Zweifelhafte Augen-Untersuchungen: Optiker verkaufen teure Leistungen in Seniorenheimen

In Schleswig-Holstein bietet eine Firma für Augenoptik kostenpflichtige Leistungen in Seniorenheimen an. Der Verbraucherzentrale liegen bisher Hinweise aus den Kreisen Pinneberg und Schleswig-Flensburg vor. Das Unternehmen wirbt für Messungen des Augeninnendrucks und der Sehstärke, die bis zu 40 Euro kosten. Nutzen und Aussagekraft solcher Untersuchungen sind umstritten.

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Immer wieder versuchen Firmen, in Seniorenheimen Geschäfte mit Gesundheitsleistungen zu machen. Bereits in den vergangenen Jahren war in Schleswig-Holstein ein Unternehmen aufgefallen, das Heimbewohnern bei Hausbesuchen Optikeruntersuchungen und Brillen für mehrere hundert Euro verkauft hatte. Jetzt ist wieder ein Anbieter in verschiedenen Einrichtungen aktiv. „Hier wird versucht, mit besonders schutzbedürftigen Menschen Geld zu machen“, sagt Joanna Batista von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Dazu nutzen die Anbieter die Angst vieler Senioren vor schweren Erkrankungen.

Keine Studien zum Nutzen der Früherkennung
Die angebotenen mobilen Messungen des Augeninnendrucks sollen angeblich dazu dienen, die Entstehung eines Glaukoms (Grüner Star) früh erkennen und behandeln zu können. Eine Ursache des Glaukoms kann ein erhöhter Augeninnendruck sein, der mit der Zeit den Sehnerv schädigt und zur Erblindung führen kann. „Der Nutzen solcher mobiler Augeninnendruckmessungen ohne weitere Untersuchungen ist fraglich“, so Joanna Batista.
Zur Früherkennung eines Glaukoms setzen Augenärzte Untersuchungen ein, die auch zur Diagnose verwendet werden. Neben der Messung des Augeninnendrucks gehört dazu unter anderem auch eine Untersuchung des Sehnervs. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür nur dann, wenn besondere Gründe wie Augenschäden durch Diabetes oder Augenverletzungen vorliegen. Es gibt bisher keine Studien, die den Nutzen einer allgemeinen Früherkennung des Glaukoms untersucht haben. Damit ist unklar, welche Vor- und Nachteile es hat, wenn Menschen ohne Beschwerden oder besonderes Risiko eine solche Untersuchung machen lassen.[1]

Dienstleister kritisch prüfen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt allen Heimleitungen und Heimaufsichten, Dienstleister kritisch zu prüfen, bevor sie Gesundheitsleistungen in einer Einrichtung anbieten dürfen. Im Zweifelsfall kann ein Anruf bei der Handwerkskammer, beim Gewerbeamt und beim Finanzamt Aufschluss darüber geben, ob der Anbieter dort gemeldet ist.

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