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Corona: Inzidenzwert 49 für Schleswig-Holstein am 01.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (01.03.20211) landesweit bei 49,7 (gestern: 50,0). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 161,9 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 10,5 weist Dithmarschen auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 61,0 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 01.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona Impfungen: Impfzentren Reinbek und Großhansdorf nehmen Betrieb auf

Corona DRK-Impfzentrum Reinbek (Foto: Iris Lewe)

Mangels ausreichendem Impfstoff kann zunächst nur sehr eingeschränkt in Stormarn geimpft werden. Trotzdem werden weitere Impfzentren eröffnet. Dazu das DRK:

Mit vierwöchiger Verzögerung starten die Corona Impfzentren des DRK in Reinbek und Großhansdorf

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) stand schon früh in den Startlöchern, denn das DRK ist einer der zentralen Partner bei der Durchführung der Impfungen im gesamten Bundesgebiet, auch in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg.

Das Engagement des DRK bei den Corona Impfungen

Gemeinsam mit den Kreisen, der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und der Bundeswehr betreibt das DRK in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg vier Impfzentren und zwei mobile Impfteams. Insgesamt sind knapp 150 Rot-Kreuzler in den vier Impfzentren und den mobilen Teams bei der Impfdurchführung, der Vorbereitung des Impfstoffes und der Nachbetreuung der Geimpften tätig.

Bereits Ende Dezember 2020 starteten die mobilen Impfteams aus Stormarn und Herzogtum Lauenburg, um gemeinsam mit Ärzten der KVSH in Alten- und Pflegeheimen vor Ort zu impfen. Diese Aktion ist weitgehend abgeschlossen.

Die Terminvergabe für die Impfzentren läuft zentral über das Land

Alle Informationen dazu und weitere Hintergründe sind auf der zent-ralen Internetseite www.impfen-sh.de zu finden.

Bildunterschrift:Von links: Jessica Schliemann und Bahar Karakan, Sibylle Schulze (DRK-Kreisverband Stormarn), Torben Steiner (Projektcontrolling Stormarn), Jan Frederik Schlie (Stabsstelle Katastrophenschutz DRK Herzogtum-Lauenburg), und Stefan Fehrmann (DRK-Projektleiter).

Text: DRK Stormarn / Redaktion, Foto: Iris Lewe

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Corona Impfungen: Ministerium zu Problemen bei der Telefon-Hotline

Das Thema Corona Impfungen führt weiterhin unvermindert nur zu Pleiten, Pech und Pannen: nachdem die Bundesregierung inzwischen gar nicht mehr erklären kann, warum sie bei der Bestellung des Impfstoffs versagt, zeigt das Sozialministerium, dass man auch in Kiel Desaster produzieren kann: Nach drei Monaten funktioniert der Ablauf der Anmeldung zu den Impfungen immer noch nicht – und das, wobei bisher kaum geimpft werden kann. Das Sozialministerium nimmt zu dem Anmeldeverfahren wie folgt Stelllung:

Bisher nur Impfquote von 3%

In Schleswig-Holstein wurden bis einschließlich 25. Februar rund 86.700 Personen vollständig gegen das Corona-Virus geimpft, erhielten also Erst- und Zweitimpfung. Das entspricht einer Impfquote von 3 %, der Bundesdurchschnitt beträgt 2,4 %. Eine Erstimpfung erhielten bislang rund 134.600 Personen (Impfquote 4,6 %, Bundesdurchschnitt 4,5 %). Die Anzahl der Dosen, die insgesamt verimpft wurden, beträgt rund 221.000

Anmeldeverfahren für Personen 80 Jahre und älter

Seit dem 22. Februar erfolgt gestaffelt die Versendung weiterer Impfeinladungs-Schreiben an die letzte Gruppe der Personen 80 Jahre oder älter. Das betrifft Personen, die bis zum 01. April 80 Jahre alt werden. Der Zeitpunkt der Versendung der einzelnen Tranchen kann in dem flexiblen System dabei an das Aufkommen bei der Telefon-Hotline angepasst werden.

