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs beachtet werden.
Empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) bereits eine Auffrischungsimpfung?
Es gibt derzeit noch keine explizite Empfehlung der Ständigen Impfkommission dazu, jedoch spricht laut Robert-Koch-Institut „aus immunologischer Sicht – nach aktuellem Kenntnisstand – nichts dagegen, zu einem späteren Zeitpunkt mit einem anderen COVID-19-Impfstoff geimpft zu werden, sei es, um einen mit der Zeit nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder um einen bestehenden, eventuell aber begrenzten Impfschutz (z.B. aufgrund neuer Virusvarianten) noch zu verbessern.“ (Siehe FAQ „Auffrischimpfung unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html). Auswertungen des Impfstatus von hospitalisierten Personen legen nahe, dass gerade in den älteren Altersgruppen eine Auffrischung bald sinnvoll ist.
Test: Gesundheitsministerium / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Am Montag früh (23.08.2021) fiel einer Streife der Glinder Polizei ein E-Scooter auf, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war.
Gegen 06.55 Uhr stoppten die Beamten einen 25-Jährigen, der in der Straße Am Sportplatz in Glinde mit einem Elektro-Roller unterwegs war. Aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes musste der Glinder seinen Roller weiter des Weges schieben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Hinweis der Polizei
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette benötigen. Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Bei einem Unfall können zudem hohe Schadensforderungen die Folge sein.
Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)
Gestern Abend (23.08.2021) hat eine Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Glinde in Oststeinbek einen Mann aus dem Verkehr gezogen, der unter Alkoholeinfluss stehend mit einem Auto unterwegs war. Einen Führerschein besaß der Fahrer auch nicht.
Gegen 21.00 Uhr entschlossen sich die Beamten, den Fahrer eines VW-Sharan in der Dorfstraße in Oststeinbek zu überprüfen.
Nach Aufforderung, die Zulassungspapiere und den Führerschein auszuhändigen, räumte der Hamburger bereitwillig ein, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Im Gespräch mit dem 27-Jährigen stellten die Polizisten zudem Atemalkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,06 Promille.
Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und fertigten eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen der Trunkenheit im Verkehr.
Das Kleine Theater Bargteheide (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am Samstag, den 28. August 2021 wird der Violinist und Orchesterleiter André Rieu gemeinsam mit seinem Künstlerensemble auf der großen Leinwand zu erleben sein.
André Rieu (Foto: André Rieu Productions)
Termin: 28.08.2021, 18 Uhr
Ort: Kleines Theater Bargteheide, Hamburger Str. 3, 22941 Bargteheide
Online Tickets und Corona-Regeln: www.kleines-theater-bargteheide.de
Ahrensburg: Die Hermann-Löns-Straße (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 28.08.2021 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr wird die Hermann-Löns-Straße im Bereich der Hausnummer 32, für das Versetzen einer Umspannstation voll gesperrt.
Der Malt Ambassador Joachim Teschke bietet wieder seine beliebten Whisky-Tastings an. In diesem Seminar werden sechs Whiskys verkostet aus der beliebten ArdbegDestillery von der Insel Islay. Die Lage am Meer und die raue Brise sorgen für einen ganz besonderen Single Malt „Ardbeg“ ist torfig, rauchig und dennoch ausgewogen.
An diesem Abend werden ausschließlich Destillerieabfüllungen vorgestellt. Als Highlight mit dabei ist auch eine ganz besondere, ältere und limitierte Abfüllung der Destillerie. Hintergrundinformationen und Antworten auf interessierte Fragen rund um den Whisky runden das unterhaltsame Seminar ab.
Der Kurs findet am Dienstag, den 24.08.2021 von 19.30 bis 21.00 Uhr im Haus der Vereine, Hinterm Dorf 2 in 22962 Siek statt und kostet 18,- Euro. Ein Getränkekostenbeitrag in Höhe von zusätzlich 30,- Euro ist am Abend direkt bei Herrn Teschke zu zahlen.
Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per Email ([email protected]) möglich.
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.