Das Rathaus von Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Online Terminvergabe für das Rathaus Großhansdorf
Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger Termine im Einwohnermeldeamt und im Gewerbeamt über www.grosshansdorf.de online buchen. Neben der telefonischen Terminvergabe ist es jetzt auch möglich, den Wunschtermin im Internet zu buchen.
Aus den vorgeschlagenen Dienstleistungen können ein oder mehrere Anliegen gewählt werden. Bei der Buchung erfahren Sie bereits, welche Unterlagen für Ihr Anliegen mitzubringen sind. Per Mail erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Terminwunsches.So können lästige Wartezeiten vermieden werden. Eine Ausweitung dieses Angebotes für weitere Abteilung im Rathaus ist geplant.
Text: Gemeinde Großhansdorf / Foto: Ahrensburg-Portal
Die Corona-Tests legen, wie schon die Impfungen einen Fehlstart hin
Über die bekannten Defizite im Bundesgesundheitsministerium ist bei den Tests festzustellen, dass auch das Sozialministerium in Kiel seine Aufgabe verschlafen hat. (unser Bericht)
Statt zum 1.3.2021 mit den flächendeckenden Tests zu beginnen, wird jetzt erst einmal in Ruhe mit der Vorbereitung begonnen. Wir groß die Versäumnisse sind, sieht man an folgendem Hilferuf der Kreisverwaltung:
Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Stormarn, in Zusammenarbeit mit den Stormarner Kommunen, werden gemeinsam zur Umsetzung der Testverordnung des Bundes Anlaufstellen für wöchentliche kostenlose Schnelltests planen bzw. organisieren. Dort können dann alle Bürgerinnen und Bürger einen Antigen-Schnelltest im Rahmen der Verfügbarkeit dieser Tests durchführen lassen.
Weitere Corona Tester in Stormarn gesucht
Neben niedergelassenen Ärzten, Apotheken, Hilfsorganisationen (z.B. DRK oder Johanniter) und anderen, landesweit agierenden Anbietern, mit denen das Land Gespräche führt, können sich auch Dritte für die Durchführung solcher Tests bei den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte für die Durchführung von Schnelltests bewerben.
Die Anforderungen an die Tester
Alles, was man dazu wissen muss – welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, welche Kosten werden für die Durchführung der Tests von der Kassenärztlichen Vereinigung erstattet, welche Bescheinigungen sind auszustellen und was muss passieren, wenn ein Schnelltest positiv ist – hat der Kreis Stormarn auf seiner Internetseite unter https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/einrichtung-corona-teststellen.html zur Verfügung gestellt.
Anmeldung beim Kreis
Wer die Voraussetzungen erfüllt und zur schnellen Umsetzung der Teststrategie beitragen kann, soll sich auf der Internetseite des Kreises über das dort bereitgestellte Formular anmelden. Bei Rückfragen steht in der Kreisverwaltung Frau Bebensee unter 04531-160 1240 zur Verfügung.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Sven Rogge
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.005 (Stand: 11.03.2021, 15.00 Uhr).
Insgesamt sind 4.415 Personen genesen; 326 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 264 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 187 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 76,6 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Am 10. März 2021 meldeten Zeugen in Bargteheide, in der Hamburger Straße einen Autofahrer, der offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand.
Nach bisherigen Erkenntnissen kontrollierten die Polizeibeamten gegen 03:30 Uhr den gemeldeten Mercedesfahrer. Sie stellten bei dem 60-jährigen Mann aus Bargteheide Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,18 Promille. Durch die Beamten wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt. Der 60- Jährige wird sich wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten müssen.
