Kurzarbeitergeld (Foto: Agentur für Arbeit)

Unternehmen, die bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt haben, sollten den Bewilligungszeitraum im Blick behalten. Läuft der Zeitraum aus und soll die Kurzarbeit verlängert werden, wird eine erneute Anzeige über die Fortsetzung der Kurzarbeit notwendig.

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„In der unsicheren Situation der Corona-Pandemie wurde in den Anzeigen meist für zwölf Monate Kurzarbeit beantragt und bewilligt. Viele Bewilligungen der ersten großen Antragswelle aus dem Frühjahr 2020 laufen daher in den kommenden Wochen aus. Wir möchten die von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg auch weiterhin schnell und möglichst unbürokratisch unterstützen. Sie sollten daher im Blick haben, ob ihre Bewilligungszeiträume für die Kurzarbeit auslaufen und uns bei Bedarf eine neue Anzeige einreichen“, sagt Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe.

Die Verlängerung der Anzeige muss bei der Agentur für Arbeit spätestens im Monat nach Ablauf der bisherigen Bewilligung eingereicht werden. Am schnellsten geht es online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Die Anzeige ist Voraussetzung für eine spätere Abrechnung und Erstattung des Kurzarbeitergeldes. Den Zeitraum, für den die Agentur für Arbeit jeweils Kurzarbeit bewilligt hat, finden Unternehmen im Bewilligungsbescheid.

Auch Betriebe, die für drei Monate oder länger kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen rechtzeitig eine erneute Anzeige über Arbeitsausfall stellen.

Bei Fragen können sich Unternehmen an den Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 wenden

Text, Foto: Agentur für Arbeit / Redaktion

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