Seit März 2021 ist ein Asbestvorkommen im Gymnasium Trittau bekannt – die Gremien wurden über ein Jahr lang nicht informiert
Auf der letzten Schulverbandsversammlung am 19.09.2022 wurde den Versammlungsmitgliedern über den Tagesordnungspunkt 12 „Austausch von Brandschutzklappen am Gymnasium“ quasi durch die Hintertür mitgeteilt, dass sich Asbest im Gymnasium befindet.
Nicht nur, dass dieser Umstand jede handelnde Person zu einem unverzüglichen Handeln unter der Maxime der absoluten und umfassenden Transparenz anhalten sollte, der Umstand der Asbestbelastung war der Verwaltung seit März 2021 bekannt: Im Zuge einer Brandschutzabnahme wurden 38 von 44 Brandschutzklappen stark bemängelt, da diese asbesthaltige Materialien aufweisen. Eine Prüfung der Funktionsfähigkeit der Klappen durch einen Bewegungstest könnte bereits Asbestfasern lösen. Aus diesem Grund wurde in dem Gutachten zur Begehung aus März 2021 eine Frist gesetzt, nach der bis zum 29.07.2022 die wesentlichen Mängel aus dem Gutachten zu beheben seien.
Hierzu erklärte der Vorsitzende der SPD-Trittau Thies Grothe: „Es ist skandalös, dass der Schulverband die gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung nicht eingehalten hat. Es folgen daraus eine ganze Reihe von wesentlichen Fragen, die den sicheren Schulbetrieb für die Schülerinnen und Schüler wie auch für die dort Beschäftigten aber auch die Eltern betreffen. Zum einen ist die von der Schulverbandsvorsitzenden getätigte Aussage, es sei in der Angelegenheit unverzüglich gehandelt worden nicht glaubhaft, denn der ungenutzte Zeitraum zur Mängelbeseitigung ist schlicht zu groß, ein schuldhaftes Zögern der Verwaltung im Sinne von § 121 Abs. 1 BGB wurde bislang nicht entkräftet. Zum anderen sind aktuell nicht alle Brandschutzklappen gesichert betriebsbereit, was die Frage aufwirft, ob der Schulbetrieb im Gymnasium feuerpolizeilich von Anfang an oder spätestens seit Reißen der Frist überhaupt zulässig ist, denn ein wichtiger Satz aus dem Gutachten lässt hier aufhorchen: „Der Weiterbetrieb der geprüften Anlagen ist unter Beachtung der Frist zur Mängelbeseitigung zulässig.“ – Die Asbest-Brandschutzklappen wurden dabei gutachterlich als „wesentliche“ Mängel bezeichnet, deren Frist zur Beseitigung nur bis zum 29.07.2022 galt. – Bemerkenswert ist übrigens auch, dass die Grünen die Eilbedürftigkeit und die Tragweite des Themas offensichtlich völlig verkannt haben und in der Schulverbandsversammlung per Geschäftsordnungsantrag die Debatte zur Sache vertagen wollten.“
Text, Foto: SPD Trittau / Redaktion