Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (04.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 54,4 (gestern: 56,9). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 92,3 meldet die Stadt Neumünster. Den niedrigsten Wert von 29,5 weist der Kreis Plön aus. Für Stormarn hat der Kreis eine Inzidenz von 70,0 gemeldet.
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller und präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.593 (Stand: 04.05.2021, 14.30 Uhr).
Insgesamt sind 5.889 Personen genesen; 410 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 294 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Da Untersuchungen zur Todesursache, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt werden, ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 171 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 70,0 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein begrüßt die angekündigte Zulassung sicherer Impfstoffe für Kinder und Jugendliche
„Es wird immer offensichtlicher, dass Kinder und Jugendliche besonders schwer von der Pandemie betroffen sind. Studien belegen, dass sie den Verlust sozialer Kontakte schlechter kompensieren und vermehrt unter psychischen Folgen leiden. Zudem werden vor allem Kinder aus armen und bildungsschwachen Familien durch die Schul- und KiTa-Schließungen in ihrer Entwicklung weit zurückgeworfen.
Eberhard Schmidt-Elsaeßer (Foto: DKSB SH)
Die Corona-Schutzimpfung bietet ihnen einen Ausweg aus dieser belastenden Situation,weshalb wir sie bei der Impfreihenfolge auch im besonderen Maße berücksichtigen sollten“, appelliert Eberhard Schmidt-Elsaeßer, Vorstandsmitglied des DKSB LV SH.
„Durch zügige Impfungen von Kindern und Jugendlichen, natürlich immer unter der Voraussetzung, dass Sorgeberechtigte ihre Zustimmung geben, könnten Schulen und KiTas schnellstmöglich wieder den Regelbetrieb aufnehmen und damit sicheren Präsenzunterricht und soziale Teilhabe ermöglichen.
Sobald genügend zugelassener Impfstoff vorhanden ist, sollten Kinder und Jugendliche so weit wie möglich priorisiert werden, damit sie vor Beginn des neuen Schuljahrs geimpft sind. Nach über einem Jahr weitreichender Beschränkungen sollten wir jetzt alles dafür tun, Kinder und Jugendliche in einen möglichst unbelasteten Lebensalltag zurückkehren zu lassen“, fordert Eberhard Schmidt-Elsaeßer.
Text: Deutscher Kinderschutzbund Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert das Folk-Duo Elderland auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.
Die beiden Hamburger Musiker Anna Bottlinger (Gesang, Geige, Mandoline) und Maximilian Meeder (Gesang, Gitarre) verknüpfen kunstvoll Elemente des Celtic und American Folk mit paganistischen Anklängen und einem Hauch Singersongwriter zu Neuinterpretationen und eigenen Songs.
Anna Bottlinger und Maximilian Meeder Elderland (Foto: Die Band)
Großhansdorf: Das Rathaus mit Waldreitersaal ( Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Dienstag, 04.05.2021, 19:00 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 09.03.2021
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. 1. Nachtragshaushalt 2021
7. „Bündnis gegen Homophobie in Schleswig-Holstein“ und „Lübecker Erklärung für Akzeptanz und Respekt“
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
8. Mitteilungen
9. Anfragen
Sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner
betroffen sind, kann in der Sitzung beschlossen werden, dass einzelne Punkte der
Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. In dieser Sitzung werden
voraussichtlich folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten:
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (03.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 56,9 (gestern: 58,0). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 84,8 meldet der Kreis Stormarn. Den niedrigsten Wert von 32,2 weist die Stadt Flensburg aus.
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit präziser und aktueller als die des RKI und damit aussagefähiger.
Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des staatlichen Versagens bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Hinweis zum Impfzentrum Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Das Hindernisrennen zum Impfzentrum – nur 65.000 Impftermine ab 10.05.2021 für Schleswig-Holstein
Mitteilung des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein zum Start der Impfungen für die Personengruppe 3
Ab dem 10. Mai 2021 können auch impfberechtigte Personen aus der Prioritätsgruppe 3 im Sinne von § 4 Corona-Impfverordnung des Bundes eine Corona-Schutzimpfung erhalten.
