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Corona: Die Regeln bei einer Inzidenz über 100 – auch in Stormarn – ab 24.04.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Aus den Beschlüssen zum Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich mit dem Inkrafttreten verschiedene Änderungen.

Die „Notbremse“ greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/Woche) in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Entsprechende Regeln gelten dann am übernächsten Tag.

Beispiel: In einem Kreis, der Montag, Dienstag und Mittwoch in der Inzidenz über 100 liegt, gelten die entsprechenden Regeln ab Freitag.

Die Maßnahmen enden dann, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.

Aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich für betroffene Kreise und kreisfreie Städte u.a. folgende Regelungen:

  • Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
  • Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Nur in Ausnahmefällen (Notfälle, Berufsausübung, Hund ausführen) darf die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen werden. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
  • Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte).
  • Körpernahe Dienstleistungen werden weitgehend untersagt – zulässig bleiben medizinisch, therapeutisch, pflegerischen oder seelsorgerisch notwendige Dienstleistungen sowie Friseur- und Fußpflegeleistungen; Kundinnen und Kunden benötigen aber ein negatives Testergebnis.
  • Die Gastronomie ist geschlossen (inkl. Außengastronomie).
  • Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport draußen maximal zu fünft treiben.

Welche weiteren Regelungen gibt es?

Die Landesregierung hat zudem heute eine Neufassung des so genannten „100er-Erlasses“ veröffentlicht. Analog zur Bundesregelung muss der betroffene Kreis bzw. die betroffene kreisfreie Stadt diese Maßnahmen ebenfalls jeweils zum übernächsten Tag durch eine Allgemeinverfügung umsetzen. Darunter fällt derzeit der Kreis Herzogtum Lauenburg und der Kreis Stormarn ab morgen (24.4.2021).

  • Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung. Das Gesundheitsamt kann als Ausnahme in diesem Bereich und in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht bzw. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entscheiden, dass die Umsetzung dieser Regelung erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
  • Der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist im öffentlichen Raum untersagt.
  • Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Eine Begleitung durch eine erforderliche Assistenz ist gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen das jeweilige Elternteil begleiten.
  • Der theoretische Unterricht in Fahrschulen kann nur als Fernunterricht erfolgen. Hiervon ausgenommen sind bestimmte Bereiche nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
  • Die Ausbildung von Hunden in Hundeschulen ist mit bis zu fünf Personen möglich.
  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (jenseits von Kindertagesstätten und Kindertagespflege) sind mit bis zu fünf teilnehmenden Personen möglich.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Ahrensburg und Corona: Abschied von den „kleinen Freiheiten“ ab 24.04.2021

Ahrensburg: Das Rondeel mit Außengastronomie (Foto: Ahrensburg-Portal)

Aufgrund des geänderten Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung und der Überschreitung der Indizenz 100 in Stormarn werden ab morgen weitere Einschränkungen praktisch werden:

  • Am augenfälligsten wird sein, dass die Außengastronomie ab sofort wieder verboten wird. Die in den letzten Tagen „gefühlte Freiheit“ ist schon wieder vorbei.
  • Für viele Bürger*innen und Geschäftsleute wird einschneidender werden, dass im Einzelhandel außerhalb der „Grundbedürfnisse“ das bisherige Verfahren des kontrollierten Zugangs zu den Geschäften verschärft wird. Teilweise werden die Geschäfte vollständig schließen müssen. Da wird nicht nur die Kunden der Baumärkte treffen, sondern auch die Geschäftsinhaber in der Ahrensburger City.
  • Dass die nächtliche Ausgangssperre von der Polizei intensiv „intensiv2 kontrolliert wird, kann die Stimmung sicher auch nicht verbessern.
  • Ja nach Umsetzung des neuen Gesetzes in den Verordnungen der Landesregierung und der Allgemeinverfügung des Kreises werden auch viele weitere Alltäglichkeiten künftig zur Qual, oft nur noch mir einem aktuellen Corona-Test erreichbar. Wenn Stormarn sich an Hamburg orientiert, gilt das beispielsweise auch für den Besuch beim Friseur.
Ahrensburg Friseur Showcut (Foto: Ahrensburg-Portal)

Angesichts der heutigen Inzidenz von 106 wird der verschärfte Lockdown in Stomarn nicht in wenigen Tagen vorbei sein. Zuversicht muss daher aus der Ferne kommen: Die Nachrichten aus den USA (Impfungen) und Österreich (Öffnungen im Mai) zeigen, dass die Bekämpfung der Pandemie auch anders gehen könnte…

In diesem Sinne hoffen wir, dass Sie heute noch in einem Café waren und vielleicht auch beim Friseur?

PS: Der Kreis hat angekündigt, die ab morgen geltenden Regelungen heute zu veröffentlichen. Sobald das vorliegt, finden Sie die Regelungen hier auf dem Ahrensburg-Portal.

