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Corona: Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz enttäuschen die Wirtschaft

Friederike C. Kühn (Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn)

Die gestrigen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz sind für die schleswig-holsteinische Wirtschaft eine Enttäuschung. Dazu äußert sich Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein:

Stimmung in der Wirtschaft sinkt rapide

„Die Stimmung in den vom Lockdown betroffenen Branchen sinkt weiter ins Bodenlose. Immer noch lässt die Politik die versprochenen Perspektiven vermissen. Wir reden schon seit Monaten über verlässliche Stufen mit objektiven Kriterien, aber letztlich hat sich die Politik doch wieder eine Hintertür für ihre Ad-hoc-Entscheidungen offengelassen.

Die Zielmarke der 7-Tage-Inzidenz von 50 ist in einigen Landkreisen bereits erreicht oder zumindest greifbar. Und jetzt, da Lockerungen endlich in Reichweite waren, wird der Wert scheinbar willkürlich auf 35 abgesenkt. Was soll dann ab dem 7. März gelten – der Inzidenzwert 10?

Mangelnde Verlässlichkeit politischer Aussagen

Wir fragen: Wie sollen die Unternehmerinnen und Unternehmer Verständnis für die zunehmend belastenden Einschränkungen aufbringen, wenn die Politik ihre Ankündigungen ständig einkassiert? Und wie kann es sein, dass erst jetzt mit der Erarbeitung einer Öffnungsstrategie auf Bundesebene begonnen werden soll, nachdem das schon vor Wochen zugesichert worden ist? Wir sind entsetzt, dass bisher offenbar nicht einmal die Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist. Wenn ein solcher Perspektivplan schon nicht auf Bundesebene konsensfähig ist, dann muss diese Verständigung wenigstens im norddeutschen Wirtschaftsraum gelingen – und das schnellstmöglich.

Überzeugende Öffnungsstrategie fehlt weiterhin

Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Landesregierung im Bund eine Rückkehr zum regionalisierten Vorgehen durchgesetzt hat und ab sofort Inzidenzwerte auf Landes- und nicht auf Bundesebene die Grundlage für das weitere Vorgehen bilden sollen. Allerdings kann das nun vorgestellte Konzept nicht die mehr als berechtigten Erwartungen und Hoffnungen der Unternehmerinnen und Unternehmer in Schleswig-Holstein erfüllen. Diese Öffnungsstrategie ist nicht verbindlich und vermittelt den betroffenen Wirtschaftsbereichen auch keine ausreichenden Perspektiven, die ihnen das Durchhalten erleichtern.“

Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn

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Ahrensburg und Corona: 26 Neuinfektionen und Inzidenzwert von 60

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.427 (Stand: 11.02.2021, 15.00 Uhr).

Davon gelten 3.954 Personen als genesen, 273 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 200 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 147 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 60,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona und Schleswig-Holstein: IHK fordert Öffnung der Fahrschulen

Björn Ipsen (Foto: IHK Flensburg / Dewanger)

Die IHK Schleswig-Holstein fordert eine schnelle Öffnung von Fahrschulen

Von den Corona-Beschränkungen sind seit dem 16. Dezember 2020 auch Fahrschulen betroffen, die Berufskraftfahrer ausbilden. Das Verbot von Fahrunterricht wirkt sich nicht nur negativ auf die Berufskraftfahrerfortbildung aus, sondern auch massiv auf die Ausbildung in diesem Beruf: Prüfungsteilnehmende müssen bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung den Führerschein C/CE und 22 Wochen Fahrpraxis vorweisen. Diese grundsätzliche Zulassungsvoraussetzung kann aktuell nicht erfüllt werden, sodass der Abschluss im Sommer gefährdet ist.

„Wir erhalten vermehrt Anrufe von Unternehmen und Fahrschulen mit der Bitte, uns für eine Anpassung der Regelungen in Schleswig-Holstein einzusetzen“, sagt Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.

In anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Hamburg ist der Fahrunterricht für berufsbezogene Ausbildungen weiterhin möglich

„Die Fahrschulen verfügen über vorbildliche Hygienekonzepte. Die Abstandsregeln lassen sich aufgrund der Größe der Fahrzeuge gut umsetzen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Logistik-Bereich und im Interesse der ausbildenden Betriebe wie der Auszubildenden selbst fordern wir – unabhängig von den Beschlüssen in der gestrigen Ministerpräsidenten-Konferenz – den Fahrunterricht für berufsbezogene Ausbildungen auch in Schleswig-Holstein schnellstmöglich wieder zu ermöglichen.“

Text: Pressestelle der IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK Flensburg / Dewanger

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Ahrensburger Umweltausschuss tagt am 16.02.2021

Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 16.02.2021 findet die Sitzung des Umweltausschusses ab 19.30 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, statt.

Hinweis der Verwaltung: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Die Sitzung ist „öffentlich“. Sie können in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen stellen. Bedauerlicherweise besteht die Möglichkeit, dass nicht alle interessierten Bürger*innen in den Tagungsort eingelassen werden können. Daher bitten wir Sie, Ihre Fragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt gemäß der aktuellen Landesverordnung die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP2 zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz mit ausreichend Abstand zu anderen Personen befinden. Für den Fall, dass einzelne Mitbürger*innen über keine entsprechende Maske verfügen, wird eine Reserve an Masken der oben erwähnten Standards bereitliegen. Die Mitglieder des Umweltausschusses sowie die Vertreter der Beiräte werden gebeten, den Eingang zur Turnhalle EKG in Höhe der gegenüberliegenden Haus-Nr. 15 bzw.17 des Reesenbüttler Redders zu nutzen. Aufgrund der Sitzung in der Sporthalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit hellen Sohlen gebeten. Sitzungsunterlagen sind vorab unter Mandatos herunterzuladen oder in Papierform mitzubringen, da kein WLAN zur Verfügung steht.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 07/2020 vom 09.12.2020
6. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
6.1. Berichte gemäß § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7. Vorstellung der neuen Fachdienstleitung IV.5 – Grünflächen und Klimaschutz
8. Benennung einer stimmberechtigten Vertretung für den Friedhofsausschuss
9. 2. Offenlage der Antragsunterlagen LLUR zum MHKW/KVA-Stapelfeld – Einwendungen zur 2. Offenlage
10. Flächennutzungsplan – Aufnahme einer weiteren Potentialfläche
11. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; Beschluss
12. Landesentwicklungsplan (LEP) – Beteiligung zum 2. Entwurf – Kenntnisnahme der Stellungnahme
13. Anfragen, Anregungen, Hinweise

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Corona: Weniger Staus im Norden – Längste Staus bei Ahrensburg

Autobahn A1 von Großhansdorf nach Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Corona-Pandemie schlägt sich deutlich in der ADAC Staubilanz 2020 für den Norden nieder

Die Länge aller Verkehrsbehinderungen auf den Autobahnen in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sank um 43 Prozent auf insgesamt 122.839 Kilometer.

In den einzelnen Bundesländern ergibt sich dabei ein differenziertes Bild. Den geringsten Rückgang an Staukilometern verzeichnete das Bundesland Hamburg. Mit 4.600 Kilometern nahmen die Verkehrsbehinderungen im Vergleich zu 2019 um 15 Prozent ab. Dem entgegen steht Schleswig-Holstein mit einer Abnahme von 11.340 Kilometern und somit 62 Prozent.

Mit Abstand am stärksten belastet war der Autobahnabschnitt Othmarschen – Waltershof auf der A7 in Hamburg, auf den allein 6.002 Staukilometer entfielen.

Mit einer Ausdehnung von jeweils 22 Kilometern bildeten sich 2020 gleich vier längste Staus des Jahres. Ein Abschnitt war dabei doppelt vertreten: Die A1 zwischen Ahrensburg und Stillhorn. Dort stockte es sowohl am Samstag, 1. August als auch am Sonntag, 20. September auf dieser Länge.