Um die diese Woche sehr hoch ausgelastete Telefon-Hotline für die Personen, die bereits einen Brief erhalten haben, erreichbarer zu machen, wird anders als ursprünglich vorgesehen der Briefversand jetzt weiter entzerrt. Zunächst erfolgt bis voraussichtlich Mitte kommende Woche kein Versand neuer Anschreiben und es wird dann ein Versand der Briefe in kleineren Tranchen erfolgen. Mit der Versendung weiterer Schreiben ist nach jetzigem Stand bis Mitte März zu rechnen. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn Personen, die 80 Jahre oder älter sind, noch kein Schreiben bis Mitte März erhalten. Die zeitliche Entzerrung des Einladewesens führt nicht zu einer Verzögerung des Impffortschritts – der weiterhin gekoppelt ist an den Erhalt der Impfstoffmenge von den Herstellern Biontec und Moderna.

Bisher wurden rund 141.000 Personen aus der Gruppe der Ü80-Jährigen  angeschrieben

Davon haben rund 60.500 Personen Termine zur Impfung vereinbart. Die bereits aufgestockte Anzahl von rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der telefonischen Hotline können derzeit im Maximum täglich fünftausend Anrufe entgegennehmen und Termine für die Impfberechtigten vereinbaren. Der Durchschnitt der Anzahl der eingehenden Anrufe lag in den letzten 10 Tagen mit zunehmender Tendenz in der laufenden Woche bei rund 31.500, von denen ein großer Teil auf erneute Anrufversuche zurückgeht.

Zu viele Anrufe an der Hotline des Sozialministeriums

Das stark erhöhte Anrufaufkommen führt leider zu Wartezeiten und der Bandansagen, dass Anruferinnen und Anrufer bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut anrufen mögen. Das Gesundheitsministerium weist noch einmal darauf hin, dass jede Bürgerin und jeder Bürger, der ein personalisiertes Schreiben erhält, auch einen Impftermin erhält. Wenn Bürgerinnen und Bürger an einem Tag telefonisch nicht durchkommen, werden sie um Geduld gebeten und darum, es mit etwas Abstand wieder zu versuchen. Die jetzt eingeleitete weitere Entzerrung soll zur Entlastung beitragen. Jeder, der einen Impftermin möchte, wird einen Termin bekommen. Ebenfalls wird darum gebeten, dass nicht mehrere Personen parallel anrufen, um einen Termin für eine impfberechtigte Person zu buchen. Denn das erhöht das Telefonaufkommen insgesamt.

Impfungen für unter 65jährige Menschen

Wichtig, da dies möglicherweise bei älteren Menschen zu Irritationen führt: Die derzeit online vergebenen und weiterhin verfügbaren Termine an unter 65-Jährige der Prioritätengruppe 1 stehen nicht in Konkurrenz zu den Terminen für Personen, die 80 Jahre oder älter sind. Grund ist, dass für Ü80-Jährige mRNA-Impfstoffe zugelassen sind und verimpft werden, für Personen, die 65 Jahre oder jünger sind, hingegen derzeit der Impfstoff von AstraZeneca. Für Ü80-Jährige ist jeweils der Nachmittag in den Impfzentren vorgesehen und für sie wird der entsprechende mRNA-Impfstoff eingesetzt.

Online-Anmeldung für unter 65jährige der Prioritätengruppe 1

Seit Dienstag ist online die Anmeldung unter www.impfen-sh.de freigeschaltet für Personen der Prioritätengruppe 1 unter 65 Jahren, beispielsweise für Tätige in Einrichtungen der ambulanten oder stationären Altenpflege oder Notfallrettung. Dort werden Termine jeweils für die Vormittage in den Impfzentren mit dem Impfstoff von AstraZeneca vergeben. Dieser ist nur für Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zugelassen. Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese sich auch online über die Seite durch einen Klick auf Stornieren wieder abmelden.

