Bernd Buchholz (Foto: Frank Peter)

Damit Geflüchteten aus der Ukraine rasch und unbürokratisch geholfen werden kann, erleichtert das Land den Kommunen und anderen Akteuren in der Flüchtlingshilfe die Organisation und Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Zusätzlich werden Vergabeverfahren für Bauleistungen zu Wohnzwecken stärker vereinfacht. Das gab Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz am 24. März 2022 in Kiel bekannt.

Anzeige

„Aufgrund der unvorhersehbaren Zahl an geflüchteten Menschen müssen Hilfsorganisationen, Kreise, Städte, Gemeinden und auch das Land selbst die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Menschen hochgradig flexibel organisieren können“, sagte Buchholz. Darum habe er eine entsprechende Ministerverordnung erlassen, die zum 1. April in Kraft tritt. Die künftige „Schutzsuchenden-Vergabeverordnung“ werde großzügige Verfahrenserleichterungen regeln.

Laut Buchholz werde für Liefer- und Dienstleistungen eine „Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb“ sowie eine „Verhandlungsvergabe“ zugelassen bis zu einem Gesamtauftragswert von 150.000 Euro statt bisher 100.000 Euro. Zudem würden die Wertgrenzen für Direktaufträge, also Beauftragungen ohne Wettbewerb, deutlich erhöht, und zwar auf 5.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen (anstatt bisher 1.000 Euro) und 10.000 Euro für Bauaufträge (anstatt bisher 3.000 Euro). „Das gibt den Helfenden einfach mehr Beinfreiheit, um die aktuellen Herausforderungen bestmöglich zu meistern“, so Buchholz.

In diesem Zuge würden darüber hinaus Vergaben zu Gunsten von allen Bauleistungen vereinfacht, die Wohnzwecken dienen. Eine solche Regelung gab es schon in der Vergangenheit, sie war aber bundesweit Ende 2021 ausgelaufen und wird für Schleswig-Holstein jetzt wieder aufgenommen. „So können zum Beispiel Wohnmöglichkeiten mit weniger bürokratischen Verfahren geschaffen oder verbessert werden“, so der Minister.

Text: Wirtschaftsministerium SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

Anzeige