Ihr Team vom Ahrensburg-Portal

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Polizei kontrolliert Ausgangsbeschränkungen ab 24.04.2021

Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)

Die Polizeidirektion Ratzeburg reagiert auf die gesetzlichen Veränderungen mit einer Erhöhung ihrer Präsenz. Die Maßnahmen insgesamt sind wie bisher in engem Austausch mit den Verantwortlichen der Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn abgestimmt.

Ab Samstag, 24.04.21 gilt von 22.00 bis 05.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in beiden Kreisen.

Einsatzkräfte der 1. Einsatzhundertschaft Eutin unterstützen die Polizeidirektion Ratzeburg bei ihrer Erhöhung der sichtbaren Präsenz und Kontrolltätigkeit in beiden Kreisen zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Bei den Kontrollen wird es darum gehen, einen berechtigten Grund für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, einer Unterkunft oder des befriedeten Besitztums zu prüfen.

Die Polizei will bei Bedarf einschreiten

Die Polizei erwartet, dass sich die weit überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger an die gesetzlichen Beschränkungen halten wird. Das Handeln der Polizei ist bürgerorientiert, auf Kommunikation ausgerichtet, und grundsätzlich von der Betrachtung des Einzelfalls abhängig. Wenn es notwendig ist, werden die Einsatzkräfte konsequent einschreiten und weitere Maßnahmen einleiten.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 35 Neuinfektionen und Inzidenz von 106 am 23.04.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.298  (Stand: 23.04.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 5.526 Personen genesen; 483 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 289 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung des Gesundheitsamtes und den Zahlen der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 260 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 106,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text, Bild: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona und Schulen: In Stormarn Distanzunterricht, Kitas im Notbetrieb ab 26.04.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Aufgrund der Inzidenzwerte im Kreis Stormarn, die drei Tage hintereinander über dem Wert von 100 Infektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen liegen, hat das Land Schleswig-Holstein nach Rücksprache mit dem Kreis Stormarn entschieden, ab Montag den Betrieb der Schulen und Kitas weiterhin auf Basis des Erlasses des Landes zur Überschreitung des Inzidenzwertes 100 zu regeln. Konkret bedeutet dies ab Montag (26.04.2021):

Für Krippen, Kitas und Horte gilt ein Betretungsverbot, eine Notbetreuung ist zulässig. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden.

An den allgemeinbildenden Schulen gilt:

  • Jahrgänge 1 bis 6: Distanzlernen und Notbetreuung
  • Jahrgänge 7 bis 13: Distanzlernen
  • Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
  • Die Angebote der Notbetreuung sind folgenden Kindern vorbehalten:
  1. mit besonderem Schutzbedarf grundsätzlich nach Feststellung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
  2. von Mitarbeitenden aus kritischer Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen
  3. von berufstätigen Alleinerziehenden, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen
  4. mit einem täglich hohen Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder mit heilpädagogischen Förderbedarf.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: 5 Mio. ungenutze Impfdosen in Deutschland – Ärzte fordern dringend die Nutzung

Die Bundesärztekammer fordert eine schnellere und effizientere Verimpfung der vorhandenen Corona Impfdosen

Klaus Reinhardt (Foto: Bundesärztekammer)

„Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland mehr als fünf Millionen Impfdosen ungenutztgelagert werden, während sich täglich tausende Menschen neu mit Corona infizieren“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Das Ziel müsse es sein, schnellstmöglich viele Menschen gegen das Virus zu immunisieren. „Dafür müssen die in den Impfzentren zurückgehaltenen Reserven für die Zweitimpfung so weit wie möglich aufgelöst werden. Das ist aufgrund der erwartbaren Liefermengen im zweiten Quartal vertretbar.“

Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland / Redaktion, Fotos: Bundesärztekammer, Angelo Esslinger auf Pixabay

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Corona Tests: Bundesärztekammer für Tests nach britischem Vorbild

Corona DRK Schnelltest (Foto: Sven Rogge)

Die Bundesärztekammer fordert eine gründlichere Erfassung der Infektionslage in Deutschland

Klaus Reinhardt (Foto: Bundesärztekammer)

„Wir brauchen endlich repräsentative Bevölkerungstests auf das Coronavirus, wie es siezum Beispiel in Großbritannien schon lange gibt“, sagte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nur so ließen sich die Corona-Eindämmungsmaßnahmen auf eine valide wissenschaftliche Grundlage stellen. Wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Ansteckungsrisiko in den Schulen etwa seien nach wie vor nicht eindeutig.

„Wenn die Inzidenz unter Jugendlichen steigen sollte und sie nach den Schulschließungen oder in den Ferien wieder sinkt, kann das natürlich auch mit den massenhaften Schnelltestungen zusammenhängen, die seit einigen Wochen Voraussetzung für den Präsenzbetrieb sind“, so Reinhardt. „Wir wissen es einfach nicht genau.“ Der Bundestag hatte am Mittwoch die bundesweite Corona-Notbremse beschlossen. Die Regelungen sind an Inzidenzwerte geknüpft. Ab einem Schwellenwert von 165 sollen die Schulen wieder in Distanzunterricht gehen.

