Mit der Ankündigung, eine Haushaltssperre zu erlassen, hat die Landesregierung viele Diskussionen verursacht. Hier berichten wir die aktuellen Neuigkeiten
02.06.2023 Sondersitzung des Landtages
Der Landtag wird am Freitag, 2. Juni, um 14 Uhr zu einer außerordentlichen Plenartagung im Landeshaus in Kiel zusammenkommen. Im Mittelpunkt der Tagung steht ein von den Oppositionsfraktionen beantragter Bericht der Landesregierung zu den Ergebnissen der Steuerschätzung, zu der vom Kabinett beschlossenen vorläufigen Haushaltssperre sowie zu der angekündigten Aufhebung der Haushaltssperre (Quelle: Landtag SH)
26.05.2023 Verbände fordern Planungssicherheit für soziale Arbeit
Mit großem Erstaunen nimmt unser Bündnis die kurzfristige Aufhebung der Haushaltssperre zur Kenntnis, ohne dass konkrete Maßnahmen bekannt oder bewertbar wären. Zugleich weisen wir darauf hin, dass für den Bereich der sozialen Daseinsvorsorge Kürzungen nicht in Frage kommen können. Die aktuelle Situation innerhalb der Bevölkerung und auf dem Wohnungsmarkt lassen dies schlicht nicht zu. Weiter lesen
23.05.2023 Verbände warnen vor Kürzungen im sozialen Bereich
Verbände und Gewerkschaften nehmen den Schritt der Haushaltssperre mit großer Sorge auf. Schon 2009, als das letzte Mal eine Landesregierung zu diesem drastischen Mittel greifen musste, waren die Einschnitte und Kürzungen nur schwer zu überstehen. Weiter lesen
16.05.2023 Mitteilung der Landesregierung
Am Dienstag, den 16. Mai 2023 hat Finanzministerin Monika Heinold die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung präsentiert. Das Land muss auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen mit weniger Einnahmen und mehr Ausgaben rechnen. Deshalb hat sich das Kabinett auf eine vorläufige Haushaltssperre verständigt.
„Wir stehen vor großen Herausforderungen. In diesem Jahr fehlen uns fast 400 Millionen Euro und im kommenden Jahr über 600 Millionen Euro im Vergleich zur letzten Steuerschätzung. Diese Entwicklung ist bereits im Haushaltsvollzug sichtbar. Das ist ein hoher Preis für die großen Steuerentlastungspakete des Bundes und wird sich natürlich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes auswirken. Hinzu kommen inflationsbedingte Kostensteigerungen, Tariferhöhungen und steigende Zinsen. Deshalb hat sich das Kabinett auf meinen Vorschlag heute auf eine vorläufige Haushaltssperre verständigt“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
Was ist eine vorläufige Haushaltssperre?
Eine vorläufige Haushaltssperre bedeutet, dass im Grundsatz bis auf Weiteres keine Ausgaben geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden dürfen, für die zum jetzigen Zeitpunkt keine gesetzliche oder vertragliche Bindung besteht. Das betrifft unter anderem Zuwendungen und Zuschüsse an Institutionen, Verbände und Vereine, für die keine rechtliche Verpflichtung zum Beispiel in Form sozialgesetzlicher Regelungen oder eines Förderbescheides besteht. Auch beispielsweise Neuanmietungen, die Beauftragung von Gutachtern oder Sachverständigen sowie die Beschaffung von Bürobedarf sind von der Haushaltssperre betroffen. Ausnahmen sind gegen Deckung mit Zustimmung des Finanzministeriums möglich.
Wer und was ist davon betroffen?
Grundsätzlich von der Haushaltssperre ausgenommen sind Investitionen und Personalausgaben. Das heißt, dass beispielsweise laufende Bauprojekte weiter finanziert werden können, laufende Förderungen weitergehen und Beförderungen, Einstellungen und Ausbildung planmäßig fortgesetzt werden können.
Hauptursache für den Rückgang der Einnahmen sind die beschlossenen Steuerentlastungen der Bundesregierung, insbesondere das Inflationsausgleichsgesetz, mit einer bundesweiten Jahreswirkung von rund 18 Milliarden Euro. Dieses Gesetz ist Anfang des Jahres in Kraft getreten, gleicht die sogenannte kalte Progression aus. Die Wirkung war im Herbst noch nicht in der Steuerschätzung enthalten. Zudem werden geringere Einnahmen aus der Grunderwerb- und aus der Erbschaftsteuer erwartet.
Die Auswirkungen auf das Land
Für 2023 werden für das Land Einnahmen von rund 12,5 Milliarden Euro erwartet und liegen damit rund 450 Millionen Euro unter den Steuereinnahmen von 2022. Für das laufende Haushaltsjahr bedeutet die Prognose ein Minus von rund 376 Millionen Euro. Dieser Trend setzt sich fort: Für das Jahr 2024 wird mit einem Rückgang von rund 607 Millionen Euro im Vergleich zur Oktober-Prognose gerechnet, für 2025 mit einem Minus von 617 Millionen Euro, für 2026 mit einem Minus von 592 Millionen Euro und für 2027 mit einem Minus von 647 Millionen Euro.
In Teilen können die sinkenden Einnahmen durch die mit der Finanzplanung getroffenen Vorsorgen für Steuermindereinnahmen kompensiert werden. So ist für 2023 mit einer Vorsorge von rund 250 Millionen Euro und für 2024 bis 2027 rund 400 Millionen Euro jährlich geplant. Gleichzeitig bleiben die in der Finanzplanung bereits vor der Steuerschätzung identifizierten Handlungsbedarfe bestehen. Somit ergeben sich nach Abzug der Vorsorgen und des KFA offene Handlungsbedarfe von rund 450 Millionen Euro in 2024, rund 580 Millionen Euro in 2025, rund 600 Millionen Euro in 2026 und rund 540 Millionen Euro in 2027.
Die Auswirkungen auf die Kommunen
Auch für die Kommunen in Schleswig-Holstein zeichnet sich im Vergleich zur Oktober-Schätzung ein Rückgang der Einnahmeerwartung ab: Für das laufende Haushaltsjahr 2023 um rund zwei Millionen Euro, für 2024 um rund 125 Millionen Euro, für 2025 um rund 122 Millionen Euro, für 2026 um rund 96 Millionen Euro und für 2027 um rund 119 Millionen Euro. Dabei werden die Mindereinnahmen aus der Wirkung des Kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2023 erst in 2025 abgerechnet.
Text: Finanzministerium Schleswig-Holstein