Förderung für kommunale Sportstätten – Antragsfrist bis 15.10.2020
In Ergänzung der Städtebauförderung stehen mit dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 mehr als sechs Millionen Euro für die Sanierung und den Ausbau kommunaler Sportstätten von Bund und Land bereit. Die Landesregierung hat einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zugestimmt. Der Bund übernimmt bei den Projekten 75 Prozent der förderfähigen Kosten, das Land beteiligt sich mit 15 Prozent, die jeweilige Gemeinde muss lediglich 10 Prozent tragen.
„Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und all ihrer finanziellen Belastungen für die Gemeinden ist das ein wichtiges Signal für die Zukunft. Wir wollen den Sport im Land weiter stärken. Sport hat eine überragende Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und dafür brauchen wir eine gute Sportstätteninfrastruktur. Der Investitionspakt ergänzt den erfolgreichen Weg, den wir bereits vor einigen Jahren eingeschlagen haben“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Der Investitionspakt unterstützt Gemeinden bei Maßnahmen, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt, der sozialen Integration und der Gesundheit der Bevölkerung dienen. Ziel ist vor allem eine Förderung des Breitensportes, der einer breiten Öffentlichkeit, insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers offensteht.
Die Mittel sind vorrangig für einen Einsatz innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länderprogramme der Städtebauförderung vorgesehen. Es kommen in erster Linie Projekte in Betracht, für die bereits ein von der Gemeinde beschlossenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vorliegt.
Die Anmeldefrist für mögliche Projekte ist der 15. Oktober 2020. Die Auswahl der Projekte wird noch im Herbst 2020 erfolgen, die Umsetzung muss nicht mehr in diesem Jahr, sondern kann in den kommenden Jahren erfolgen.
Text: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung / Redaktion, Foto: Frank Peter