Der Schwerpunkt der Impfungen liegt inzwischen in den Arztpraxen (derzeit bei Erstimpfungen rund 80%). Die Terminvergaben dort erfolgen in der Regel nach Kontaktaufnahmen durch die Praxen bei ihren Patientinnen und Patienten.
65.000 Impftermine online verfügbar – Anmeldung am 06.05.2021, 17 Uhr
Ab dem 6. Mai, 17 Uhr, können online Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren (neben den Prioritätsgruppen 1 und 2) auch von Personen der Prioritätsgruppe 3 gebucht werden.
Hinweis der Redaktion: Die Anmeldung zur „Impflotterie“ ist dann hier möglich: www.impfen-sh.de. Die letzte Anmeldephase war wegen des enormen Andrangs nur 37 Minuten offen
Für die beiden Wochen vom 10. bis 23. Mai stehen in den Impfzentren ca. 65.000 Erstimpfungstermine zur Verfügung. Die Praxen erhalten in diesem Zeitraum mindestens 165.565 Impfdosen.
Fragen und Antworten zur Öffnung der Prioritätsgruppe 3 für Corona-Impfungen
Wer kann sich aus der Prioritätsgruppe 3 anmelden?
1) Personen, die 60 Jahre und älter sind.
2) Personen mit folgenden Erkrankungen:
• behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen,
• Immundefizienz oder HIV-Infektion,
• Autoimmunerkrankungen,
• rheumatologische Erkrankungen,
• Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie,
• Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische neurologische Erkrankungen,
• Asthma bronchiale,
• chronisch entzündliche Darmerkrankung,
• Diabetes mellitus ohne Komplikationen,
• Adipositas (BMI über 30).
3) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben.
4) Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position:
• in den Verfassungsorganen,
• in den Regierungen und Verwaltungen bei der Bundeswehr,
• bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr,
• beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks,
• in der Justiz und Rechtspflege,
• im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen,
• für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
5) Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
6) Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona- Virus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut.
7) Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.
8) Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind.
9) Sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Corona Virus besteht.
Können sich auch weiterhin Menschen aus der Prioritätsgruppe 1 und 2 anmelden?
Ja. In den Arztpraxen sollen diese auch weiterhin vorrangig geimpft werden.
Wie und wo kann ich mich anmelden?
Es gibt zwei Möglichkeiten sich für eine Corona-Schutzimpfung anzumelden:
1. Der überwiegende Teil der Impfungen findet mittlerweile in den Arztpraxen statt. In Absprache mit dem Haus- oder Facharzt/-ärztin können Sie in den Praxen einen Impftermin erhalten. In einigen Praxen gibt es Listen, auf denen Sie sich für eine Impfung registrieren können.
2. Ein weitaus kleinerer Teil der Erstimpfungen wird in den Impfzentren durchgeführt. Hier können Sie bei Verfügbarkeit online über impfen-sh.de einen Termin in einem der 28 Impfzentren des Landes buchen.
Online Termine für Corona Impfungen zu bekommen ist wenig wahrscheinlich
Da die Impfungen inzwischen vor allem in den Arztpraxen stattfinden, ist die Wahrscheinlichkeit einen Termin bei einem Haus- oder Facharzt zu erhalten, deutlich größer, als die Wahrscheinlichkeit online einen Termin für eine Impfung in einem Impfzentrum zu erhalten.
Weiterhin in Schleswig-Holstein kaum Corona Impfstoff vorhanden
Bitte bedenken Sie , dass auch in den Arztpraxen derzeit nur eine begrenzte Menge an Impfstoff zur Verfügung steht und es keinen Anspruch auf eine sofortige Impfung gibt.
Wie kann ich meine Berechtigung für die Prioritätsgruppe 3 nachweisen?
• Amtliches Dokument für das Alter (z.B. Personalausweis)
• Ärztliches Attest um die Impfberechtigung aus medizinischen Gründen nachzuweisen. Dieses Dokument erhalten Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin/ihrem behandelnden Arzt.
• Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung: Beruflicher Nachweis für die Impfberechtigung gemäß Impfverordnung § 4 Impfung mit erhöhter Priorität (ausfüllbar) (PDF 129KB, Datei ist nicht barrierefrei)
• Kontaktnachweis für die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen: Erfassung von Kontaktpersonen gemäß Impfverordnung § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und b sowie § 4 Abs. 1 Nr. 3 (ausfüllbar) (PDF 123KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die Dokumente zum Nachweis für die Impfberechtigung finden Sie zudem hier. Nur und ausschließlich die genannten Dokumente werden in den Impfzentren als Nachweis anerkannt.
Corona Impfung nur mit Nachweis der Berechtigung
Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese ihren Termin auch online über den Link in der Bestätigungsmail stornieren.
Was bedeutet in Priorität 3 „besonders relevante Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur“?
Wie in der maßgeblichen Bundesimpfverordnung festgelegt, gehört eine bestimmte Berufsgruppe zur Priorität 3, nämlich: „Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.“
In Bezug auf die kritische Infrastruktur insgesamt gilt die Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Beurteilung, ob jemand in einer „besonders relevanten Position“ in der entsprechenden Berufsgruppe der kritischen Infrastruktur ist, trifft der Arbeitgeber oder der Selbstständige und bestätigt dies mit Hilfe der Arbeitgeberbescheinigung.
Als Indiz für die besondere Relevanz der Position kann beispielsweise gelten, dass eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter nicht ohne weiteres ersetzt werden kann. Die Bewertung, ob eine solche „besonders relevante Stellung“ gegeben ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Tätigkeit und des Arbeitsumfeldes durch den jeweiligen Arbeitgeber zu treffen.
Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)
Ankündigung des Kreises Stormarn zu Lockerungen
Sofern der Inzidenzwert im Kreis Stormarn auch am morgigen Dienstag weiterhin unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen liegt, werden mit Wirkung von kommenden Donnerstag, 6. Mai, die Regelungen der sog. „Bundesnotbremse“ wieder aufgehoben. Parallel dazu werden auch die Schulen und Kitas wieder geöffnet. Konkret bedeutet dies:
Schulen Nach Rücksprache mit den Entscheidungsträgern werden die Schulen am Donnerstag, 6.5., in die Stufe 2 des Corona-Reaktionsplans wechseln. Für die Schulen im Kreis Stormarn bedeutet dies, dass die Klassenstufen 1-6 in den Präsenzunterricht, die Klassenstufe 7/8 in den Wechselunterricht zurückkehren. Die Q1-Jahrgängen sowie die Abschlussklassen erhalten Präsenzangebote. Dies alles unter Einbehaltung der bisherigen Teststrategie. Eine offizielle Mitteilung des Bildungsministeriums erfolgt morgen im Laufe des vormittags.
Kitas Kindertagesstätten und Kindertagespflege gehen ab Donnerstag in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Einzelhandel
Kundinnen und Kunden dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten.
Die Betreiberinnen und Betreiber haben Erhebungsdatum und –uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu erheben und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren.
Bei Einsatz einer Software zur Erhebung der Kontaktdaten (z.B. Luca) muss für einen Zeitraum von vier Wochen eine Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt ermöglicht werden.
Die Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).
Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.
Freizeit- und Kultureinrichtungen
Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen nur nach Registrierung durch Angabe der notwendigen Kontaktdaten betreten werden.
Außengastronomie
Die Außengastronomie kann unter den Voraussetzungen aus 7 § der Corona-Bekämpfungsverordnung öffnen. Dazu gehören neben einem Hygienekonzept die vorherige Terminreservierung sowie die Möglichkeit des Sitzens an festen Plätzen. Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken sind in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr unzulässig.
Allgemeinverfügungen werden am 04.05.2021 geändert
Der Kreis wird in Kürze seine Allgemeinverfügung über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen zu Donnerstag aufheben und durch eine Allgemeinverfügung über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen ersetzen.
Für alle weiteren, nicht aufgeführten Bereiche gelten ab Donnerstag wieder die Regelungen aus der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.
