Mehr Digitalisierung und neue Angebote, auch für benachteiligte Menschen
In einer neuen Zielvereinbarung haben die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Verbraucherzentrale festgelegt, wie die Verbraucherarbeit in den kommenden fünf Jahren bis 2025 weiterentwickelt werden soll.
Für die Schaffung neuer Angebote soll die Verbraucherzentrale ab dem kommenden Jahr 300.000 Euro zusätzliche institutionelle Förderung vom Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz erhalten.
Förderung für neue Angebote der Verbraucherzentrale
Neben der Förderung einzelner Projekte unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Verbraucherarbeit mit einer dauerhaften institutionellen Förderung. „Wir sind dankbar für das Vertrauen und die Unterstützung der Landesregierung. Die Vereinbarung steht für Planungssicherheit und ermöglicht die weitere Verbesserung und Modernisierung unserer Leistungen“, so Jochem Schlotmann, Verwaltungsratsvorsitzender der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Das Verbraucherschutzministerium hat die Förderung für die Verbraucherzentrale in den vergangenen zwei Jahren bereits schrittweise erhöht. Notwendig war diese Erhöhung, um die Verbraucherarbeit weiter zu entwickeln und auf Herausforderungen zu reagieren. „Damit wir für alle Verbraucherinnen und Verbraucher ansprechbar und gut erreichbar bleiben, müssen wir neue digitale Angebote schaffen“, sagt Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Verstärkter IT-Einsatz in der Verbraucherberatung
Erste Schritte konnte die Verbraucherzentrale bereits umsetzen: Seit einem Jahr können Bürger*innen in Schleswig-Holstein Beratungstermine im Internet jederzeit selbst auswählen und direkt buchen. Zudem verfügt die Verbraucherzentrale jetzt über einen eigenen IT-Administrator, der die interne und externe Digitalisierung der Verbraucherarbeit voranbringt.
Verbraucherberatung in sozialen Medien und für neue Zielgruppen
Für die kommenden vier Jahre plant die Verbraucherzentrale weitere Maßnahmen, die das Land Schleswig-Holstein finanziell unterstützen will:
• Niedrigschwellige und kostenfreie Angebote für sozial benachteiligte Menschen und Empfänger von Sozialleistungen im Rahmen des Bundesprojekts „Verbraucher*innen stärken im Quartier“
• Angebote für Verbraucherbildung zusätzlich zu den Aktivitäten der Schulen
• Verbraucherinformationen in den Sozialen Medien, beispielsweise in Form von Videos
In zwei Jahren soll der Erfolg dieser Maßnahmen ausgewertet und auf dieser Grundlage entschieden werden, ob die Verbraucherzentrale bis einschließlich 2025 eine erhöhte Förderung erhält.
Foto: Schleswig-Holsteins Justiz- und Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen (Mitte) sowie Jochem Schlotmann, Verwaltungsratsvorsitzender der VZSH (links) und Stefan Bock, Vorstand der VZSH (rechts) unterschreiben gemeinsam die neue Zielvereinbarung für die Verbraucherarbeit in Schleswig-Holstein.
Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto: Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz