Gemeinde Trittau (Foto: Ahrensburg-Portal)

Update der Ploizei am 22.09.2023

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Nach einem Brand am 08.09.2023 in einer städtischen Notunterkunft für Obdachlose und Flüchtlinge in Trittau, wurde zunächst ein Bewohner des Hauses vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck erfolgte eine Vorführung des Tatverdächtigen beim Haftrichter des Amtsgerichtes Lübeck, welcher Untersuchungshaftbefehl erließ.

Nach dem aktuellen Ermittlungsstand liegt kein dringender Tatverdacht mehr gegen den 61-Jährigen wegen vorsätzlicher schwerer Brandstiftung vor, so dass der bestehende Haftbefehl aufgehoben wurde. Er wurde unmittelbar aus der Untersuchungshaft entlassen. Der gegen den Beschuldigten zunächst bestehende Verdacht der vorsätzlichen Brandlegung konnte im Zuge der Ermittlungen nicht weiter erhärtet werden.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung werden fortgeführt, rechtfertigen aber keine Aufrechterhaltung des Haftbefehls.

Mitteilung der Polizei am 11.09.2023

Am Freitag (08.09.2023) ist es in der städtischen Notunterkunft für Obdachlose und Flüchtlinge in der Kieler Straße in Trittau zu einem Brand gekommen. Im betroffenen Objekt waren neun Personen untergebracht.

Gegen 16.45 Uhr gingen die ersten Anrufe über Notruf bei der Polizei und dem Rettungsdienst ein, dass es in der städtischen Unterkunft brennen würde. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stand das Haus bereits im Vollbrand. Nach Beendigung der Löscharbeiten wurde das nun einsturzgefährdete Gebäude mit schwerem technischen Gerät eingerissen.
Alle im Haus befindlichen Personen konnten das Haus rechtzeitig verlassen und wurden in Ersatzunterkünften untergebracht. Eine 23-jährige Bewohnerin musste wegen leichter Verletzungen, die nicht vom Feuer stammten, vor Ort von Rettungskräften versorgt werden.

Die Brandstelle wurde beschlagnahmt. Durch intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei Ahrensburg haben sich Verdachtsmomente wegen schwerer Brandstiftung gegen einen 61-jährigen Bewohner des Hauses verdichtet, so dass dieser vorläufig am 09.09.2023 festgenommen wurde.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck erfolgte am Sonntag eine Vorführung des Tatverdächtigen beim Haftrichter des Amtsgerichtes Lübeck. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr. Mittlerweile befindet sich der 61-Jährige in einer Justizvollzugsanstalt.

Anhaltspunkte für einen fremdenfeindlichen Hintergrund des Geschehens sind bislang nicht vorhanden. Weitere Details können mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen seitens der Polizei und seitens der Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden.

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