Finanzministerin Monika Heinold hat heute (22. September 2020) den Vorschlag der Landesregierung vorgestellt, zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie weitere Notkredite in Höhe von 4,5 Milliarden Euro aufzunehmen. Hierfür braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag sowie einen verbindlichen Tilgungsplan.
„Mit diesem Paket legen wir eine nachhaltige Lösung vor, um unser Land gut durch die Krise zu steuern. Wir federn die Finanzierungslücke in 2020 und 2021 vollständig ab und stellen uns schrittweise auf weniger Einnahmen als bisher geplant ein. Wir dürfen jetzt keine Vollbremsung machen. Wir müssen die Daseinsvorsorge sichern, bei Klimaschutz und Digitalisierung vorankommen und die Krankenversorgung sicherstellen“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
Mit der September-Steuerschätzung wurden für das Land Mindereinnahmen im Vergleich zur Planung vor der Corona-Pandemie bis 2024 in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro prognostiziert. Abhängig von der Konjunkturentwicklung muss das Land voraussichtlich auch ab 2025 mit rund 500 Millionen Euro jährlich weniger auskommen als geplant.
Um diesem Handlungsbedarf in der Finanzplanung nachhaltig zu begegnen, schlägt die Landesregierung einen Anpassungspfad vor, mit dem sich das Land schrittweise auf die dauerhaft niedrigeren Einnahmen einstellen kann. Hierfür ist ein weiterer Notkredit in Höhe von 4,5 Milliarden Euro vorgesehen:
- 1,4 Milliarden Euro um den notwendigen Einsparpfad in den Jahren 2021 bis 2024 abzufedern,
- 517 Millionen Euro für das mit den Kommunen geeinte Paket zur Bewältigung der Corona-Krise,
- 2,5 Milliarden Euro für ein kreditfinanziertes Infrastrukturprogramm, um die Umsetzung von IMPULS zu sichern,
- 100 Millionen Euro für den pandemiebedingten Infektions- und Gesundheitsschutz, um ausreichend Impf- und Testkapazitäten zur Verfügung stellen zu können.
„Für unseren Vorschlag zur Sicherzustellung der Finanzierung der Infrastruktur, der Unterstützung der Kommunen und einer realistischen Reduzierung des Ausgaberahmens braucht es im Landtag eine Zweidrittelmehrheit, sowohl für den Notkredit als auch für den Tilgungsplan. Wir werben bei SPD und SSW dafür, diesen Weg gemeinsam zu gehen“, so Finanzministerin Heinold.
Neben der Möglichkeit, in Notsituationen Kredite aufzunehmen, besteht die Möglichkeit, konjunkturell bedingte Schulden zu machen. Der Bund ermittelt über die sogenannte Konjunkturkomponente, in welchem Maße sich Bund und Länder in Zeiten schlechter Konjunktur verschulden dürfen. Für die Jahre 2020 bis 2024 geht das Land von konjunkturell bedingten Mindereinnahmen in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro aus, davon rund eine Milliarde in 2020. Um diese Mindereinnahmen in 2020 auszugleichen, schlägt die Landesregierung dem Parlament eine Erhöhung des Kreditrahmens um 1,2 Milliarden Euro vor. Darin enthalten ist eine Sicherheitsmarge von 200 Millionen Euro, für den Fall weiterer Steuermindereinnahmen bis Ende des Jahres. Für diese Ermächtigung braucht es eine einfache Mehrheit im Parlament. Aufgenommen wird nur die Summe, die tatsächlich benötigt wird. Dieser Teil der Neuverschuldung wird nach den Regeln der Schuldenbremse auf einem Ausgleichskonto erfasst und sobald das Land einen konjunkturellen Überschuss erwirtschaftet, automatisch getilgt.
Text: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein / Foto: Frank Peter