Text: ADAC / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Lockdown bis 7.3.2021 – der Beschluss im Text

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen
Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt.
Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80
zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite,
wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen
und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens
auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben.
Dafür sind die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder sehr dankbar.

Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften
aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus,
breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche
Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die
Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten
werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit
einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein absolut
notwendiges Minimum zu beschränken. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt
das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich
Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das
Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben,
daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in
Innenräumen zusammenkommen.

Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und
schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens
nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren.
Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen
erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden,
weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Bund und Länder werden in
den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden
sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren.

Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden
Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der
Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere bald sein
werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und Respekt.

Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig
wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen
und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine
Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne
pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden daher weiterhin alle
Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger
wie möglich zu impfen.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss
keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre
Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021
verlängern.

2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die
Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen:
a. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten
Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und
insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden. Private
Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen
Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei,
wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst
konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).
b. Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch
Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben eine
höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen
von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften.
Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
c. In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und
vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten –
gegebenenfalls angepasst werden.
d. Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind
weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale
tagestouristische Ausflüge.

3. Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von
epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich. Dazu gilt, dass
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice
ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte
am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin
und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark
reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu
halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen.
Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen
in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

4. Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den
Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und
Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und
Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise
wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei
weiterhin nötig sein. Wo immer möglich, sollten medizinische Masken verwendet
werden. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere
Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der hohen
gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche
und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von
Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund
und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu
prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung
Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und –
lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Prioritätgeimpft
werden können. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit
über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des
Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen
vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht
und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den
Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern
und Lehrern.

5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit
Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März
2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die
Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung
erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile
der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.

6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit
bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei
einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000
Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste
Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer
Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und
Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen
Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren
Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende
Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den
Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu
geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der
sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der
Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und
Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von
der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der
Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin
die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw.
Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem
Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend
schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

8. Der Bund übernimmt weiterhin die organisatorische und finanzielle Verantwortung
für die gemeinsame Beschaffung der Impfstoffe und die Länder schaffen die
erforderlichen Strukturen für die Impfdurchführung vor Ort.
Bei dem gemeinsamen Impfgipfel am 1. Februar 2021 haben Bund und Länder
daher eine Aktualisierung der Nationalen Impfstrategie verabredet, die der
Bundesminister für Gesundheit in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen
und Gesundheitsministern der Länder vornimmt. Darin soll ein nationaler Impfplan
aufgenommen werden, der auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen
den weiteren Verlauf der Impfkampagne für die kommenden Wochen und Monate
modelliert und dadurch eine bessere Planbarkeit für die Auslastung der
Impfkapazitäten schafft.
Die Bundesregierung wird im fortlaufenden Dialog mit den Herstellern weiter auf
längerfristig planbare Auslieferungstermine hinwirken und etwaige Verzögerungen
von Impfstofflieferungen weiterhin unmittelbar an die Länder kommunizieren, um
weiter ein möglichst effektives Terminmanagement in den Impfzentren zu
ermöglichen. Dies ist gerade mit Blick auf die fristgerechte Zweitimpfung von
besonderer Bedeutung.

9. Bund und Länder halten an dem Ziel fest, dass allen Bürgerinnen und Bürgern
spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann.
Dies ist nach Stand der aktuell von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten
und Liefervolumen erreichbar. Bund und Länder werden alle entsprechenden
organisatorischen Vorkehrungen treffen. Vor dem Herbst soll so ein ausreichendes
Schutzniveau sichergestellt sein.
10. Es ist zu erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und Pflegeeinrichtungen
die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung
erhalten haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und Kommunen sowie
die sozialen Träger in einer gemeinsamen Anstrengung die Durchführung von
Schnelltests in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie den Einrichtungen der
Eingliederungshilfe vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund bitten die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
die Gesundheitsministerkonferenz, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem
zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die
Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können. Die
Unterstützung bei der Testdurchführung in den Einrichtungen durch die
Bundeswehr wird überall dort, wo kurzfristig über die Bundesagentur für Arbeit
keine zivilen Kräfte zur Fortsetzung der Tätigkeit gefunden werden können, über
die bisher angebotenen drei Wochen bei Bedarf bis Ostern fortgeführt.

