Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Bund und Länder haben am 10. Februar 2021 im Wesentlichen eine Verlängerung der Beschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus bis zum 07. März 2021 beschlossen. Mit der neuen Beschlusslage des Bundes bleiben die schon bestehenden Regelungen weiterhin gültig, sofern dort keine abweichenden Festlegungen getroffen worden sind. Die Länder sollen Ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 07. März verlängern.

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Die Landesregierung hat am 12. Februar die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung bis einschließlich 21. Februar verlängert. Die bisherigen Regelungen z.B. zu Kontaktbeschränkungen, in Pflegeeinrichtungen und Kitas usw. bleiben dementsprechend bis dahin in Kraft. Zugleich wird die Corona-Quarantäneverordnung bis zum 7. März verlängert.

In der kommenden Woche wird die Landesregierung verschiedene Änderungen umsetzen. Geplant ist u.a., dass Kindertagesstätten ab dem 22. Februar den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen wiederaufnehmen können. Weitere Rücknahmen von Einschränkungen, beispielsweise für Individualsport unter bestimmten Bedingungen, Wildparks und Friseurbetriebe, sind für den 1. März vorgesehen.

Die neue Landesverordnung tritt ab Sonntag, 14.02.2021 in Kraft und ist bis 21. Februar 2021 befristet. Der Kreis hat seine Allgemeinverfügungen mit Datum 12.02.2021 angepasst.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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