Die Handwerkskammer Schleswig-Holstein und die IHK Schleswig-Holstein äußern sich zur gemeinsamen Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Ausweitung des Testangebots an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
„In der aktuellen Phase der Pandemiebekämpfung ist jeder einzelne Test, den wir durchführen, Gold wert. Die Öffnung der Wirtschaft kann nur von Dauer sein, wenn die Impfkampagne rasch fortschreitet und wir gleichzeitig stabile Testregimes etablieren. Gerade, wenn Schnell- und vor allem Selbsttests flächig am Arbeitsplatz durchgeführt werden, können sie ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zurück zur Lebens- und Arbeitsnormalität sein. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten testen deshalb schon heute Betriebe in Schleswig-Holstein ihre Beschäftigten direkt vor Ort und steigern im Zuge ihrer Hygienekonzepte die betriebliche Sicherheit maßgeblich“, sagt Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein.
„Letztlich prüft aber jeder Betrieb individuell, zu welcher Form der Testung er organisatorisch, logistisch und wirtschaftlich in der Lage ist. Wir gehen davon aus, dass gerade für die vielen kleineren Betriebe in Schleswig-Holstein fast ausschließlich Selbsttests zu realisieren sein werden. Aber klar ist: In der aktuellen Situation ist jeder Test besser als kein Test“, ergänzt Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Schleswig-Holstein. Die Testmöglichkeiten sollten aus Sicht der Wirtschaft daher gleichwertig behandelt werden, egal ob diese per Selbsttest im Betrieb, auf Baustellen oder zu Hause, in öffentlichen Testzentren sowie in Form von Schnelltests mit Unterstützung durch Testlabors und Betriebsärzte durchgeführt werden.
Text: IHK / Redaktion, Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn
Das Mehrzweckhaus in Delingsdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die 12. Sitzung des Bau-, Wege- und Planungsausschusses der Gemeinde Delingsdorf findet am Donnerstag, 11.03.2021, 19:30 Uhr im Mehrzweckhaus Delingsdorf, Lohe 44, 22941 Delingsdorf statt.
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 26.08.2020 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Sachstand Gespräche über Ausgleichsflächen
6. raumplanerisches Abstimmungsverfahren – Beteiligung – Autohof Hammoor
7. Bahnbegleitender Fuß- und Radweg Lohe => Ahrensburg Gartenholz (Beschluss GV v.27.03.2019): hier weiteres Vorgehen
8. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
9. Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020 – nicht öffentlicher Teil –
10. Bauangelegenheiten
11. Grundstücksangelegenheiten
12. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Bündnis 90/Die Grünen erinnern mit einer Mahnwache auf dem Rondeel am Donnerstag, den 11. März 2021 von 18 bis 18.30 Uhr an die Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima.
Der 10. Jahrestag sollte besonders Anlass geben, um über umweltverträgliche Alternativen zur Energieversorgung nachzudenken. Die Grünen freuen sich, wenn sich möglichst viele Menschen einfinden, um der Opfer zu gedenken und ein starkes Zeichen zu setzen. Dies natürlich unter strenger Einhaltung der Abstände zueinander und der allgemein gültigen Hygienevorschriften.
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (10.03.2021) landesweit bei 46,5 (gestern: 46,2). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 84,3 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 12,0 weist der Kreis Dithmarschen auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 75,8 veröffentlicht.
Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 10.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Am 19.03.2021, 9.30 Uhr findet die erste Sitzung des neuen Seniorenbeirates statt, in Ahrensburg, in der Reithalle des Marstalls, Lübecker Straße 8. Eröffnet wird die Sitzung durch Bürgervorsteher Roland Wilde.
