Der Bundesrat hat am 27.11.2020 einen Beschluss zur Schaffung eines umfangreichen Rechtsrahmens für die Wasserstoffwirtschaft gefasst.
„Nur grüner Wasserstoff ist guter Wasserstoff, weil seine Produktion ohne CO2-Emmissionen erfolgt. Dieser Beschluss des Bundesrates ist ein wichtiges Signal für eine ökologische und nachhaltige Wasserstoffwirtschaft. Das gibt uns im Land der Wasserstoffpioniere Rückenwind für zahlreiche Projekte und Initiativen“, sagte Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode geeignete Schritte zur Marktentwicklung einer grünen Wasserstoffwirtschaft einzuleiten.
Schleswig-Holstein hat im Rahmen des Energieministertreffens aller Länder maßgeblich daran mitgewirkt, dass diese Klarstellung gegenüber der ursprünglich von Niedersachsen eingebrachten Initiative erfolgt ist. „Der Bundesratsbeschluss zeigt auch, dass sich das Energieministertreffen als Fachministergremium erfolgreich etabliert hat und wichtige Impulse für die energiepolitischen Debatten zwischen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung setzt“, so Albrecht.
Der Minister konnte darüber hinaus den für Schleswig-Holstein zentralen Punkt verankern, dass die geplante Umlagebefreiung technologieoffen erfolgt. Mit dem in der Verhandlung befindlichen EEG soll Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden. Albrecht weist darauf hin, dass dies gleichermaßen auch für andere Nutzungen von grünem Strom in der Sektorenkopplung gelten muss, damit effizientere Anwendungen, wie etwa Wärmepumpen, nicht benachteiligt werden.
„Wir sind mit Mecklenburg-Vorpommern Spitzenreiter bei der Erzeugung von erneuerbarem Strom unter den Bundesländern. Wir erzeugen inzwischen 60 Prozent mehr EE-Strom als wir im Land verbrauchen. Deswegen können wir im Norden heute schon echten grünen Wasserstoff herstellen. Deutschlandweit ist die Energiewende leider noch nicht so weit. Da steht gar nicht so viel Grünstrom zur Verfügung, dass wir ihn überall einsetzen können. Wenn wir beim Klimaschutz voran kommen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass dieser Strom in den Bereichen Verkehr und Wärme genutzt werden kann. Deshalb ist die Definition auch der Bereiche im Verkehrssektor wichtig, die mittelfristig nicht elektrifizierbar sind, wo wir Wasserstoff brauchen werden“, sagte Albrecht.
Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung / Redaktion, Foto: Rony Michaud, Pixabay