Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien haben in Kiel Details zur weiteren Öffnung der Kitas und der Schulen ab dem 22. Februar bekanntgegeben. Grundlage für die Entscheidung ist der Zeitpunkt der letzten Überschreitung der 100er-Inzidenz verbunden mit einer aktuellen Lageentwicklung sowie die Eingrenzbarkeit des Infektionsgeschehens.
Anpassung der Regelungen an die niedrigen Corona-Inzidenzwerte
Dazu erklären die beiden für die Landesregierung: „Die Infektionslage hat sich in Schleswig-Holstein in den vergangenen Wochen in erfreulicher Weise entwickelt: So liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 100 über einen Zeitraum von 21 Tagen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf Grundlage des Perspektivplans angekündigt, zum 22. Februar 2021 in die grüne Stufe III-I „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zu wechseln. Damit werden die Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen aufgehoben, so dass grundsätzlich wieder alle Kinder in ihren Kitas betreut werden können. Auch an den Grundschulen kann der Präsenzunterricht wieder starten, natürlich unter den Voraussetzungen von angemessenen Hygienekonzepten.“
Für einige Kreise und kreisfreie Städte gebe es noch Ausnahmen, da das Infektionsgeschehen dort noch keine vollständige Öffnung von Kitas und Schulen erlaube. Parallel ist die von Gesundheits- und Bildungsministerium erarbeitete Empfehlung für den Umfang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen, der sogenannte Schnupfenplan, angepasst worden.
Außerdem ist vorgesehen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen sowie den Lehrkräften und sonstigen Beschäftigten an Schulen, regelmäßige Testmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für die Horte, die offene Ganztagsschule und die Kindertagespflege. Dafür sollen Mittel von etwa 17 Millionen Euro veranschlagt werden“, erläuterten Dr. Garg und Prien ihre Pläne.
Die neuen Corona-Regelungen im Einzelnen:
In den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster und in den Kreisen, Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg, und Stormarn, sowie auf der Insel Helgoland gilt folgende Regelung: Die Kitas und Schulen öffnen zum 22. Februar 2021 wie in der vergangenen Woche veröffentlicht. Das heißt, dass die Kitas im Corona-Regelbetrieb öffnen. Für die Schulen gilt:
Ab dem 22. Februar kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder in den Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen in die Schulen zurück. Der Präsenzunterricht unter Corona-Bedingungen an den Grundschulen wird sich zunächst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren. Die Verlässlichkeit der Grundschule wird dabei gewährleistet und der Ganztag kann unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder angeboten werden. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Notbetreuung angeboten. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin bis zum 7. März beim Lernen in Distanz und für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt.
Am 22.02.2021 erneute Bewertung der Lage durch die Ministerien
Am 22. Februar soll entschieden werden, ob die Kitas und Schulen zum 28. Februar in den eingeschränkten Regelbetrieb oder Coronar-Regelbetrieb, beziehungsweise in den Wechselunterricht oder Präsenzbetrieb für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 gehen.
Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheiden die Schulleitungen über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts bzw. des Distanzlernens. Die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. personelle und räumliche Ressourcen werden dabei berücksichtigt. In allen betroffenen Kreisen ist der Krankenhausunterricht grundsätzlich wie eine Notbetreuung anzusehen und kann dementsprechend auch als Präsenzunterricht erteilt werden.
„Um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen, die mit gefährdeten Personen im Haushalt leben oder engen Kontakt zu solchen Personen halten müssen, gilt ab dem 22. Februar die erleichterte Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien zu lassen“, teilte Bildungsministerin Prien ergänzend mit.
Mund-Nasenbedeckung in der Schule – unabhängig von der Corona-Situation
Für die Zeit ab dem 22. Februar 2021 gelte zudem das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle an Schule Tätige sowie Schülerinnen und Schüler unabhängig des Inzidenzwertes. Diese Regelung gilt zunächst für die kommenden 14 Tage.
„Das zeitliche Fortbestehen der Corona-Pandemie hat zu neuen Erkenntnissen über die Krankheitsanzeichen geführt und auch eine Anpassung des sog. „Schnupfenplanes“ an die aktuelle epidemiologische Lage notwendig gemacht. Die Symptomatik bei SARS-CoV-2-Infektionen beinhaltet auch gastrointestinale Beschwerden und Kopfschmerzen. Bei einer respiratorischen Symptomatik ist allgemein von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Im Zusammenhang mit dem Vorkommen neuer Virusvarianten in Schleswig-Holstein, soll die Aufmerksamkeit diesbezüglich erhöht werden und ein Schutz vor Eintrag in Gemeinschaftseinrichtungen erreicht werden“, erläuterte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. Daher wurde die Beobachtungszeit bei auftretenden Symptomen auf 48 Stunden erhöht. Für Kita- und Grundschulkinder gilt weiterhin, dass ein einfacher Schnupfen kein Ausschlussgrund ist.
Ob ein Kind eine Ärztin/ Arzt benötigt, liegt im Ermessen der Eltern. Bei Bedarf sollte telefonisch Kontakt mit der Kinderärztin/-arzt aufgenommen werden oder die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.
Die Regelungen gelten entsprechend auch für die berufsbildenden Schulen im Land.
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren / Redaktion, Foto: Westfale, Pixabay