Corona-Schnelltests eröffnen Einheimischen und Urlaubern in Schleswig-Holstein viele Möglichkeiten
Da es fast überall Testzentren gibt, können Touristen bei Bedarf täglich ein aktuelles Schnelltest-Ergebnis für den Theater- oder Restaurantbesuch bekommen. Doch was passiert, wenn ein Test im Urlaub plötzlich positiv ausfällt – zum Beispiel beim Tagesausflug auf eine Insel? In solchen Fällen müssen sich Betroffene auf erhebliche Kosten und Komplikationen einstellen.
Positiver Schnelltest: Sofort in Quarantäne und PCR-Test machen!
Bei einem positiven Schnelltestergebnis müssen sich Betroffene auf kürzestem Weg in häusliche Quarantäne zurückziehen und das Ergebnis durch einen PCR-Test überprüfen lassen. Das geht aus einer Verordnung des Landes Schleswig-Holstein hervor. Die Kosten für den PCR-Test übernimmt in diesem Fall ein Gesundheitsfonds. Häusliche Quarantäne bedeutet im Urlaub zunächst den Rückzug ins Hotel oder in die Ferienwohnung. Da Antigen-Schnelltests nicht absolut zuverlässig funktionieren, kann es zu falsch positiven Testergebnissen kommen. Wenn der folgende PCR-Test negativ ausfällt, ist das Problem erledigt und der Urlaub kann weitergehen.
Bei vorzeitiger Abreise müssen Urlauber selbst zahlen
Bestätigt der PCR-Test eine Infektion mit dem Corona-Virus, müssen Betroffene für 14 Tage in Quarantäne. Für Urlauber heißt das in der Regel, dass sie sofort abreisen und sich auf direktem Weg ohne Kontakt zu anderen Menschen nach Hause in die Isolation begeben müssen.
„Mit einer Erstattung der Kosten für die gebuchte Unterkunft können Betroffene in dem Fall nicht rechnen“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Bei der Heimreise ohne Kontakt stellen sich diverse Fragen.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen positiv Getestete nicht benutzen
Wer also mit der Bahn angereist ist oder per Schiff eine Insel besucht, hat bei einem positiven Testergebnis ein Problem. Dasselbe gilt, wenn die Tankfüllung nicht für die kontaktlose Heimreise mit dem Auto ausreicht.
Vermieter am Urlaubsort müssen Quarantäne ermöglichen
Einzelheiten klärt das am Urlaubsort verantwortliche Gesundheitsamt mit den Betroffenen. „Soweit es möglich ist, wird das Gesundheitsamt die Abreise erlauben. Wer nicht nach Hause reisen kann, darf oder möchte, muss die Quarantäne in der Ferienunterkunft verbringen“, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsamtes Nordfriesland der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf Nachfrage.
Vermieter am Urlaubsort sind verpflichtet, den Aufenthalt von Gästen im Quarantäne-Fall über den Zeitraum der Buchung hinaus zu dulden. Die Vermieter sind von den Gesundheitsämtern angehalten, die Gäste in Quarantäne bei der Versorgung zu unterstützen. Die Kosten dafür müssen die Urlauber selbst tragen.
Wer sich im Urlaub ansteckt, muss mit Extrakosten rechnen
„Im ungünstigen Fall können demnach enorme zusätzliche Kosten auf Urlauber zukommen“, so Kerstin Heidt. Selbst wenn Betroffene nach einem Positiv-Test abreisen können, müssen sie möglicherweise mit Extrakosten für die Reinigung der benutzten Räume und für die kontaktlose Heimreise rechnen.
Text: Verbraucherzentrale SH / Redaktion, Foto: Stephanie Albert auf Pixabay