Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

In Schleswig-Holstein können Tourismus und die Gastronomie unter Auflagen wieder starten

Das sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (7. Mai 2020) im Landtag in Kiel:
Es ist an der Zeit, das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben unseres Landes in den Blick zu nehmen und den Weg Schleswig-Holsteins zu gestalten„, sagte Günther.

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Bereits an diesem Sonnabend (9. Mai 2020) sollen die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen gelockert werden.

Danach ist es erlaubt, dass sich auch Personen zweier Hausstände treffen können. Das gilt in der Öffentlichkeit wie im privaten Raum.

Die wichtigsten Beschlüsse für die Lockerungen ab 18.05.2020

  • Bei allen jetzt vereinbarten Schritten, die ab dem 18. Mai gelten sollen, werden die strengen Kriterien zu Hygiene und Abständen fortbestehen.
  • Die Öffnung der Gastronomie wird unter Auflagen zugelassen
  • Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen wird unter Auflagen aufgehoben, die Wohnmobilstellplätze können geöffnet werden.
  • Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben – den Kreisen wird damit die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen.
  • Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.
  • Die stufenweise Erweiterung der Kinderbetreuung wird ermöglicht.
  • Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im öffentlichen Raum mit bis zu 50 Personen werden wieder zugelassen.
  • Die Öffnung von Bildungseinrichtungen in Teilen und unter Auflagen wird erlaubt.
  • Kleine Präsenzveranstaltungen in Hochschulen werden wieder möglich sein.
  • Die Öffnung von Mensen in Hochschulen wird unter Auflagen gestattet.
  • Der eingeschränkte Probenbetrieb in Theatern wird unter Auflagen zulässig sein.
  • Kontaktfreie Indoor-Aktivitäten werden unter Auflagen und mit Einschränkungen gestattet
  • Fahrschulen können den Betrieb aufnehmen, wenn sie Konzepte für Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.

Alle Lockerungen gleichen wir beständig mit der weiteren Virus-Verbreitung ab. Sollten in Schleswig-Holstein in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten, muss dort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden„, sagte Günther. Die Kontaktbeschränkung und die damit verbundenen Einschnitte des gesellschaftlichen Lebens sei eine besonders einschneidende, aber zwingend notwendige Maßnahme gewesen, so der Ministerpräsident weiter: „Sie werden gesellschaftlich noch lange nachwirken. Wirtschaftliche Folgen für unser Land konnten durch Hilfspakete von Bundes- und Landesebene abgemildert werden.

Der Regierungschef bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr solidarisches Handeln und den Zusammenhalt in den vergangenen Wochen: „Sie haben dafür gesorgt, dass wir heute die Möglichkeit haben, unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben wieder in einem Maße zu ermöglichen, das uns ein Stück Normalität zurückbringt,“ sagte er. Nun gehe es darum, weiterhin durch Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen dafür zu sorgen, dass die Corona-Pandemie beherrschbar bleibe: „Dann können wir diesen beschriebenen Weg weiter zusammen gehen.

Text: Staatskanzlei Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Frank Peter

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