- Vorerst keine Veranstaltungen mit über 1000 Menschen: Diese Obergrenze bis Ende August hat die Jamaika-Koalition festgelegt
- Läden dürfen auch in Einkaufszentren öffnen
- Lockerungen gibt es bei Sport, Freizeit, Kliniken und Kita-Betreuung
Zuerst dürfen Tierparks wieder aufmachen und auch für Outdoor-Sport zeichnen sich in der Corona-Krise landesspezifische Lockerungen in Schleswig-Holstein ab. Für eine Wiederaufnahme des Tourismus plant das Jamaika-Bündnis aus CDU, Grünen und FDP eine Reihenfolge, aber noch kein Datum. Die Koalitionsspitzen einigten sich heute in sechseinhalbstündigen Beratungen auf ein Paket zur Umsetzung der am Vortag zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen.
Jamaika sei darin einig, diese Vereinbarungen möglichst zum großen Teil umzusetzen, weil ein abgestimmtes Vorgehen wichtig sei, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Mit den bisherigen Maßnahmen sei es gelungen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Günther bekräftigte den Appell an die Bürger, sich weiterhin strikt an die Regeln zu halten, samt Kontaktverboten.
EINKAUFEN: Einzelhandelsgeschäfte bis 800 Quadratmetern können ab Montag öffnen. Das gelte auch für Läden, die ihre Verkaufsfläche auf diese Größe verringern und für solche Geschäfte in Einkaufszentren, sagte Günther. Letztere müssten zuvor Konzepte für Kapazitätsbeschränkungen und Hygiene vorlegen.
TOURISMUS: Die Koalition plant Öffnungen in drei Schritten: Zuerst sollen Zweitwohnungen wieder zugänglich werden, dann Ferienwohnungen und Hotels und schließlich ist der Tagestourismus dran. Dies begründete Günther damit, hier sei es nicht kontrollierbar, in welchem Umfang sich Menschen auf den Weg machten.
GROßVERANSTALTUNGEN: Bis Ende August sollen Veranstaltungen mit absehbar mehr als 1000 Menschen verboten bleiben. Noch größere Veranstaltungen sind in dem Zeitraum generell untersagt. Bund und Länder hatten keine Maximalzahl festgelegt. Bis zum 30. April will die Regierung in einer Verordnung regeln, in welchem Umfang welche Veranstaltungen erlaubt werden. Voraussetzung sei, dass die Zahl der Infektionen nicht steigt. Auch das Schleswig-Holstein Musik Festival sei von der möglichen Maximalzahl betroffen, sagte Günther. Die Hallen in Lübeck und Kiel für die geplanten Konzerte zur Eröffnung und zum Abschluss haben weit über 1000 Plätze.
TIER- UND WILDPARKS: Sie dürfen von Montag an wieder öffnen, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Dies sei wichtig, «weil die Tierparks auch auf Einnahmen angewiesen sind, damit die Tiere gefüttert werden können». Für Familien sei es wichtig, sich auf Besuche freuen zu können.
SPORT: Ab 4. Mai soll Outdoor-Sport mit wenigen Akteuren wieder möglich werden – wie Tennis, Reiten, Golf und Wassersport. Auch Segelsporthäfen sollen öffnen dürfen. «Wenn wir mit den Lockerungen sorgsam umgehen, kann es funktionieren», sagte Heinold.
SCHULE/HOCHSCHULE: Abiturprüfungen starten am Dienstag. Außerdem soll auch der Unterricht der entsprechenden Abschlussjahrgänge wieder stattfinden. Am 4. Mai soll in den vierten Grundschulklassen und den Abschluss-Jahrgängen des kommenden Schuljahres der Unterricht wieder beginnen. Ein Erlass wird vorbereitet, steht laut Günther aber noch unter dem Vorbehalt der Kultusministerkonferenz am 29. April. Stattfinden sollen zudem ab Montag Prüfungen an den Hochschulen.
CORONA: Die Zahl der gemeldeten Infektionen mit dem neuartigen Virus stieg auf 2294. Das waren bis Mittwochabend 50 Fälle mehr als nach der Meldung vom Vortag. Die Zahl der Todesfälle erhöhte sich von 54 auf 55. Derzeit werden 137 Corona-Patienten in Kliniken behandelt, ein Minus von 10 zum Vortag. Laut Schätzungen des Robert Koch-Instituts sind seit Beginn der Pandemie 1500 Menschen genesen.
GESUNDHEITSMINISTER: «Wir befinden uns nach wie vor inmitten einer Pandemie», sagte Heiner Garg (FDP). Die Hygiene- und Abstandsregeln hätten nichts an Bedeutung verloren. Die anstehenden Lockerungen seien Folge der Disziplin der Bürger und des Ausbaus des Gesundheitssystems. Angesichts freier Kapazitäten in Kliniken seien in Einzelfällen nicht dringliche oder aufschiebbare Operationen wieder möglich – möglichst ohne Nutzung von Intensivkapazitäten.
KITAS: Ab Montag dürfen dort auch Kinder in Notbetreuung gegeben werden, von deren Eltern nur einer in kritischer Infrastruktur wie Krankenhäusern oder Polizei arbeitet und nicht wie bisher beide. Künftig dürfen auch alle berufstätigen Alleinerziehenden Notbetreuung nutzen. Die Gruppen sollen weiter maximal fünf Kinder umfassen. Die Beschränkung auf eine Gesamtkinderzahl je Kita entfällt.
Quelle: SH-Wirtschaftsministerium aktuell, Foto: amrothman auf Pixabay