Eigentlich war die Streife im Zivileinsatz am Bahnhof Reinfeld, um erneut gegen unerlaubt über die Gleise laufende Personen vorzugehen.
Seit dem letzten Einsatz war etwas Zeit ins Land gezogen, Zeit genug für eine Streife der Bundespolizei aus Lübeck nach dem Rechten zu sehen. In Zivil machten sich die Beamten am 21.03.2022 auf den Weg nach Reinfeld.
Gegen 08:30 Uhr beobachteten sie einen jungen Mann, der gedankenversunken mit seinem in „Rainbow Effekt“ lackiertem Messer spielte. Immer wieder ließ er die Klinge seines Springmessers aus dem Heft schnellen und klappte es wieder zu.
Der Umgang mit diesem Messer in der Öffentlichkeit ist gemäß Waffengesetz verboten. Andere Personen auf dem Bahnsteig hielten bereits etwas Abstand zu ihm. Anlass genug den 16-Jährigen anzusprechen und zu kontrollieren. Sichtlich erschrocken, dass die Polizei vor ihm stand, stellte er sein „Messerspiel“ ein.
Die Beamten belehrten ihn über den Verstoß nach dem Waffengesetz und stellten das Springmesser sicher. Nach einer Personalien-Überprüfung konnte er seinen Weg fortsetzen. Er bekommt jetzt Post von der Bundespolizei wegen des Führens eines verbotenen Messer und wird sich für diese Ordnungswidrigkeit verantworten müssen.
Die Bundespolizei weist daraufhin, dass diese Messer erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen. Der Umgang und das Führen des Messers in der Öffentlichkeit sind verboten.
Text, Foto: Bundespolizeiinspektion Kiel (ots) / Redaktion