11. In den letzten drei Monaten ist es gelungen, neben dem weiteren Aufbau der PCR-Laborkapazitäten auf mittlerweile bis zu zwei Millionen Tests pro Woche auch PoC-Antigen-
Schnelltests für den Gebrauch durch geschulte Personen millionenfach
verfügbar zu machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen durchgeführten
Schnelltests in Deutschland im Januar 2021 aus. Die Test-Verordnung des Bundes
wurde seit der Verfügbarkeit solcher PoC-Antigen-Schnelltests ab Ende Oktober
mehrfach angepasst, so dass die Kosten für die präventive Testung im
Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund übernommen werden.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres geeignetes
Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche Grundlage
für den Vertrieb solcher Tests in Deutschland hat der Bundesminister für
Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller entsprechender
Selbsttests, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine
Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher
Prüfung zulassen. Wichtig ist dabei der Nachweis einer ausreichenden Qualität;
denn eine zu große Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann fatale
Folgen haben.

12. Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen
mussten, haben Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen
vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als 5 Milliarden Euro an die
betroffenen Unternehmen ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute
ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den
nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000
Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier
Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen,
mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden
zu erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen,
deshalb hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit
einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht
werden soll.

13. Der Bund hat digitale Werkzeuge weiterentwickelt, um die Gesundheitsämter bei
ihren vielfältigen Aufgaben zusätzlich zu unterstützen. Dabei ist insbesondere der
flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response
Management and Analysis System) zum besseren Management der
Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch
entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter
SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen
Ressourcen bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen
Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird die Schnittstellen SORMASX
und SORMAS-eXtra Layer zügig zur Verfügung stellen.

14. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle einer Infektion vertrauensvoll
mit den Gesundheitsämtern zu kooperieren. Die Gesundheitsämter können die
Infektionsketten nur unterbrechen, wenn ihnen alle Kontaktpersonen genannt
werden, damit unverzüglich eine Quarantäne und Testung erfolgen kann. Dies ist
eine wesentliche Grundlage für die Stabilisierung der Neuinfektionszahlen und
damit auch für die Öffnungsperspektiven.

15. Die anhaltende pandemische Lage wird die Krankenhäuser weiter stark belasten
und die Refinanzierung durch planbare Operationen und Behandlungen teilweise
außer Kraft setzen. Wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020
festgehalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Bestandsaufnahme
zur wirtschaftlichen Absicherung für Krankenhäuser, die intensivmedizinische
Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereithalten,
vorgenommen und die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch
entsprechende Verordnungen bereits zweimalig ausgeweitet. Aus dem
Bundeshaushalt wurden bereits über zwei Milliarden Euro an die Länder zur
Weiterleitung an die begünstigten Krankenhäuser ausgezahlt. Das
Bundesministerium für Gesundheit wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach
§ 24 KHG gebildeten Beirat sowie den Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsministern der Länder die Entwicklung beobachten und ggf. weitere
Anpassungen vornehmen. Bund und Länder werden an diesem Thema weiter
arbeiten und bei ihrer nächsten Besprechung darauf zurückkommen.

16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 3. März 2021
erneut beraten.

Quelle: Bundeskanzleramt, www.bundeskanzlerin.de / Foto: Swandhoefer auf Pixabay

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Corona: Inzidenzwert 60 für Schleswig-Holstein

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen. Inzwischen sind die Zahlen weiter gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (10.02.2021) landesweit bei 60,2. Für Stormarn hat der Kreis am 10.02.2021 einen Wert von 59 veröffentlicht.

Damit geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen.

Corona-Zahlen für SH am 10.02.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Bild: www.schleswig-holstein.de, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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DRK warnt: Vorsicht beim Betreten von Eisflächen!

