Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Auf der Konferenz der Gesundheitsminister wurde am 08.09.2021 ein Beschluss zu Quarantänemaßnahmen gefasst.

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Die folgende Passage ist in SH bereits gelebte Praxis:
Quarantäneanordnungen sind mit Augenmaß in Abhängigkeit von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes mit Frischluftzufuhr sowie eines Testkonzepts und Regelungen zum Tragen medizinischer Schutzmasken zu erlassen; geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von Quarantäneanordnungen grundsätzlich ausgenommen. Die zuständige Gesundheitsbehörde trifft die jeweils erforderlichen Maßnahmen.“

Eine Neuerung stellt die Möglichkeit der Befreiung aus der Quarantäne nach frühestens 5 Tagen dar: „Sofern asymptomatische enge Kontaktpersonen einer Quarantäneanordnung unterliegen, kann diese frühestens nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen Nukleinsäuretests oder eines negativen Antigentests aufgehoben werden. Die zuständige Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall abweichende Entscheidungen treffen.“

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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