Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg findet am 24.02.2020, 19.30 Uhr in der Reithalle des Marstalls, Lübecker Str. 8, 22926 Ahrensburg, statt. Die Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bekanntgabe des in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses
4. Einwohnerfragestunde
5. Festsetzung der Tagesordnung
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr.10/2019 vom 16.12.2019
7. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
8. Verpflichtung, Ehrung und Verabschiedung von Stadtverordneten
8.1. Nachrücken eines Stadtverordneten (Herr Böge)
8.2. Nachrücken eines Stadtverordneten (Frau Wolf)
8.3. Ehrung und Verabschiedung von Stadtverordneten
9. Antrag der CDU-Fraktion auf Umbesetzung von Ausschüssen
10. Fortschreibung Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Innenstadt/Schlossbereich
11. Stormarnplatz
– Errichtung einer Tiefgarage und eines urbanen Stadtparks
12. Provisorischer Parkplatz auf dem Stormarnplatz
12.1. Antrag der CDU Fraktion „Provisorische Herstellung des Parkplatzes auf dem Stormarnplatz bis Beginn der Baumaßnahme Hamburger Straße“ (AN 128/2019)
12.2. Provisorischer Parkplatz auf dem Stormarnplatz
13. Durchführung der Stadtfeste 2020 – 2022 – Grundsatzbeschluss
14. Schulentwicklungsplanung der Stadt Ahrensburg für die Jahre 2019 bis 2023
15. 1. Änderungssatzung über die Nutzung des Archivs der Stadt Ahrensburg
16. Landschaftsplan – Kenntnisnahme der Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit 2016 – Kenntnisnahme der Abwägung der eingeschränkten Beteiligung der Behörden 2020 – Abschließender Beschluss
17. Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 95 d GO für PSK 11155.5431020.8810.5 (An der Strusbek 23 – sonst. Geschäftsaufwendungen/Erstattung an den Bauhof)
18. Verkaufsoffene Sonntage 2020
19. Bericht über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen gem. § 76 Abs. 4 Satz 5 GO
Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich nicht öffentlich beraten:
Grundstücksangelegenheit

 

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