Bisher sind seit Dienstag rund 19.000 Termine der bis Ende März zur Verfügung stehenden 148.000 Termine online gebucht worden. Die jetzige Woche und die Folgewoche sind bis auf wenige Ausnahmen ausgebucht. Zur Einordnung: Im Gegensatz zu den online-Anmeldungen Anfang des Jahres, wo für nur jeweils eine Woche Termine buchbar waren, stehen jetzt deutlich mehr Termine bis Ende März zur Verfügung. Innerhalb des Monats März soll für die Prioritätengruppe 2 nach der Bundesimpfverordnung ebenfalls die Möglichkeit der Buchung eröffnet werden. Dazu wird das Ministerium rechtzeitig informieren. Ab 1.3. werden insgesamt 28 Impfzentren öffnen, bislang waren es 15.

Fragen und Antworten zur Anmeldung für die Gruppe der über 80-Jährigen:

  1. Das Land schreibt alle über 80-Jährigen an. Was steht in dem Brief?

Das Gesundheitsministerium verschickt seit Ende Januar Briefe an alle impfberechtigen Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, die 80 Jahre oder älter sind. Dieser Brief enthält eine exklusive Telefonnummer und ganz oben im Betreff eine persönliche Identifikationsnummer zur Terminvereinbarung. Bitte heben Sie diesen Brief für die Terminbuchung und alle weiteren Umbuchungen gut auf.

  1. Was muss ich machen, wenn ich angeschrieben werde?

Wenn Sie einen Brief erhalten haben, können Sie unter der auf dem Brief angegebenen Nummer einen Impftermin vereinbaren. Sie erhalten bei dem Telefonat jeweils einen Termin für die Erst- sowie für die Zweitimpfung. Die Vergabe Ihres persönlichen Termins ist ausschließlich über diesen Weg möglich, eine Buchung über das Internet ist nicht möglich.

  1. Wann geht das am besten?

Sie können von Montag bis Samstag, von 8-18 Uhr über die kostenlose Hotline, die auf dem Brief vermerkt ist, einen Termin buchen. Diese Telefonnummer ist exklusiv für die angeschriebene Personengruppe, um die Terminvereinbarung ohne zeitlichen Druck zu ermöglichen. Jede impfberechtigte Bürgerin und jeder impfberechtigte Bürger erhält einen Termin. Wenn Sie telefonisch nicht durchkommen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Da die Anmeldung mit einer persönlichen Identifikationsnummer funktioniert, ist es auch nicht erforderlich, dass z.B. mehrere Angehörige parallel versuchen, einen Termin für Sie zu buchen. Das führt im Zweifel nur zu längeren Warteschleifen am Telefon.

  1. Welche Infos muss ich am Telefon bereithalten?

Für die Anmeldung am Telefon sollten Sie bitte Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, die persönliche Identifikationsnummer aus dem Betreff des Anschreibens sowie Ihre Telefonnummer bereithalten. Wenn möglich und vorhanden können Sie auch eine E-Mail-Adresse angeben. An diese wird eine Terminbestätigung ein Aufklärungsbogen, eine Einwilligungserklärung, sowie die Anschrift des Impfzentrums gemailt. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse haben ist das auch kein Problem. Notieren Sie sich einfach Ihren Termin und das Impfzentrum. Die weiteren Unterlagen, wie Aufklärungsbogen und Einwilligungserklärung, erhalten Sie dann beim Termin im Impfzentrum vor Ort. Zum Termin im Impfzentrum benötigen Sie dann nur entweder Ihren Personalausweis, Ihren Führerschein oder Ihre Krankenkassenkarte, also einen Nachweis auf dem Sie anhand des Bildes und dem Geburtsdatum identifiziert werden können.

  1. Was, wenn ich meinen Termin nicht einhalten kann?

Falls Sie aus dringenden Gründen Ihren Termin nicht einhalten können, können Sie diesen über die im Brief angegebene Telefonnummer und unter Angabe Ihrer persönlichen Identifikationsnummer umbuchen. Falls Sie Ihren Brief verloren haben, wenden Sie sich bitte an die allgemeine Impftermin-Hotline unter 0800 455 655 0.

  1. Ich bin über 80 und habe noch kein Anschreiben bekommen.

Machen Sie sich keine Sorgen. Die Versendung der Briefe ist in mehrere Gruppen gestaffelt und die Versendung dauert derzeit an.

  1. Woher kennt das Land mein Alter und meine Adresse?

Dies geht aus den Daten der Einwohnermeldeämter hervor, die dafür genutzt wurden.