Angesichts der winterlichen Temperaturen warnt die DRK-Wasserwacht Schleswig-Holstein vor dem Betreten von Eisflächen

„Wer in diesen Tagen zugefrorene Seeflächen oder Flüsse betritt, spielt mit seinem Leben“, warnt der Landesreferent der Wasserwacht, Axel Rasch aus dem DRK-Landesverband Schleswig-Holstein.

„Wenige Tage Frost reichen nicht aus, um eine durchweg tragfähige Eisdecke zu bilden“, so Rasch. Die Eisstärke, ihre Beschaffenheit und somit die Tragfähigkeit können stark schwanken und sich selbst in einem kleinen Umkreis enorm verändern. „Deshalb ist es trügerisch, sich darauf zu verlassen, dass das Eis schon halten wird“, betont Rasch.

Wenn das Eis bricht, bleibt nur wenig Zeit, um einen Menschen zu retten

„Im kalten Wasser kann sich ein Mensch in der Regel nur wenige Minuten am Leben halten. Schnell lassen die Kräfte nach und man ist zu stark geschwächt, um sich über Wasser halten zu können. Wer ins Eis einbricht, verliert bei den niedrigen Wassertemperaturen schnell das Bewusstsein und läuft so Gefahr zu ertrinken“, erläutert der Landesreferent.
Vor dem Betreten von Gewässern sei daher äußerste Vorsicht geboten und man sollte sich vorab bei den zuständigen Behörden informieren, ob die Gewässer freigegeben sind.

Verhalten im Notfall

Im Notfall rät Rasch: “Wenn das Eis knistert und knackt, am besten flach hinlegen, um das Gewicht zu verteilen und in Bauchlage ruhig in Richtung Ufer bewegen bzw. robben. Wer einen solchen Vorfall beobachtet und Hilfe leisten möchte, sollte unbedingt den Selbstschutz beachten und sich nicht unnötig in Gefahr begeben. In jedem Fall zu allererst den Notruf über die 112 absetzen!“

DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Redaktion, Foto: Ronlie, Pixabay

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Glätte: Abfallentsorgung bietet bei Ausfällen Ersatzlösungen

Die Hagener Allee mit Schnee (Foto: Ahrensburg-Portal)

Nun gab es doch noch den schon letzte Woche in Aussicht gestellten Schnee. Zahlreiche nicht geräumte Nebenstraßen und –wege in den Kreisen Stormarn führten am Mittwochmorgen dazu, dass die Müllwerker*innen die Abfuhr in betroffenen Straßen nicht, bzw. nicht vollständig durchführen konnten. Der Grund: die Fahrbahnen waren so glatt, dass sie mit dem schweren Entsorgungsfahrzeug nicht befahren werden konnten.

Aufgrund des anhaltenden Dauerfrostes werden auch die in solchen Fällen obligatorischen Nachleerungen nicht stattfinden können. Auch in den kommenden Tagen sind entsprechende Ausfälle zu erwarten.

Deshalb ist es den Kund*innen zum nächsten regulären Abfuhrtermin erlaubt, bei Bedarf für die Entsorgung von Mehrmengen beim Restabfall und den Wertstoffen einen handelsüblichen Plastik-Abfallsack mit zum nächsten Leerungstermin bereit zu stellen.

Bei Bioabfällen sollte der Bedarf entsprechend der Jahreszeit nicht so groß sein. Ist auch hier eine Beistellung nötig, darf der zusätzliche Bioabfall nur in Papiertüten oder Pappkartons neben den Behälter ge-stellt werden. Das gilt auch für Altpapier.

Geräumte Straßen und Wege sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine reibungslos funktionierende Abfallentsorgung. Die AWSH bittet Gemeinden und Anwohner*innen werden gebeten, der Pflicht zur Räumung von Straßen und Wegen nachzukommen.

Text: AWSH / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 21 Neuinfektionen und Inzidenzwert von 59

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.401 (Stand: 10.02.2021, 15.00 Uhr).

Davon gelten 3.940 Personen als genesen, 266 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 195 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 145 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 59,4 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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