Vorgaben der Stadtverwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Sitzung des Seniorenbeirates beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anmerkungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
T a g e s o r d n u n g
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgervorsteher
2. Festsetzung der Tagesordnung
3. Vorstellung der Mitglieder des Seniorenbeirates
4. Wahl einer oder eines 1. Vorsitzenden gem. § 2a Abs. 1 der Satzung des Seniorenbeirates
5. Annahme der Wahl durch den 1. Vorsitzenden oder die 1. Vorsitzende und Verpflichtung durch den Bürgervorsteher
6. Übernahme des Vorsitzes durch den 1. Vorsitzenden oder die 1. Vorsitzende
7. Verpflichtung der Mitglieder des Seniorenbeirates gem. § 21 GO durch den Vorsitzenden
8. Wahl einer oder eines stellvertretenden Vorsitzenden gem. § 2a Abs. 1 der Satzung des Seniorenbeirates
9. Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers gem. § 2a Abs. 1 der Satzung des Seniorenbeirats
10. Wahl einer Kassenwartin oder eines Kassenwartes gem. § 2a Abs. 1 der Satzung des Seniorenbeirats
11. Rechte des Seniorenbeirats
12. Entsendung von Mitgliedern des Beirates in die städtischen Gremien und Organisationen
13. Kenntnisnahmen
14. Einwohnerfragestunde
15. Verschiedenes
16. Nächster Sitzungstermin
Die Landesregierung ist aktuell damit beschäftigt, Schulen, Kitas, Museen und die Geschäfte zu öffnen und zu schließen und Grundrechte einzuschränken, weil man die Corona-Zahlen fürchtet (unser Bericht).
Vor diesem Hintergrund ist bemerkenswert, dass nach dem Desaster beim Impfen auch für die Schnelltests die Politik versagt – in diesem Falle nicht nur Minister Spahn in Berlin, sondern auch die Landesregierung in Kiel. Die Landesregierung teilt mit, dass sie bis April benötigt, um die Versorgung mit Schnelltests vorzubereiten – und das, nachdem DRK, ALDI & Co zeigen, dass es schneller geht, wenn man nur will (und kann). Anders als beim Schließen von Geschäften etc. setzt die Regierung in Kiel hier zu Lasten der Bürger die Beschlüsse auf Bundesebene nicht um. Die Staatskanzlei in Kiel zu diesem Desaster made in SH:
„Land und Kommunen bereiten die zügige Umsetzung der nationalen Teststrategie vor“
Bis spätestens Anfang April sollen in Schleswig-Holstein flächendeckend Zentren und Anlaufstellen für kostenlose Corona-Schnelltests zugelassen werden. Darauf haben sich die Landesregierung und die Kommunen auf Einladung von Ministerpräsident Daniel Günther in einer Videokonferenz verständigt.
„Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie sind die Schnelltests ein immens wichtiger Baustein“
Sie können uns dabei helfen, in Zukunft weitere Öffnungsschritte zuzulassen. Gemeinsam mit den Kommunen setzen wir daher alles daran, den Bürgerinnen und Bürgern so schnell wie möglich diese Schnelltests zu ermöglichen, ohne dass sie dafür lange Wege zurücklegen müssen“, sagte Günther heute (10. März) in Kiel.
Seit dem 8. März kann sich die Bevölkerung laut der Teststrategie von Bund und Ländern einmal wöchentlich kostenlos auf Corona testen lassen. Finanziert werden die Antigen-Schnelltests vom Bund. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Schnelltests für den Eigengebrauch. „Wir arbeiten gemeinsam mit den Kommunen unter Hochdruck am Ausbau dieser Testkapazitäten, besonders durch die Beauftragung Dritter“, sagte Günther. Die bereits jetzt mit der Testung von Kita- und Lehrpersonal beauftragten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie die Testzentren vom Deutschen Roten Kreuz können schon ab dieser Woche auch Bürgertests anbieten.
„Ein flächendeckendes Testangebot ist ein zusätzlicher Baustein für mehr Sicherheit in unserem täglichen Miteinander und auch perspektivisch weitere Öffnungsschritte abzusichern. Allerdings dürfen wir in dieser Phase – auch mit einem negativen Testergebnis in der Tasche – nicht sorglos und unvorsichtig werden. Nach wie vor sind Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Hygieneregeln wichtig, um, flankierend durch mehr Impfungen und mehr Tests, gut und sicher aus dieser Pandemie zu kommen und unsere Freiheit wiederzuerlangen,“ ergänzt Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg.
