Mit dem Baukindergeld werden vor allem Familien mit geringem Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum gefördert. Knapp drei Viertel der Anträge wurden bisher von Familien gestellt, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter 50.000 Euro lag.
Das meiste Baukindergeld ist bislang an Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen zwischen 20.000 und 30.000 Euro gegangen. 22,3 Prozent des Volumens flossen an diese Zielgruppe, wie aus der Antwort (19/9620) auf eine
kleine Anfrage (19/8867) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Insgesamt wiesen 37 Prozent der geförderten Haushalte ein zu versteuerndes jährliches
Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro nach, 58 Prozent
bis zu 40.000 Euro. Vor diesem Hintergrund verwehrt sich die Bundesregierung gegen Aussagen, von der Maßnahme profitierten vor allem die oberen Einkommen.
Insbesondere Familien mit mehreren Kindern und einem niedrigen Haushaltseinkommen werden auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt. Sie haben einen höheren Platzbedarf und dabei weniger Einkommen für Wohnzwecke zur Verfügung. Dies gilt sowohl für den Mietwohnungsbereich als auch für die Wohneigentumsbildung.
Beim Baukindergeld wird deshalb der Kreis der Anspruchsberechtigten auf diejenigen Haushalte begrenzt, die eine Förderung wirklich benötigen. Die Einkommensgrenze
liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndem jährlichen Einkommen pro Familie; diese Einkommensgrenze erhöht sich noch durch Freibeträge von jeweils 15.000 Euro pro Kind.
Insgesamt wurden zum Stichtag 31. März 2019 fast 169 Millionen Euro bewilligt, die sich auf 7.954 Anträge verteilen.
Durchschnittlich leben den Angaben zufolge 1,77 Kinder in den geförderten Haushalten.
In Schleswig-Holstein wurden bislang 3.664 Anträge mit einem Volumen von 74.160.000 Euro gestellt.

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Auf den Wahlkreis Segeberg/Stormarn-Mitte des CDU-Bundestagsabgeordneten Gero Storjohann entfielen dabei 493 Anträge mit einem Volumen von 9.744.000 Euro.
Der weit überwiegende Anteil des Geldes floss in Bestandsmaßnahmen (84 Prozent). Indes weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Antrag erst nach dem Einzug gestellt werden kann. Wer also im vergangenen Jahr mit dem Bauen begonnen hat und in diesem Jahr einzieht, kann erst dann Baukindergeld beantragen; die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr entsprechend mit einem Anstieg der Anträge, die sich auf Neubauvorhaben beziehen.

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