Verkehrsschild Vorfahrt achten

Hecken, Sträucher und Bäume sollen Fußgänger, Radfahrer und den Straßenverkehr nicht gefährden

Während sich die Gartenbesitzer über Hecken und Büsche vor der
Haustür freuen, ärgern sich andere über Zweige, die auf Gehwege und Fahrbahnen ragen.

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  • Die in den Verkehrsraum hineinragenden Zweige haben zur Folge, dass
    Wege und Straßen nicht sicher werden können. Insbesondere für
    Eltern mit Kindern, Rollstuhlfahrer und ältere Bürger führt dies zu Gefahren.
  • Auch auf Radwegen, insbesondere auf kombinierten Geh- und Radwegen können
    Konflikte entstehen, wenn bei Begegnungen der Platz nicht mehr ausreicht, um aneinander
    vorbeizukommen.

Alle Grundstücksbesitzer, Mieter und Pächter werden daher gebeten, den Zustand ihrer
Einfriedigung zu überprüfen und falls notwendig die Hecken, Büsche
und Bäume zurück zu schneiden.

  • Die Behörden machen darauf aufmerksam, dass nach § 33 Abs. 3 des Straßen- und
    Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 der öffentliche
    Verkehrsraum von Anpflanzungen freizuhalten ist, wenn diese die Verkehrssicherheit
    beeinträchtigen.
  • Das bedeutet für die Praxis, dass im Bereich von Gehwegen der Freischnitt
    in der Breite bis zur Grundstücksgrenze und bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m
    sowie über Straßen und Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m erfolgen muss.
    Außerdem müssen Straßenlampen, Verkehrszeichen und Straßennamenschilder von
    Bewuchs freigehalten werden.

Text: Gemeinde Ammersbek / ME

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