Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert Sven Hallik auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.

Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal, privat
Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert Sven Hallik auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.
Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal, privat
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Fachausschuss der Bundesregierung für Fachfragen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Er setzt sich gesetzlich zusammen aus Vertretern der Krenkenkassen, der medizinischen Leistungserbringer sowie neutralen Fachleuten
Verlängerungen von Sonderregelungen
Der G-BA hat heute die Corona-Sonderregeln für die Ausstellung von Krankschreibungen, für ärztlich verordnete Leistungen und Krankentransporte sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung über den 31. März 2021 hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert.
Der G-BA reagiert damit auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten. Außerdem erweiterte der G-BA die Frist für pharmazeutische Unternehmen zur Einreichung der Dossiers für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gegen COVID-19. Wenn sich diese Arzneimittel in einem beschleunigten Zulassungsverfahren bei der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) befinden, können die Dossiers nun auf Antrag bis zu 5 Monate nach der Zulassung an den G-BA übermittelt werden.
Die Corona-Sonderregeln
Die Beschlüsse hierzu treten zum 1. April 2021 in Kraft.
Etwa 73 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Sie haben Anspruch auf eine – so formuliert es der Gesetzgeber – ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung. Bei der Bestimmung dessen, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ im Einzelnen heißt, spielt der G-BA eine zentrale Rolle. Welche genauen Aufgaben der G-BA hat und welche Anforderungen der G-BA in seiner Entscheidungsfindung beachten muss, legt der Gesetzgeber im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) fest.
Text, Foto: Gemeinsamer Bundesausschuss / Redaktion
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (Ema) hat heute erklärt, dass sie sich für eine weitere Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffs ausspricht. Der Nutzen des Mittels ist nach Ansicht der Ema höher als die Risiken.
Bundesminister Spahn hatte die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff auf der Grundlage des eigenen Paul-Ehrlich-Instituts am 16.03.2021 bis auf Weiteres gestoppt und das Chaos bei den Corona-Impfungen in Deutschland weiter verschärft.
Spahn hatte angekündigt, dem Votum der EMA folgen zu wollen. Daher bleibt jetzt abzuwarten, ob das Gesundheitsministerium den Stopp der Impfungen jetzt aufhebt.
Test: Ahrensburg-Porta / Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.174 (Stand: 18.03.2021, 15.00 Uhr).
Insgesamt sind 4.543 Personen genesen; 355 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 276 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 168 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 68,8 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (17.03.2021) landesweit bei 56,2 (gestern: 53,8). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 105,3 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 25,6 weist der Kreis Plön auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 64,3 veröffentlicht.
Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Steigende Infektionszahlen: Keine weiteren Öffnungsschritte ab nächster Woche – Ministerpräsident Günther: „Müssen weiter vorsichtig sein“
Angesichts steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung entschieden, in der kommenden Woche keine weiteren Öffnungsschritte zuzulassen. Das gilt besonders für die Bereiche der Außengastronomie, der Kultureinrichtungen und des Sports. Mit Blick auf die Situation im Bereich der Beherbergung und Gastronomie wird die Landesregierung die Bund-Länder-Beratungen am kommenden Montag, 22. März, abwarten und erst danach eine Entscheidung treffen. Dazu gebe es auch eine enge Abstimmung mit den anderen norddeutschen Ländern.
Die Entwicklung des Infektionsgeschehen zeige: „Wir müssen in dieser Situation weiter vorsichtig sein“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (17. März) in Kiel. Er verwies dazu auf den Stufenplan, der nach dem Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auch eine Rücknahme von Öffnungsschritten beinhalte. Dieser Stufenplan habe sich bewährt.
Wie Günther weiter sagte, müsse in Regionen, in denen die Inzidenz auf über 100 steige, mit weitergehenden Maßnahmen reagiert werden. Das zeichne sich für den Kreis Segeberg ab, der aktuell eine Inzidenz von 96,7 ausweist. In insgesamt sechs der 15 Kreise und kreisfreien Städte liegt die Inzidenz über dem Wert von 50.
„In dieser Lage ist es aus Sicht der Landesregierung keine Option, an den derzeit geltenden Öffnungen im Einzelhandel flächendeckend festzuhalten“
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Wir werden zwar auch in den kommenden Wochen noch auf Sicht fahren müssen. Dabei setzen wir aber bei aller notwendigen Flexibilität auf die höchstmögliche Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Wir sind im ständigen Austausch mit den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte und analysieren gemeinsam die Entwicklungen. Das bedeutet auch, dass wir in besonders betroffenen Regionen weitergehende Maßnahmen treffen müssen.“
Im Rahmen der Teststrategie hat das Land für Schulen und Beschäftigte des Landes vorerst rund 2,4 Millionen Tests bestellt
Für die dafür anfallenden Kosten in Höhe von rund 10 Millionen Euro stünden Mittel aus dem Notkredit zur Verfügung, so Finanzministerin Monika Heinold. Die Verteilung der Tests beginnt in dieser Woche. „Die Pandemie stellt uns immer wieder vor die Herausforderung, schnell und flexibel zu reagieren. Mit der GMSH haben wir im Bereich der Beschaffung einen wichtigen Partner an unserer Seite. Ein großer Dank gilt auch dem Technischen Hilfswerk, das mit viel Man- und Womanpower bei der Organisation und Verteilung unterstützt und dabei wirklich Großartiges leistet.“ Die Ausgestaltung der Teststrategie in Schulen, Kitas und für die Beschäftigten des Landes werde in den kommenden Tagen von den jeweils zuständigen Ressorts vorgestellt, so Heinold.
Beschlossen wurden für Schulen, Kitas, Krippen, Horte und den Einzelhandel ab Montag, 22. März:
Einzelhandel: Ab dem kommenden Montag ist für den Einzelhandel die Inzidenz in den einzelnen Kreisen ausschlaggebend, da sich das Infektionsgeschehen in den einzelnen Kreisen stark unterscheidet. Bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 bleibt der Einzelhandel dort geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen.
Kundinnen und Kunden dürfen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click&Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 qm zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen dabei erhoben werden und die Hygieneregeln nach § 4 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung eingehalten werden. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch digital erfolgen, z.B. durch Apps.
Bei einer Inzidenz über 100 ist der Einzelhandel zu schließen
bestellte Waren können nach Voranmeldung abgeholt werden (Click&Collect). Die Entscheidung über Öffnungen oder Schließungen werden weiterhin im Wochenrhythmus getroffen.
Staatssekretär Dr Thilo Rohlfs betont: „Wir hatten schon vorgewarnt, dass Lockerungen bei steigender Inzidenz wieder zurückgenommen werden müssen. Das ist nun leider in einigen Kreisen der Fall. Ich appelliere dringend, jetzt keine Shopping-Touren in andere Kreise zu unternehmen, um die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben.“
Schulen: Die grundsätzlich beschlossene Öffnung von Schulen bleibt bestehen:
Jahrgänge 1 – 6: Präsenzunterricht, Jahrgänge 7 – Q1: Wechselunterricht, Abschlussjahrgänge: Präsenzangebote. Eine Ausnahme bildet die Insel Helgoland, auf der für alle Jahrgangsstufen Präsenzunterricht angeboten werden kann.
Ausnahmen davon gelten ab dem 22. März in folgenden Kreisen/kreisfreien Städten:
Stadt Flensburg
Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Segeberg
Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen weiterhin stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheidet(n) die Schulleitung(en) über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts bzw. des Distanzlernens.
An den berufsbildenden Schulen findet der Unterricht weiterhin wie bisher statt.
Krippen, Kitas, Horte: Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Die Landesregierung ist ständig im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort. Das Vorgehen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter mit den Kommunen verabredet. Ausnahmen vom Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sind ab dem 22. März:
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.137 (Stand: 17.03.2021, 15.00 Uhr).
Insgesamt sind 4.523 Personen genesen; 339 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 275 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.
Weitere Informationen
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 157 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 64,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Am 15. März 2021 kam es zu einem versuchten Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Straße „Im Grund“ in Grönwohld.
Nach bisherigen Erkenntnissen versuchten unbekannte Täter zwischen 16 und 18 Uhr gewaltsam die Nebeneingangstür zu dem Wohnhaus zu öffnen. Nachdem dies misslang, brachen sie den Versuch ab.
Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen übernommen. Wer hat in der Tatzeit im Bereich der Straße „Im Grund“ verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.
Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Corona und Die Zukunft der Innenstädte – Herausforderungen und Chancen. Online-Infoveranstaltung für Ahrensburger Einwohner und Unternehmer
Am Dienstag, 30. März 2021, 19 Uhr laden Wirtschaftsförderin Anja Gust und Citymanager Christian Behrendt der Stadt Ahrensburg alle Interessierten zur kostenfreien Online-Veranstaltung mit dem Innenstadt- und Stadtplanungsexperten Thomas Krüger ein.
Alle Personen, die teilnehmen möchten, senden dazu bitte eine E-Mail an: [email protected]. Da die Anzahl der Plätze begrenzt sind, werden Ahrensburger Einwohner und Unternehmen vorrangig berücksichtigt.
Die Veranstaltung beginnt mit einem 30-minütigen Vortrag des Stadtplanungsexperten
In seinem Vortrag wird er den Ahrensburger Bürgern und Unternehmern seine Sichtweise auf die kurz-, mittel- und langfristigen Herausforderungen und Chancen für die Innenstädte schildern und auf mögliche Perspektiven und Handlungsansätze für die Innenstädte und Zentren eingehen, die von den Kommunen in Kooperation mit den verschiedenen Akteuren der Zentralentwicklung verfolgt werden sollten. Im Anschluss daran haben alle Teilnehmer Zeit ihre Fragen an Professor Krüger zur richten.
Professor Krüger zum Thema: „Die Folgen der Pandemie werden erst mittelfristig vollständig sichtbar werden. Es deutet jedoch vieles darauf hin, dass die Pandemie vorher erkennbare Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der Digitalisierung der Arbeitswelt (Home Office) und des Einzelhandels (Onlinehandel) sowie der Veränderungen des Mobilitätsverhaltens erheblich beschleunigt. Die konkreten Auswirkungen lassen sich im März 2021 empirisch zwar noch nicht belegen, vor dem Hintergrund der bisherigen Transformationsprozesse lassen sich jedoch einzelne Entwicklungslinien und Handlungsbedarfe ableiten.“
Professor Dr.-Ing. Thomas Krüger lehrt und forscht zur Projektentwicklung in der Stadtplanung an der HafenCity Universität Hamburg. Sein Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Akteure in der Stadtentwicklung.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, HafenCity Universität Hamburg.
Bündnis 90/Die Grünen bieten am Mittwoch, den 24.03.2021 von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 04102-6910576 wieder eine Sprechstunde für alle Ahrensburger Bürger*innen an.
Am Telefon sitzen der Bürgermeisterkandidat von Bündnis 90/Die Grünen Christian Schubbert und andere Fraktionsmitglieder.
Bündnis 90/Die Grünen freuen sich über zahlreiche Anrufe, informieren gern über aktuelles Geschehen und hören ebenso gern den Bürger*innen zu. Diese Art der Kommunikation wird gut angenommen und sorgt dafür, dass sich die Bürger*innen informieren, aber auch ihre Wünsche äußern können.
Text, Foto: Bündnis 90/Die Grünen / Redaktion