  1. Muss ich mich impfen lassen?

Nein, die Impfung ist freiwillig und kostenlos.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren gibt es auch als Video hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Presse/Videothek/_documents/videothek_impfzentren.html

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Illegale Müllentsorgung in Braak – Polizei sucht Zeugen

Illegal in Braak entsorgter Abfall: Holzplatten (Foto: Polizei)

Am 26.02.2021 wurde im Einmündungsbereich Alte Landstraße / Heermoorweg in Braak illegal abgelagerter Müll aufgefunden. Die Polizei sucht Zeugen.

Unbekannte luden zwischen Donnerstag (25.02.2021), 14:00 Uhr und Freitag (26.02.2021), 10:00 Uhr, dort etwa 150 Sperrholzplatten ab und entfernten sich anschließend. Die Platten haben ein Maß von 120 cm x 60 cm und sind 3 mm stark. Es wurden mittels Lasertechnik verschiedene Motive in unterschiedlichen Größen herausgeschnitten. Die Art lässt auf eine industrielle Herstellung schließen.

Illegal in Braak entsorgter Abfall: Gravuren (Foto: Polizei)

Hinweise auf den Verursacher ließen sich bislang nicht erlangen. Entsprechend hoffen die Umweltermittler durch Hinweise aus der Bevölkerung auf die Spur der Verantwortlichen zu kommen.

Zeugen melden sich bitte beim Polizei Autobahn- und Bezirksrevier Bad Oldesloe, Fachdienst für Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte, unter der Telefonnummer 04531/501-542 oder 04531/501-543.

Text, Fotos: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion

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Ehrlicher Finder gibt Geldbörse mit 3.000 Euro ab

Gemeinde Ammersbek, OT Hoisbüttel (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am Samstagmittag fand ein Kunde vor einem Discounter in Ammersbek eine schwarze Geldtasche mit 3.000 Euro Bargeld und gab diese beim Marktleiter ab. So erreichte die Geldbörse samt Inhalt die Polizeibeamten.

Nach kurzen Ermittlungen konnte der Eigentümer der Geldtasche ausfindig gemacht werden. Er war überglücklich, als ihm die „Fundsache“ ausgehändigt wurde, er hatte den Verlust seiner Geldtasche noch gar nicht bemerkt.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 38 Neuinfektionen und Inzidenzwert von 61

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.733 (Stand: 01.03.2021, 15.00 Uhr).

Die 38 Neuinfektionen stammen vom Samstag: 26 Neuinfektionen, Sonntag: 8 Neuinfektionen und heute: 4 Neuinfektionen.

Insgesamt sind 4.235 Personen genesen; 254 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 244 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 149 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 61,0 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Geisterfahrer auf der A1 zwischen Bargteheide und Ahrensburg

Autobahn A1 von Großhansdorf nach Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein unbekannter PKW am 28.02.2021 gegen 02.15 Uhr die BAB 1 auf der Richtungsfahrbahn Norden zwischen den Anschlussstellen Bargteheide und Ahrensburg – entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

Gleichzeitig befuhr ein 34-jähriger Steinburger mit seinem Pkw die BAB 1 in Fahrtrichtung Lübeck auf dem linken Fahrstreifen. Dem Steinburger gelang es noch auf den rechten Fahrstreifen auszuweichen, um einen Zusammenstoß mit dem Geisterfahrer zu verhindern. Zu einer Berührung der Fahrzeuge kam es nicht.

Das Polizeiautobahnrevier in Bad Oldesloe hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 04531/17060 zu melden.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Stormarner Wirtschaftsvereine fordern Öffnung ab 08.03.2021

Ahrensburg im Corona-Lockdown: Manhagener Allee (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Lockdown für Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen bringt immer mehr Firmen an den Rand des Ruins. Das war länger abzusehen – wurde von der Politik aber ignoriert.

Jetzt schlagen die Stormarner Wirtschaftsvereine Alarm. Sie haben mit einem Brandbrief an die Landesregierung ihre Forderung genannt: Öffnungen ab 8.3.2021.