Landrat Dr. Henning Görtz zu den Lockerungen in Schulen und Kitas
„Das Land hatte auf Basis der Inzidenzlage in der vergangenen Woche entschieden, dass die Schulen und Kitas auch in der Woche vom 3. bis zum 7. Mai geschlossen bleiben. Da die Zahlen nun seit dem vergangenen Mittwoch wieder stabil unter 100 liegen und außerdem durch unser Gesundheitsamt keine besonderen Infektionsschwerpunkte in Schulen und Kitas festgestellt wurden, erlaubt es der Erlass des Landes, die Einschränkungen für Schulen und Kitas zeitgleich mit der sog. „Bundesnotbremse“ aufzuheben. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium, die am gestrigen Sonntag stattfand, wird der Kreis Stormarn von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.“
Die Entscheidung sei für viele Familien im Kreis Stormarn eine wichtige und gute Nachricht. „Zahlreiche Familien geraden derzeit aufgrund der doppelten Herausforderung durch Kinderbetreuung oder Home Schooling und beruflicher Tätigkeit an ihre Belastungsgrenzen. Darum zählt jeder Tag, durch den wir diese Belastung verkürzen können. Bei einer Inzidenz von aktuell 84,8 (Stand heute) und keiner besonderen Infektionslage in den Einrichtungen gibt es keinen Grund mehr, auch nur einen Tag länger zu warten als es Bund oder Land verlangen“.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.574 (Stand: 03.05.2021, 15.00 Uhr).
Die 46 Neuinfektionen setzen sich zusammen aus: Samstag: 21 Neuinfektionen, Sonntag: 3 Neuinfektionen, heute: 22 Neuinfektionen.
Insgesamt sind 5.826 Personen genesen; 455 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 293 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Da Untersuchungen zur Todesursache, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt werden, ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 207 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 84,4 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Kassenärzte fordern von der Bundesregierung die Einhaltung der zugesagten Impfstofflieferungen
65.000 Arztpraxen sind bereits für die Corona Impfungen im Einsatz
Dr. Stephan Hofmeister Kassenärztliche Bundesvereinigung (Foto: Lopata axentis)
Aktuell beteiligten sich rund 65.000 Praxen in ganz Deutschland an der Immunisierung derBevölkerung gegen SARS-CoV-2, führte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, aus.
Hofmeister forderte die Einhaltung von Lieferzusagen der Impfstoffe an die Praxen, damit diese Planbarkeit für ihr Terminmanagement hätten: „Wenn die Zahl der verfügbaren Impfdosen allerdings nicht reicht, um die anstehenden Zweitimpfungen und weitere Erstimpfungen in den Praxen zugleich anzubieten, wonach es aktuell zumindest für einige Zeit aussieht, dann bringt das die Impfkampagne ins Stocken.“
Warnung vor politischer Manipulation der Impftermine für die Zweitimpfungen
Hofmeister warnte zudem vor der politisch geforderten Ausdehnung der Zweitimpfungsintervalle auf den letztmöglichen Termin: „Auch hier wird medizinisch und organisatorisch Sinnhaftes durch politisch Vordergründiges übersteuert.“ Die zugrunde liegende Ursache für diese Regelung sei am Anfang der Impfkampagne zu suchen, als nicht sichergestellt worden sei, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe.
„Die Impfkampagne darf keine Achterbahnfahrt zu Lasten von Patienten und Praxen sein!“, appellierte Hofmeister. „Hier bedarf es Verlässlichkeit und der vollen Unterstützung der Praxen seitens der Politik, damit Deutschland beim Impfen nicht aus der Kurve fliegt.“
Hoher Beitrag der Arztpraxen an Behandlungen, Testungen und Impfungen
Als Beleg führte Hofmeister verschiedene Kennzahlen an: So seien bis heute 93 Prozent der Covid-19-Infizierten ambulant behandelt worden und hätten nicht ins Krankenhaus gemusst. Auch etwa 90 Prozent aller PCR-Tests seien in vertragsärztlichen Praxen durchgeführt worden. Von Februar bis Ende Dezember 2020 habe es insgesamt knapp 20 Millionen ambulante Behandlungen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion gegeben. „Und nun folgen die Impfungen gegen Covid-19, bislang schon fünf Millionen allein in den Praxen“, so der KBV-Vize.
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