Der „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ geht mit dem Programmjahr 2021 in die zweite Runde. Damit stehen für das Programmjahr 2021 rund 4,5 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln für die Verbesserung der Sportstätten-Infrastruktur im Land zusätzlich zur Verfügung.
„Sportstätten spielen eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Der Bund-Länder-Investitionspakt Sportstätten ergänzt unsere Städtebauförderung und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung ihrer Sportinfrastruktur. Der Umwelt- und Klimaschutz sowie die Barrierefreiheit spielen dabei eine wichtige Rolle
„, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm können Einzelprojekte (keine städtebaulichen Gesamtmaßnahmen) unterstützt werden. Gefördert werden vorrangig die Sanierung oder der Ausbau von Sportstätten in Fördergebieten der Städtebauförderung. Die Sportstätten müssen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und mit der integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung der Gemeinde übereinstimmen. Anträge können Gemeinden stellen, die aktuell mit einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in einem Programm der Städtebauförderung aufgenommen sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Bund übernimmt bei den Projekten 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, 15 Prozent trägt das Land, 10 Prozent die jeweilige Gemeinde. Der Bund will das Programm bis 2024 fortführen.
Was vor dem Start noch fehlt
Zu der Umsetzung des Investitionspaktes wird jedes Jahr eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. Die Förderung für dieses Programmjahr erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer. Der schleswig-holsteinische Landtag muss der Finanzierung noch zustimmen.
Bewerbungen demnächst möglich
Der Projektaufruf und die Antragsvordrucke für das Programmjahr 2021 können in Kürze auf der Internetseite des Innenministeriums abgerufen werden. Für Projektanträge die für das Programmjahr 2020 nicht berücksichtigt werden konnten, ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, wenn der Antrag für das Programmjahr 2021 aufrechterhalten wird.
Text: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung / Redaktion, Foto: Frank Peter