Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)

Am 05.07.2025 gegen 20:40 Uhr kam es auf der Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Hamburg und im weiteren Verlauf auf der Landesstraße 94 zu einer Verfolgungsfahrt. Der flüchtige Fahrzeugführer konnte von den Beamten kontrolliert werden. Er war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem lag ein Haftbefehl gegen ihn vor.

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Freitagabend erhielt die Polizei telefonisch Kenntnis von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Audi. Im Rahmen der Klärung des Sachverhalts entschlossen sich die Beamten, den besagten PKW einer Verkehrskontrolle zu unterziehen.

Der vorher noch mit moderater Geschwindigkeit auf der Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Hamburg fahrende Audi beschleunigte nun auf eine Geschwindigkeit von teilweise über 200 km/h. An der Anschlussstelle Witzhave verließ der Audi-Fahrer die Autobahn und befuhr die Landesstraße 94 in Fahrtrichtung Reinbek. Auch hier fuhr er mit ähnlich hoher Geschwindigkeit.

Der Fahrer missachtete sowohl auf der L94 als auch teilweise auf der A24 die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und überholte mehrere Fahrzeuge. Als er schließlich auf die L222 in Richtung Stemwarde abbog, geriet er für eine kurze Zeit außer Sicht. Aufgrund von Hinweisen aufmerksamer Passanten stellten die Beamten das Fahrzeug wenig später in einem Wohngebiet fest. Die Reifen des Audi qualmten noch, vom Fahrer fehlte jedoch zunächst jede Spur.

Die erfahrenen Einsatzkräfte konnten jedoch im Nahbereich einen 25-jährigen Serben feststellen, bei welchem es sich nach derzeitigem Erkenntnisstand mit aller Wahrscheinlichkeit um den Fahrer gehandelt haben könnte. Der Mann war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und war zudem von der Staatsanwaltschaft Stade zur Festnahme ausgeschrieben.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck ordnete nach Rücksprache die Sicherstellung des PKW sowie der Bekleidung des Tatverdächtigen mit dem Zweck der Spurensicherung an. Außerdem führten die Ermittler eine erkennungsdienstliche Behandlung durch.

Die Beamten erstatteten Strafanzeige wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachten sie den Mann zur Durchsetzung des Haftbefehls in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion

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