Wesentliche Begründung zusätzlich zum wirtschaftlichen Schaden und der damit staatlich verursachten Pleitewelle und Arbeitslosigkeit ist: Die Übertagung des Corona-Virus wird gerade in diesen Bereichen durch viel Sorgfalt minimiert.

 

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DRK Blutspenden mit Corona-Schutz – Termine im März 2021

Einlasskontrolle (Foto: DRK Blutspendedienst)

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird das Infektionsrisiko vom DRK durch zusätzliche Maßnahmen so gering wie möglich gehalten

Der DRK-Blutspendedienst hat seit dem Frühjahr 2020 zusätzlich zu dem üblicherweise bestehenden hohen Hygienestandard auf seinen Spendeterminen weitere Schutzmaßnahmen eingeführt. Im Rahmen des Infektionsschutzes leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu Sicherheit und Schutz aller auf den Blutspendeterminen anwesenden Personen – SpenderInnen, ehrenamtliche HelferInnen und DRK-MitarbeiterInnen.

Einlasskontrolle schützt

Eine der zahlreichen Maßnahmen besteht in einer Einlasskontrolle bereits vor Betreten der Spenderäume. Es wird dort eine Kurzanamnese unter anderem mit Messung der Körpertemperatur durchgeführt.

Neben der Bedeutung für den Infektionsschutz ist es auch zum Schutz des Spenders oder der Spenderin selbst, sowie auch der Empfänger von Blutpräparaten von erheblicher Bedeutung, dass beispielsweise Erkältungssymptome (Husten und/oder Schnupfen, Halskratzen oder Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, erhöhte Temperatur oder Fieber) vor einer Blutspende vollständig abgeklungen sind.

Blutspenden nach Erkrankungen

Nach einer leichten Erkältung ohne Fieber sollte ab Symptomfreiheit mindestens eine Woche vergehen, bevor wieder Blut gespendet wird, nach einem Infekt mit stärkeren Beschwerden sollte eine Wartezeit von vier Wochen bis zur nächsten Blutspende eingehalten werden. Wichtig zu wissen: Nach Einnahme eines Antibiotikums kann bei Beschwerdefreiheit vier Wochen nach dem Tag der letzten Einnahme wieder Blut gespendet werden.

Terminreservierung für alle DRK-Blutspende-Termine erforderlich

Sie kann unter https://terminreservierung.blutspende-nordost.de/ erfolgen oder auch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11. Die Vorab-Buchung von festen Spendezeiten dient dem reibungslosen Ablauf unter Einhaltung aller aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Blutspendetermine in Stormarn im März 2021

Text, Foto: DRK / Redaktion

 

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Ahrensburger Stadtverordnete tagen am 01.03.2021

Das Eric-Kandel-Gymnasium in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 01.03.2021 findet die Stadtverordnetenversammlung ab 19.30 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten,Reesenbüttler Redder 4-10, statt.

Hinweis der Verwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Stadtverordnetenversammlung beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 07/2020 vom 14.12.2020
6. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
6.1. Berichte gemäß § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
6.2.1. Finanzbericht
7. Neuwahl eines Mitgliedes des Behindertenbeirates
8. Antrag der SPD-Fraktion auf Umbesetzung von Ausschüssen
9. Ahrensburger Stadtgeld
9.1. Ahrensburger Stadtgeld/Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 65 (4) GO
9.2. Ahrensburger Stadtgeld / 2. Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 65 (4) GO
9.3. 4. Änderungsrichtlinie für die Durchführung des „Ahrensburger Stadtgeldes“ einschließlich Liste Spendenempfänger*innen gem. Empfehlung des Hauptausschusses v. 15.02.2021
10. Genehmigung überplanmäßiger Personalaufwendungen gem. § 82 GO für das Haushaltsjahr 2020
11. Erneuerung der Bünningstedter Straße / Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 82 GO SH
12. Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts
13. Erlass der 3. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
– Beschlussfassung über den 3. Nachtragsstellenplan 2020/2021; hier: 2021
14. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
15. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Ersatzbeschaffung eines Gerätewagen-Logistik 2 – Ortswehr Ahrensburg
16. Beanstandung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung – 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
17. Verkaufsoffene Sonntage 2021
18. Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für das Außengestühl sowie die Warenauslagen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie

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