Gemeinde Trittau (Foto: Ahrensburg-Portal)

Mitteilung des LBV.SH am 26.03.2024

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Gute Nachrichten: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hebt heute (26. März 2024) in Trittau die Einbahnstraßenregelung wieder auf.

Aufgrund des weiterhin mangelhaften Fahrbahnzustandes wird die L 93 auf eine Geschwindigkeit von 10 Stundenkilometer beschränkt bleiben.

Mitteilung des LBV.SH am 15.01.2024

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) muss kurzfristig die Bahnhofstraße (L 93) in Trittau wegen Straßenschäden sperren:

  • Die Sperrung erfolgt in Fahrtrichtung Norden (Grönwohld) einseitig zwischen der Einmündung Großenseer Straße (L 93) und der Einmündung zur Rausdorfer Straße (L 160).
  • In Fahrtrichtung Süden (Grande/Hamfelde) wird der Verkehr als Einbahnstraße geführt.

Ursache sind ungewöhnlich große und tiefe Schlaglöcher infolge der aktuellen Witterungsverhältnisse. Derzeit prüft der LBV.SH mögliche Maßnahmen zur Schadensbehebung.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung führt ab dem Kreisverkehr über den Europaplatz und die Vorburgstraße (L 93), die Hamburger Straße (L 94) zur B 404-Anschlussstelle „Trittau Süd“ sowie an der B 404-Anschlussstelle „Trittau Nord“ zurück auf die Großenseer Straße (L 93).

Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten.

Text: LBV.SH / Redaktion

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