Bereits in den vergangenen Wochen ist nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Zahl schwer verlaufender Atemwegsinfektionen gestiegen. Hinzukommt, dass wie in den vergangenen Jahren auch im anstehenden Winter wieder mit einem deutlichen Anstieg der Erkältungszahlen – und damit auch mit möglichen Engpässen in Kliniken und Praxen – zu rechnen ist. Auch daher ist es wichtig, mögliche vorbeugende Maßnahmen wie unter anderem die Grippeschutzimpfung wahrzunehmen.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) und das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein erinnern daher heute (16.10.) gemeinsam daran, den eigenen Impfstatus zu überprüfen und sich nach Rücksprache mit der Hausarztpraxis impfen zu lassen.
Die Impfungen werden in vielen Hausarztpraxen, von Betriebsärztinnen und -ärzten, Kinderarztpraxen oder auch beispielsweise in Frauenarztpraxen durchgeführt.
Empfehlungen für die Erkältungszeit:
- ab sofort gegen saisonale Grippe impfen lassen, wenn empfohlen
- gegen Covid-19, RSV und Pneumokokken impfen lassen, wenn empfohlen und die Voraussetzungen vorliegen
- Wenn in der eigenen Hausarztpraxis aktuell nicht geimpft wird: Mit der Ärztesuche der KVSH nach Praxen suchen, die Impfungen anbieten: https://arztsuche.kvsh.de/
- Auch einige Apotheken bieten Impfungen an. Informieren darüber können Sie sich beispielsweise hier: https://www.apoguide.de/apothekensuche (Einträge werden von den Apotheken selbst gepflegt)
- Bei Krankheit: Es gilt die Grundregel: „Wer krank ist, bleibt zu Hause“ – solange, bis Akutsymptome abgeklungen sind – in der Regel 3 bis 5 Tage
- telefonischer Kontakt zur Hausarztpraxis bei Bedarf
- außerhalb der Sprechzeiten, falls nötig, ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 nutzen
- allgemeine Hygienemaßnahmen beachten: zum Beispiel Hände waschen, Berührungen im Gesicht vermeiden
Für wen sind Impfungen empfohlen?
- Die Grippeschutzimpfung ist grundsätzlich für alle sinnvoll. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine jährliche Impfung unter anderem für Schwangere, Menschen über 60 Jahre, medizinisches Personal, Menschen, die viel Kontakt zu anderen Menschen haben, oder Personen mit Grunderkrankungen, darunter auch Kinder. Auch für gesunde Kinder und Jugendliche kann eine Grippeimpfung sinnvoll sein, da sie in Kita und Schule viel Kontakt mit anderen haben.
- Eine Grippeschutzimpfung kann am selben Termin wie die Impfung gegen Covid-19 erfolgen. Die STIKO empfiehlt eine Impfung gegen Covid-19 als Auffrischungsimpfung für bestimmte Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf oder einem erhöhten Infektionsrisiko, darunter beispielsweise Personen ab 60 Jahren oder mit bestimmten Grunderkrankungen sowie medizinisches und pflegendes Personal. Die jährliche Auffrischungsimpfung sollte mindestens 12 Monate nach der letzten Impfung oder Ansteckung mit SARS-CoV-2 erfolgen. Der variantenangepasste Impfstoff ist in vielen teilnehmenden Praxen verfügbar. Stimmen Sie sich dazu mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.
- Die STIKO empfiehlt neu ab dieser Saison die einmalige (nicht jährliche) RSV-Impfung im Herbst für alle Personen ab 75 Jahre, für Personen von 60 bis 74 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung und für Personen, die in einer Pflegeeinrichtung leben. Da die Verhandlungen zwischen der KVSH und den gesetzlichen Krankenkassen noch andauern, ist der Impfstoff derzeit nur über ein Privatrezept in der Apotheke erhältlich. Die Kosten werden nach Einreichung des Rezepts bei der Krankenkasse in vollem Umfang erstattet.
- Ferner ist auch eine Impfung gegen Pneumokokken möglich. Sie wird von der STIKO für alle Menschen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko empfohlen. Hierzu gehören Säuglinge ab dem Alter von 2 Monaten, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen.
Text: Ministerium für Justiz und Gesundheit