„Das Gesundheitsministerium entwickelt einen Anforderungs-Katalog für den Schnelltest-Betrieb“
Geregelt werden muss beispielsweise, wer als privater Anbieter testen darf, was dafür benötigt wird, wie das weitere Vorgehen bei positiv getestete Menschen sein soll und wo ggf. PCR-Tests gemacht werden können. So könnten, wenn die Qualitätskriterien des Anforderungskataloges eingehalten werden, in Zukunft beispielsweise auch Schnelltests vor Supermärkten oder Einkaufszentren stattfinden. Abgerechnet werden die Tests von allen Testanbietern/-stationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).
„Wir werden hierfür die Voraussetzungen schaffen, dass alle an der Gesellschaft beteiligten Akteure, die können und wollen auch eingebunden werden – um so bestmöglich vorhandene Strukturen und vorhandenes Know-How auch voll nutzen zu können“, betont Garg.
Beschäftigte des Landes werden bevorzugt
Das Land hat in Umsetzung der nationalen Teststrategie bereits 2,4 Millionen Schnelltests bestellt. Getestet werden damit die Beschäftigten des Landes, zum Beispiel bei der Polizei, im Justizvollzug oder in den Schulen. Auch für Schülerinnen und Schüler sowie für Kitakinder soll ein Angebot erfolgen, bei den Kita-Kindern ist dies allerdings von der Verfügbarkeit eines für so kleine Kinder geeigneten Tests abhängig. Lehrkräfte und andere an den Schulen Beschäftigte haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich bis zu den Osterferien bis zu zweimal wöchentlich kostenlos testen zu lassen. Das Land stellt sicher, dass den Mitarbeitenden in den Schulen anschließend zusätzlich zum Bürgertest-Angebot pro Woche ein Selbsttest zur Verfügung gestellt wird. Das gilt auch für die Mitarbeitenden in Kitas, Tagespflege und Horten.
Reinhard Sager, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, ergänzt für die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände: „Nachdem die Bundeskanzlerin und die Länder in der vergangenen Woche das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger beschlossen haben, werden die Kommunen selbstverständlich tatkräftig dabei helfen, möglichst zügig ein Angebot auch für die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Gerade wenn wir die Wiedererlangung unserer Freiheiten in Zukunft vermehrt an einen nachweislich negativen Test knüpfen wollen, brauchen wir ein ausreichendes Angebot im Land.“ Dies gelte gerade mit Blick auf die bevorstehenden Ostertage und damit eventuell verbundene weitere Öffnungsschritte. „Diese sind im Interesse aller. Daher müssen alle, auch die Kommunen, mit anpacken.
„Die Kommunen werden sich vor Ort dafür einsetzen, dass ein möglichst flächendeckendes Angebot zur Verfügung steht“
Das Land wird Kontakt zu landesweit tätigen Akteuren aufnehmen, um diese für den Aufbau eines überregionalen Testangebots zu gewinnen. Die Kreise und kreisfreien Städte werden kurzfristig die Beauftragung der Anbieter vornehmen und stichprobenartig überwachen, dass positiv getestete Personen hinreichend über die weiteren Schritte aufgeklärt werden. Das Land wird sich, auch auf Bundesebene, dafür einsetzen, dass kurzfristig ein digitales System zur Dokumentation der Testergebnisse zur Verfügung gestellt wird. So könnten die Ergebnisse schnell an die Gesundheitsämter gemeldet werden.
Um einen Überblick über die kostenlosen Bürgertest-Angebote zu erhalten, wird das Land im Internet eine digitale Karte zur Verfügung stellen. Dort sollen alle beauftragten Betreiber von Teststationen oder Testangebote eingetragen werden.
Text: Staatskanzel SH / Redaktion, Foto: Sven Rogge
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