Text: Bundesärztekammer  / Redaktion, Fotos: Bundesärztekammer, Sven Rogge

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Großensee: Jugendfeuerwehr verschönert die Dorfmitte

Grossensee Frühlingspracht in der Dorfmitte (Foto: Walter Domscheit)

Dass auch in Großensee der Frühling sichtbar Einzug gehalten hat, ist das Verdienst vieler Kinder und Jugendlichen der Freiwilligen Feuerwehr Großensee. In einer Pflanzaktion im letzten Herbst bereiteten sie mit Unterstützung einiger Erwachsener auf der  Verkehrsinsel und der Böschung hinter dem Wartehäuschen für die Buslinie nach Hamburg mit Einsetzen der Zwiebeln die Blütenpracht vor.

Mit 400€ Eigenmitteln aus der Kameradschaftskasse der Feuerwehr wurden 1500 Krokusse, 1000 Traubenhyazinten, und 400 Narzissen beschafft. Mit dieser Aktion sagt die Feuerwehr Großensee „Danke“ für die großzügigen Spenden, die der Jugendfeuerwehr bei deren Straßensammlung im Jahr zuvor von allen Großenseerinnen und Großenseern zukamen.

Foto:  Krokusse Narzissen und Traubenhyazinten verschönern Großensees Dorfmitte

Text: Freiwillige Feuerwehr Großensee / Redaktion, Foto: Walter Domscheit

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Corona: Inzidenzwert 73 für Schleswig-Holstein am 22.04.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (22.04.2021) landesweit bei 73,5 (gestern: 71,8). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 106,1 meldet der Kreis Herzogtum Lauenburg. Den niedrigsten Wert von 33,3 weist Flensburg aus. Für Stormarn wird eine Inzidenz von 103,2 ausgewiesen.

Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung angesichts des anhaltenden Chaos der staatlichen Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

 

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: Neue Regeln für den Einzelhandel in SH ab 26.04.2021 – in Stormarn „Click, Meet & Test“

Bernd Buchholz (Foto: Frank Peter)

Minister Bernd Buchholz: „Unter einer 100er-Inzidenz bleibt fast alles wie jetzt, sonst greift Click, Meet & Test“

Vor dem Hintergrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes auf Basis der Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie ihrer eigenen Experten-Kommission stellt die Landesregierung die Weichen für den Einzelhandel ab Montag neu. Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute am Rande der Bundesrats-Sitzung zum Infektionsschutzgesetz in Berlin sagte, werde die Öffnung des Einzelhandels auch bei Inzidenzen oberhalb von 100 möglich sein. Erst bei einer über drei Tage konstanten Sieben-Tage-Inzidenz von über 150, also bei mehr als 150 Neu-Infektionen binnen einer Woche, müsse der Einzelhandel in den betroffenen Kreisen geschlossen werden. Geschäfte des so genannten „täglichen Bedarfs“, wie der Lebensmittel-Einzelhandel, bleiben unter Auflagen weiterhin offen.

Die bisherige Regelung: Bei einer Inzidenz von unter 50 öffnet der Einzelhandel mit Quadratmetervorgaben für die Kundenanzahl. Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 kann ein Ladengeschäft nach vorheriger Anmeldung – auch per Zuruf – und mit Aufnahme der Kontaktdaten für Kunden öffnen. Bei Infektionszahlen ab 100 können Waren nur online oder telefonisch geordert werden.

Ab 26.04.2021 entfällt in Regionen mit Inzidenzen unterhalb von 100 die Anmeldepflicht

In vielen Geschäften bedarf es weiterhin nur der Aufnahme von Kontaktdaten.

Ab Inzidenz 100 gilt „Click, Meet & Test“ – auch in Stormarn

Ab einem Wert von 100 greift das Bundesgesetz und dann gilt auch in Schleswig-Holstein für Inzidenzen zwischen 100 und 150 das Prinzip „Click, Meet & Test“. Heißt: Während unterhalb einer Inzidenz von 100 eine einfache Aufnahme der Kontaktdaten im Geschäft genügt, ist oberhalb von 100 neben Anmeldung und Aufnahme der Kontaktdaten auch ein bescheinigter negativer Corona-Test erforderlich. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Zudem müssen Ladeninhaber oberhalb eines Werts von 100 sicherstellen, dass pro Kunde 40 statt bislang 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen.

Für Geschäfte des täglichen Lebens gelten weiterhin Erleichterungen

Für Geschäfte des täglichen Lebens gelten weiterhin erleichterte Regelungen. Im Übrigen lässt das Bundesgesetz generell auch zu, dass weiterhin vorbestellte Ware abgeholt werden kann.

Buchholz: „Angesichts unserer nach wie vor vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen im Land dürfte sich damit in unserem Einzelhandel in der Praxis so gut wie nichts ändern.“

Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Redaktion, Foto: Frank Peter

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