Knick in Stormarn, auf den Stock gesetzt (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die UNESCO hat Knicks als Immaterielles Kulturerbe anerkannt. Diese Entscheidung gab die Sonderorganisation der Vereinten Nationen (VN) am 15. März 2023 bekannt. Der Schleswig-Holsteinische Heimatbund, kurz SHHB, war unter Mitwirkung des Umweltministeriums an diesem Erfolg maßgeblich beteiligt.

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Im 18. Jahrhundert wurden Knicks angelegt, um Weide- und Waldwirtschaft voneinander zu trennen. Die mit Sträuchern und Bäumen bepflanzten Erdwälle dienten als Zaun, Windschutz, Brenn- und Bauholzlieferanten. Dank des Wissens in der Landwirtschaft und freiwilligen Engagements um die Pflege konnten die Knicks bestehen bleiben. Sie prägen heute das Landschaftsbild Schleswig-Holsteins und bilden ein artenreiches Ökosystem.

Beim Immateriellen Kulturerbe geht es um über Jahrhunderte gewachsene sich verändernde kulturelle Ausdrucksformen, die von Menschen getragen und über Generationen weitergegeben werden. So wie die traditionelle Knickpflege in Schleswig-Holstein, die sich im Laufe der Jahrhunderte wandelte und sich heute vorrangig auf das „Auf-den-Stock-Setzen“ der Knicks bezieht. Dabei werden die strauchartigen Gehölze in der Regel im 10–15-jährigen Rhythmus bis auf die Stümpfe abgesägt. Dadurch treiben die Stümpfe wieder aus und es entsteht von Neuem ein dichter Heckenbewuchs. Das Knicken beschränkt sich auf den Zeitraum von Oktober bis Ende Februar, um Wildtiere, insbesondere Vögel, nicht in ihrem Brutverhalten zu stören.

Knicks auch heute noch Holzlieferanten, sie schützen das flache Land vor Wind und Erosion, bilden mit ihrem Strukturreichtum wertvolle Refugien vieler Tier- und Pflanzenarten und tragen zum Biotopverbund bei. Ohne die regelmäßige Pflege wachsen die Wallhecken zu lichten Baumreihen auf, wodurch die vielfältigen Funktionen nicht mehr bewahrt werden.

Text: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur / Redaktion

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