Der „Rundfunkbeitrag“ wird zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erhoben, unabhängig von der Frage, ob die Betreffenden ARD,ZDF etc. nutzen. Der Einzug der Beiträge macht immer wieder Probleme für die Bürger/innen. Dazu teilt die Verbraucherzentrale mit:
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hilft, Probleme mit dem Rundfunkbeitrag (früher GEZ) schnell und einfach zu klären
Wenn Post vom Beitragsservice kommt, sind viele Menschen unsicher und wissen nicht, wie sie mit den Forderungen umgehen sollen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet kostenlose telefonische Beratung dazu und beantwortet Fragen zu Anmeldung, Mahngebühren oder Nachzahlungen.
Unter anderem erfahren Verbraucher, ob sie eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können. Vor allem Migranten und junge Menschen in der Ausbildung kennen sich mit dem System des Rundfunkbeitrags oft nicht aus und brauchen Unterstützung. In der Corona-Krise müssen zudem viele Menschen mit weniger Geld auskommen. Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber ein geringes Einkommen hat, kann beim Rundfunkbeitragsservice einen Härtefallantrag stellen. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte pro Monat nicht mehr als 17,50 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.
Zahlungspflichten für alle Bürger*innen
Grundsätzlich muss sich jeder volljährige Bürger mit eigenem Wohnsitz beim Beitragsservice anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Dabei genügt es, wenn sich eine in der Wohnung gemeldete Person anmeldet.
Monatliche Zahlung kostet zusätzlich Geld
Fällig wird ein fester Betrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. Ein Problem dabei ist der Zahlungsrhythmus, denn vorgesehen sind nur vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen. Einige Verbraucher richten trotzdem einen monatlichen Dauerauftrag ein, weil sie lieber jeden Monat 17,50 Euro zahlen als alle drei Monate 52,50 Euro. In dem Fall kommen acht Euro Mahngebühren pro Vierteljahr hinzu – ärgerlich für die Betroffenen.
Grundsicherung ermöglicht Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, BaföG oder Grundsicherung bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Voraussetzung ist ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde. Ein geringes Einkommen allein genügt nicht als Grund.
Oft kommen ältere Menschen zur Beratung, die von einer kleinen Rente leben
Viele haben Anspruch auf Grundsicherung, wollen aber keine Sozialleistungen beantragen. Den Rundfunkbeitrag müssen sie trotzdem zahlen. In solchen Fällen empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Wird der bewilligt, genügt das für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Schwerbehinderte können eine Ermäßigung auf 5,83 Euro monatlich beantragen
Befreiungen und Ermäßigungen sind rückwirkend bis zu drei Jahren möglich. Genauso müssen Verbraucher versäumte Zahlungen nachholen.
Beratung der Verbraucherzentrale
Einen Termin für die kostenlose Beratung können Interessierte direkt unter der Servicenummer 0431 590 99 40 buchen.
Text: Verbraucherzentrale / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal