In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ereignete sich auf der Kreisstraße 80 bei Reinbek ein Verkehrsunfall mit zwei leichtverletzten Personen. Ein Unfallbeteiligter stand unter Alkoholeinfluss.
Am 01.07.2025 gegen 23:40 Uhr befuhr ein 43-jähriger Deutscher aus Reinbek mit seinem Mercedes die K 80 aus Richtung Reinbek kommend in Fahrtrichtung Barsbüttel. Er soll verkehrsbedingt an der roten Ampel kurz vor der Auffahrt zur Bundesautobahn 24 gewartet haben. Als die Ampel auf grün schaltete, soll er wieder losgefahren sein. Von hinten näherte sich, in gleicher Richtung fahrend, ein 44-jähriger Deutscher aus Hamburg mit einem Skoda.
Aus bislang ungeklärter Ursache kam es zum Zusammenstoß, bei welchem beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Die beiden Unfallbeteiligten wurden leichtverletzt und von Rettungskräften medizinisch versorgt.
Der Hamburger PKW-Fahrer wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Einsatzkräfte nahmen bei ihm Atemalkoholgeruch wahr. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab ein vorläufiges Ergebnis von 1,5 Promille. Die Beamten ordneten daraufhin die Entnahme einer Blutprobe an und stellten den Führerschein sicher. Auch die Weiterfahrt untersagten sie dem Skoda-Fahrer.
Der 44-jährige Hamburger muss sich nun in einem Strafverfahren für sein Handeln verantworten.
Bargteheide: Das Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)
Wegen der Montage einer Glastrennwand bleibt das Bürgerbüro am Freitag, dem 11. Juli 2025, ganztätig geschlossen. An diesem Tag ist somit keine Aushändigung von Dokumenten möglich.
Ministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Foto: Frank Peter)
Das Landeskabinett hat in dieser Woche (01.07.) die Landesverordnung mit Regelungen zum Verkauf und zur Abgabe von Distickstoffmonoxid (sogenanntes Lachgas) zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit dieser Landesverordnung werden der Verkauf und die Abgabe von Lachgas an Minderjährige in Schleswig-Holstein verboten. Das Verkaufs- und Abgabeverbot wird mit Inkrafttreten der Verordnung am 17. Juli im Land wirksam.
Auch der Bund hat angekündigt, eine gesetzliche Regelung für ein bundesweites Verkaufs- und Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige auf den Weg zu bringen. Der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene wird jedoch nach einem Beschluss des Bundeskabinetts voraussichtlich noch einen längeren Zeitraum brauchen.
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Der missbräuchliche Konsum von Lachgas kann massive gesundheitsschädliche Folgen wie Herz-Kreislauf-Versagen und schwere Hirnschäden haben. Es sind insbesondere Kinder und Jugendliche, die vor diesen schwerwiegenden Auswirkungen von missbräuchlichem Lachgaskonsum geschützt werden müssen.“
Das Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige erstreckt sich auf sämtliche Verkaufsstellen.
Auch die entgeltliche und unentgeltliche Abgabe von Lachgas im öffentlichen Raum in Schleswig-Holstein ist untersagt.
Das Verbot umfasst zudem den Versandhandel etwa im Internet, soweit der Versand von Lachgas nach Schleswig-Holstein erfolgt.
Auch darf Lachgas nicht mehr an Automaten in Schleswig-Holstein angeboten werden, die für Minderjährige zugänglich sind.
Ausgenommen vom Verbot bleibt die Abgabe von Lachgas, das ärztlich verordnet wurde.
Verstöße gegen das Verkaufs- und Abgabeverbot werden mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 1000 Euro geahndet.
Das Bürgerhaus in Delingsdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Sitzungstermin ist Mittwoch, 02.07.2025, 19:30 Uhr im Bürgerhaus, An der Friedenslinde 3, 22941 Delingsdorf
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Protokoll der Sitzung vom 19.02.2025 – öffentlicher Teil –
3. Einwohnerfragezeit
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Ergebnis der Tragfähigkeit der Lohe
6. S 4 Planfeststellungsverfahren 3, hier: Radwege und Baustraße
7. Neuaufstellung Regionalplan, 2. Entwurf;
hier: Stellungnahme der Gemeinde
8. Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Delingsdorf
hier: Ausführungen und Folgen der Bekanntmachung des Gerichtsbeschlusses vom 22.12.1982
9. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
10. Protokoll der Sitzung vom 19.02.2025 – nicht öffentlicher Teil –
11. Notüberlauf Buschkoppel
hier Auftragsvergabe
12. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
13. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.